Ist ein Vertrag ungültig wenn man den Namen falsch geschrieben hat?
Hallo
Kann jemand auf Ungültigkeit eines Vertrages, einer Urkunde, eines Ausweispapieres, oder anderer Daten argumentieren mit der Begründung das der Name dessen Inhabers darin falsch geschrieben ist (Rechtschreibung).
Es gibt ja viele komplizierte Vor- oder Nachnamen, deren Schreibweise oft verwechselt, oder einfach falsch geschrieben wird. Beispiel-Nachname: Jablosche(v)sk(i); Jablosche(w)sk(i); Jablosche(v)sk(ie); Jablosche(w)sk(ie) Beispiel-Vorname: Ger(t)ru(d), Ger(d)ru(d); Ger(d)ru(t); Ger(t)ru(de); Ger(d)ru(de)
mfG
4 Antworten
Damit kannst du dich nicht aus einem Vertrag herausreden. Mit deiner Unterschrift ist er gültig.
- Gerdrud & Gerdrude&Gerdrut hab ich noch nie gesehen :-D
- ja kann probleme geben..!
Probleme kann es geben, ein Vertrag düfte daurch einen Rechtschreibfehler aber nicht ungültig werden. Im Zweifelsfall wird man argumentieren, daß das gültig ist, was die Vertragspartner vereinbaren wollten. Da waren sie sich ja mal einig, denn sonst gäbe es keinen Vertrag. Und am gemeinsamen Willen der Vertragspartner kann ein Rechtschreibfehler nichts ändern.
Das kann bei amtlichen Papieren (Auseis / Pass/ Visa) schon Probleme geben
Wie wäre das z.B. bei Fälligkeiten von Rentenzahlungen, Versicherungsleistungen o.ä.?