Wie buche ich den Kauf von USB Sticks aus China?

2 Antworten

Das sind einfach Sticks für die eigene Nutzung im Unternehmen, also Bürobedarf.

faiblesse  13.01.2016, 13:09

Wenn keine deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen ist, darfst du diese auch nicht als Vorsteuer geltend machen.

Es wird ohne Steuerschlüssel gebucht.

Allerdings müsste ja Einfuhrumsatzsteuer angefallen sein.

Susel70 
Beitragsersteller
 13.01.2016, 14:30

Danke für die Antworten, auch wenn ich befürchte, mich missverständlich ausgedrückt zu haben. Wenn man eine ausländische Leistung bezieht, steht auf der Rechnung zwar keine Steuer, aber man bucht auf dem Konto 5925, wodurch automatisch sowohl eine USt. als auch die VSt. gebucht wird mit 19%. Es wirkt sich steuerlich nicht aus und ist sozusagen ein "durchlaufender Posten". Ich wollte nur wissen, ob ich beim Kauf von USB Sticks auch die Steuerkonten ansprechen muss oder nicht. Einfuhrumsatzsteuer ist übrigens nicht angefallen. Es war ein Kauf über Amazon und als wir nachträglich die Rechnung angefordert haben, war es eben eine aus China. Deshalb die Frage. 

wfwbinder  13.01.2016, 15:38
@Susel70

Dann nimm mal lieber nicht das Konto 5925.

Die Einfuhrumsatzsteuer müßtet Ihr beim Zoll eigentlich nachmelden. Aber bei 30 Euro sind das gerade mal 5,70 Euro, da ist die Arbeit ja das 10-fache. also abhaken, netto buchen, fertig.

Susel70 
Beitragsersteller
 13.01.2016, 15:52
@wfwbinder

Klingt gut! :) Vielen Dank für die Hilfe!

Susel70 
Beitragsersteller
 13.01.2016, 11:49

Danke für die Antwort. Doch wie behandle ich dies steuerrechtlich? Den Betrag ohne Steuerschlüssel auf 6815 buchen oder mit Steuerschlüssel 94 (19% VSt. und 19% USt. gem. §13b)?

Erst einmal - Vorsteuer nur wenn auch der Beleg da ist. Also hier der über die gezahlte EinfuhrUSt.

Egal wie klein der Betrag ist. Sehe ich es richtig, dass die Einfuhr nicht nur USt auslöst, sondern eigentlich auch Zoll?

Zoll und Finanzamt werden dolle komisch, wenn sie sich ignoriert fühlen.

Ich würde mal beim Zoll fragen, was eigentlich zu erledigen ist, wenn man von außerhalb der EU Dinge importiert.

Und ggf. nachmelden: Weil die Betriebsprüfung kommt und die sind m.E. auch bei Zollangelegenheiten gehalten Kontrollmitteilungen zu schreiben.

Außerdem ist mir der 13b UStG zu lang. Aber wie kommst Du auf den?