Beschluss anfechten, weil Name falsch geschrieben?

2 Antworten

Leere Kilometer, vergiss es! Wegen Deines falsch geschriebenen Namens wird die Anordnung nicht ungültig, denn das stellt lediglich einen gering zu bewertenden Fehler dar, der keinerlei Rechtsfolgen nach sich zieht.

Chris021997 
Beitragsersteller
 27.12.2015, 16:35

Wie gesagt, ich weiß, dass ich das Angeordnete dennoch machen muss, aber bekomme ich dann wenigstens eine neue, richtige Anordnung?

Herb3472  27.12.2015, 16:39
@Chris021997

aber bekomme ich dann wenigstens eine neue, richtige Anordnung?

Keine Ahnung. Und was hättest Du davon? Schon dass Du hier einen kleinen Aufsatz herein schreibst, ist eigentlich schon zu viel Aufwand für so eine Bagatelle.

Chris021997 
Beitragsersteller
 27.12.2015, 16:51
@Herb3472

Ich probiere es mal, viel hab ich ja nicht zu verlieren. Für dich mag es eine Bagatelle sein, ich halte es für eine absolute Frechheit, für eine falsche Anordnung 30 Euro bezahlen zu müssen.  

Herb3472  27.12.2015, 16:54
@Chris021997

Die Anordnung ist ja nicht falsch, lediglich der Name ist falsch geschrieben. Und aufregen tut Dich meines Erachtens auch nicht der falsch geschriebene Name, sondern dass Du gemaßregelt wurdest. Aber tu doch bitte, bitte, was Du willst! Hier ist es ja sowieso jedem wurscht, und mir am allermeisten.

Und was gewinnst du dann damit?