Bestattungsinstitut wie ist es richtig?

3 Antworten

anhand des Eingangs-Ausgangsdatums.

du stellst die Rechnung in 2000, so ist es mit Bezahlung eine Einnahme für dich; du kannst die Ust. im Folgemonat ziehen.

deine Eingangsrechnungen buchst in 19. wann die Endrechnung gestellt wird, spielt keine Rolle

khvbewie 
Beitragsersteller
 19.11.2020, 14:41

Aber bei sollversteuerung entsteht doch die Umsatzsteuer wenn leistung erbracht wurde. Also die Beerdigung in 2019 und alle anderen Leistungen (Blumen usw.) in 2019 also auch Leistung 2019 egal wann die Rechnung geschrieben wurde oder ist das ganz falsch?

Sollversteuerung = Umsatzsteuer

somit ZWINGEND Erfassung in der Umsatzsteuer 2019

Bilanz = Ertragsteuer

ebenfalls Erfassung in 2019, Forderung an Umsatz

wie können Blumen Rechnung in 2019 haben, wenn sie erst zur Beerdigung im Januar gebraucht werden?

Wenn ich mich nicht irre, gilt das Zufluss- und Abflussprinzip. Sprich wird berücksichtigt, indem Jahr, wo die Einnahmen angefallen oder die Ausgaben angefallen sind.

Es gäbe noch die "kurze Zeit" zu berücksichtigen, ich meine 10 Tage aber da müsste man noch mal in den Hinweisen EStH nachlesen.

Das Zufluss-Abfluss-prinzip findest du im Paragraph 11 des Einkommensteuergesetzes

wurzlsepp668  19.11.2020, 19:52

ähm, der § 11 EStG gilt für EINNAHMEN-ÜBERSCHUSSRECHNER!

Fragesteller erstellt eine Bilanz!

Setzen, Sechs!

die komplette Antwort ist falsch!

RobinM66  20.11.2020, 21:00
@wurzlsepp668

Ja gut, hatte den letzten "Halbsatz" mit der Bilanz jetzt übersehen und entsprechend einfach mal eine GE nach 4 (3) sprich der EÜR vermutet und nicht nach 4 (1) EStG.

- mein Fehler, passiert. Dann hast du natürlich recht, da greift Paragraph 11 nicht.

Entsprechend muss in 2019 gebucht werden