Probleme mit ard und zdf Beitragsservice!

5 Antworten

wenn du dato kein alg2 beziehst und in der vergangenheit keinen antrag auf befreiung gestellt hast, dann wird das abgelehnt. das ist völlig richtig.

dir bleibt nichts anderes übrig als eine ratenzahlung zu vereinbaren u. zu zahlen.

Servus, gegen die hast kaum 'ne Chance, auch Verbraucherzentrale kann nich helfen! Biete denen kleine Raten an, ansonsten verlierst du, Anwalt kann da auch nicht helfen..........

obwohl ich damals nicht gearbeitet habe und somit nicht verpflichtet war die Beiträge zu zahlen.

Wenn du kein ALG II bezogen und den Antrag auf Befreiung gestellt hast, bist du sehr wohl verpflichtet den Beitrag zu entrichten. Eine rückwirkende Befreiung gibt es nicht. Der Bezug von ALG I berechtigt NICHT zur Befrieung.

Wichtig ist dass du neben der Bescheinigung vom Jobcenter den Antrag des AZDB ausfüllst und beleghaft versendest.

https://www.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aendern/antrag_auf_befreiung/

Mittlerweile macht es wenig Sinn da anzurufen weil man ständig weitergeleitet wird oder garkeinen erreicht.

Es macht generell keinen Sinn rechtliche Angelegenheiten telefonisch klären zu wollen.

Was kann ich jetzt noch tun?

Zahlen. In Raten, wenn du es nicht auf einen Schlag zahlen kannst.

Das Geld würde ich lieber einem Anwalt zahlen wenn es sein muss.

Ein Anwalt kann die Rechtslage nicht ändern. Dazu musst du dich an die Politiker im Landtag deines Bundeslandes wenden.

wk1987 
Beitragsersteller
 07.12.2014, 15:56

Ich habe bis zum 01.02.2014 alg II bezogen und in dieser Zeit habe ich auch nichts vom Beitragsservice gehört. Die Rechnung kam kurz nach der Arbeitsaufnahme also nach dem 02.2014.

mepeisen  07.12.2014, 16:34
@wk1987

Nochmal: Du hast keinen Antrag auf Befreiung gestellt.

wk1987 
Beitragsersteller
 07.12.2014, 17:15
@mepeisen

Achso, also ist es normal dass man nach über einem Jahr die Rechnung von über 300€ bekommt?

Sagen wir mal ich hätte jetzt noch 2 Jahre nicht gearbeitet und hätte Arbeitslosengeld II bezogen, hätte ich dann die Beiträge für 3 Jahre nachzahlen sollen?

mepeisen  07.12.2014, 19:18
@wk1987

Theoretisch kannst du bis zu 3 Jahre zum Jahresende noch eine Rechnung bekommen. Danach ist es verjährt. Wie wäre es denn, den Beitragsservice mal anzuschreiben und auf die Arbeitslosigkeit, sowie den ALG-2-Bezug hinzuweisen mit der Bitte, von der Forderung Abstand zu nehmen?

Du kannst nicht einfach so denken, dass mit Arbeìtslosigkeit alles von selbst verschwindet und dann meckern, wenn dem nicht so ist. Woher soll denn der Beitragsservice wissen, dass du arbeitslos warst?

Wir leben in einem freien Land, das bedeutet in deinem Fall auch, dass man seinen Allerwertesten hoch bekommen muss und sich selbst um einiges kümmern muss. Man bekommt nicht alles vordiktiert und den Hintern quasi noch abgewischt.

wk1987 
Beitragsersteller
 07.12.2014, 20:08
@mepeisen

Ich kann meinen Hintern sehr wohl hoch bekommen ich kenne mich mit solchen Sachen bloß nicht so gut aus. Ich habe die Rechnung direkt nach der Arbeitsaufnahme bekommen deshalb bin ich davon ausgegangen dass der Beitragsservice irgendwie bescheid bekommen hat dass ich nicht mehr vom Jobcenter abhängig bin. Ich habe gedacht dass das Jobcenter es automatisch macht weil ich während der Arbeitslosigkeit nix vom Beitragsservice gehört habe.

Ich werde mich nochmal mit dem Beitragsservice in Verbindung setzen und werde die Vorderung begleichen wenn es nicht anders geht.

Vielen Dank für die hilfreiche Antworten.

kevin1905  07.12.2014, 21:20
@wk1987
deshalb bin ich davon ausgegangen dass der Beitragsservice irgendwie bescheid bekommen hat

Nein die kriegen nur deine Infos vom Einwohnermeldeamt. Der Antrag auf Befreiung gilt immer für 6 Monate (1 Bewilligungszeitraum).

Seit dem 1.1.2013 muß jeder Haushalt einmal die Rundfunkgebühr bezahlen. Auch als ALG 2 Bezieher ist man erstmal verpflichtet zu zahlen. Sie können allerdings einen Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren stellen. Tuen sie dieses nicht, dann bleibt die Zahlpflicht bestehen d.h. wenn du für den Zeitraum keinen Antrag auf Befreiung gestellt hast, dann musst du zahlen. Eine automatische Befreiung gibt es nicht. Auch eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich.

Falls du bei Facebook bist, geh in die Gruppe " GEZ Gier wie wir uns erfolgreich wehren können"

Da wird dir geholfen und du kannst diesem pseudo Verein der nicht mal eine Behörde ist entsprechend entgegen wirken.

Nichts zahlen! Nicht antworten! Wer noch GEZ zahlt, ist selber schuld.

Grüße