Forderung auf falsch geschriebenen Namen

10 Antworten

Du solltest das ignorieren.

Wenn Du da Kontakt aufnimmst, gleichen die nur die Daten ab und stellen ihre Forderungen dann an die "richtige" Adresse.

helirolf 
Beitragsersteller
 18.10.2013, 10:37

Diesen Datenabgleich habe ich bei den bisherigen Kontakte immer vermieden, indem ich nie den Namen meiner Schwiegermutter genannt habe, sondern immer "meine Schwiegermutter" gesagt und geschrieben habe.

Fordere die Titelkopie ein (schriftlich)

"sehr geehrtes Inkassobüro - zwecks Überprüfung der Forderungsangelegeneheit bitte ich um Vorlage der Titelkopie - Mit der telefonischen Kontaktaufnahme bin ich nicht eimvrstanden "

Die Schwiegermutter soll unterschreiben

Dann abwarten was kommt

Kommt nichts dann Beschwerde beim zuständigen Landgerichtspräsidenten ( Sitz des Inkassobüros)

Die Maschen werden auch immer dreister! Das hört sich für mich ganz nach Betrug an. Gebt denen bloß keine Vollmacht oder bezahlt Geld, wenn deine Schwiegermutte nichts bestellt hat.

Am besten erst mal kurz im Netz recherchieren, ob es dieses Inkasso-Unternehmen überhaupt gibt und dann würde ich dort anrufen und um Klärung des Sachverhalts bitten. Wenn dann nichts kommt, wendest du dich direkt an die Polizei und erstattest Anzeige. Die Inkasso-Unternehmen existieren real meist überhaupt nicht und das Geld geht dann auf irgendwelche Konten im Ausland. Das seht ihr dann nie wieder.

Angus1982  18.10.2013, 10:48

Falls du noch Erkundigungen bei der Verbraucherzentrale einholen möchtest, dann müsstest du dich an den Verbraucherzentrale Thüringen e.V. Eugen Richter Straße 45, 99085 Erfurt, Tel.: (0361) 555140 oder die Beratungsstelle in Suhl Würzburger Straße 3, 98529 Suhl, Tel.: (03681) 304960 wenden

helirolf 
Beitragsersteller
 18.10.2013, 10:54

Wende Dich doch einfach mit dieser Angelegenheit mal an die Verbraucherzentrale! Lasse Dir einen Termin geben und schildere dort den Fall! Die können dann besagtem Inkasso-Dienst ein Schreiben zukommen lassen. Dieses Schreiben hat einerseits den Vorteil, gleich den rechtlich richtigen Weg zu gehen. Andererseits wirkt ein entsprechendes Schreiben von der Verbraucherzentrale oftmals Wunder.

Was eine mögliche Vollmacht betrifft - diese kann auch der Verbraucherzentrale (schriftlich) gegeben werden.

helirolf 
Beitragsersteller
 18.10.2013, 10:40

Ja, aber für mich ist der Knackpunkt der falsche Name. Soll ich mir von einer rechtlich nicht existenten Person eine Vollmacht einholen??

Du hast es schon richtig gemacht, indem du nach der Rechnung / Ware gefragt hast. Die versuchen des immer wieder, vor allem bei älteren Leuten. Umso mehr schließe mich der Antwort von "Hebelwirkung" an.

Zur Sicherheit würde ich mich bei der Verbraucherzentrale erkundigen. Kostet vielleicht 5-10€, aber du bist auf der sicheren Seite.

helirolf 
Beitragsersteller
 18.10.2013, 10:45

Ich werde mich mal an die Verbraucherzentrale wenden. kann mir jemand sagen, wo ich für den Raum 96515 Sonneberg eine finde?