Beschluss anfechten, weil Name falsch geschrieben?
Liebe Community, Ich habe vor kurzem eine Anordnung erhalten, in der mein Name falsch geschrieben wurde. Ich persönliche halte diese Anordnung für unverhältnismäßig und eigentlich verfassungswidrig, doch ist sie formell richtig. Was mich allerdings anpisst, ist, dass ich für diese Anordnung (ein 4-seitiges Copy&Paste Schreiben) fast 30 Euro zahlen muss und der zuständige * von Beamter es nichtmal hinbekommt, meinen Namen richtig zu Schreiben. Daher meine Frage: 1. Was wird es für Folgen haben, wenn ich die Anordnung deswegen anfechte? Ich werde das Angeordnete trotzdem machen müssen, klar, allerdings will ich dann wenigstens eine Anordnung für 30 €, in der mein Name richtig geschrieben ist.
Grüße Chris
2 Antworten
Leere Kilometer, vergiss es! Wegen Deines falsch geschriebenen Namens wird die Anordnung nicht ungültig, denn das stellt lediglich einen gering zu bewertenden Fehler dar, der keinerlei Rechtsfolgen nach sich zieht.
aber bekomme ich dann wenigstens eine neue, richtige Anordnung?
Keine Ahnung. Und was hättest Du davon? Schon dass Du hier einen kleinen Aufsatz herein schreibst, ist eigentlich schon zu viel Aufwand für so eine Bagatelle.
Ich probiere es mal, viel hab ich ja nicht zu verlieren. Für dich mag es eine Bagatelle sein, ich halte es für eine absolute Frechheit, für eine falsche Anordnung 30 Euro bezahlen zu müssen.
Die Anordnung ist ja nicht falsch, lediglich der Name ist falsch geschrieben. Und aufregen tut Dich meines Erachtens auch nicht der falsch geschriebene Name, sondern dass Du gemaßregelt wurdest. Aber tu doch bitte, bitte, was Du willst! Hier ist es ja sowieso jedem wurscht, und mir am allermeisten.
Und was gewinnst du dann damit?
Wie gesagt, ich weiß, dass ich das Angeordnete dennoch machen muss, aber bekomme ich dann wenigstens eine neue, richtige Anordnung?