Kündigung trotz falsch geschriebenen Namen gültig?

3 Antworten

So falsch, dass auch ein anderer Kollege hätte gemeint sein können? Also z. B. "Herr Kaiser", obwohl "Herr König" gemeint war.

Oder nur etwas falsch ("Herr Koenig" statt "Herr König").

In letzterem Fall stehen Deine Chancen schlecht. Du solltest aber trotzdem zum Anwalt gehen. Vielleicht gibt es noch weitere und weitaus gravierendere Formfehler.

Olleg1965 
Beitragsersteller
 24.05.2017, 17:19

Nein so falsch nicht. Lediglich stellt das ja einen Formfehler da...und ist das schreiben dann nicht unwirksam?

Familiengerd  24.05.2017, 17:39
@Olleg1965

ist das schreiben dann nicht unwirksam?

Mit Sicherheit nicht!

Entscheidend ist der erkennbare Wille des Arbeitgebers, DIR zu kündigen.

Da spielt die falsche Schreibweise Deines Namens absolut keine Rolle.

Im Übrigen machen formale (von der Schriftformerfordernis abgesehen) und inhaltliche Fehler eine Kündigung nicht schon von vornherein unwirksam.

Lies mal den § 133 BGB durch.

Du hast erkannt, dass die Dich feuern wollen. Das reicht für die Wirksamkeit.

Wenn du rechtlich gegen die Kündigung vorgehen willst, beträgt die Frist 3 Wochen ab dem Zeitpunkt der Kündigung. Wenn du also nicht einverstanden bist, nimm dir am besten sofort einen Anwalt.