Elternteil verstorben muss das dem Jobcenter mitgeteilt werden?
Hallo ich beziehe ALG 2 Leistungen
Ein Elternteil ist im Februar 2019 unerwartet gestorben muss ich das dem Jobcenter mitteilen ?
Mir setzt die Sache extrem zu und ich bin mit der Sache noch immer total überfordert.
Wenn dass das Jobcenter wissen muss hab ich richtig ärger.. Gestorben ist das Elternteil Februar 19 hab dann ein Monat später Post vom Gericht bekommen ( Nachlassgericht?) darin steht unter anderen das ein Gemeinschaftliches Testament aufgesetzt wurde.
Ein Elternteil lebt noch soweit ich als Laie das raus lesen kann tritt das Elternteil dann als Vorerbe ein, aber wie gesagt ich bin mit der sache total überfordert und blick überhaupt nicht durch wo kann ich mich mit dem Schreiben hinwenden jemand der mir das alles erklären kann?
6 Antworten
Wenn Du alleine lebst - nicht in einer BG mit den Eltern, aber ein Erbe erhalten / zu erwarten war ( Pflichtteilsanspruch ) / hast, so war der Tod des Elternteils zu melden.
https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/arbeitslosengeld.html
es wird zum einen so sein dass verstorbener Elternteil aus der Bedarfsgemeinschaft raus ist sprich anteilig würde der Bedarfsbetrag gesenkt werden zum anderen muss geklärt werden wie sich das mit dem Erbe verhält.
Es könnte sein dass hierbei nichts dem Amt bezahlt werden muss wenn das Vermögen entweder unter Schonbetrag ist oder zur Alterssicherung dienen soll.
Der zu viel bezahlte Bedarfsbetrag muss dem Amt zurückbezahlt werden und ggf noch Strafe dazu
Falls Ihr in einer Bedarfsgemeinschaft wart, hättest Du das melden müssen.
Du kannst in eine Beratungsstelle für ALG II Empfänger gehen.
Ich kann nicht hellsehen und deute schon gar nichts rein.
Die Beratungsstelle kann dem FS mit Sicherheit weiterhelfen.
Wenn du kein Geld aus dem Erbe bekommen hast, musst du das nicht mitteilen. Hol dir einen Beratungsschein für rechtliche Beratung und kläre das Erbe mit einem Anwalt.
Stell mal den Wortlaut des gemeinschaftlichen Testamentes hier ein, Aktenzeichen und Namen geschwärzt.
So vermuten wir nur, dass sich deine Eltern gegenseitig als Vorerben eingesetzt haben und du erst beim Tod der/des Längstlebenden als Nacherbe erbst.
G imager761
Sie beziehen ALG 2 also eine Leistung vom Staat und haben mit Sicherheit ihren Pflichtteil bekommen und müssen das meiner Meinung nach angeben