Tippfehler im Reisepass. Wer haftet?

4 Antworten

Wenn nachweislich der Antrag nicht mit dem Ausweis übereinstimmt, wird dir die Gemeinde diesen kostenlos nachbessern.

Du kannst dich da auf gar nichts berufen.

Die Passverordnung kennt dahingehend keine Ausnahmeregelung.

Gebührenbefreiung gibt es nur bei amtlichen Pässen, Pässen, die von Amts wegen ausgestellt werden oder bei Bedürftigkeit.

Somit hast du den Reisepass prinzipiell erstmal zu bezahlen, egal warum du diesen neu beantragst. Es gibt keine Kostenregelung dazu.

Wie bei allen anderen Dingen auch, bist du auch hier selbst in der Verantwortung zu prüfen ob alles seine Richtigkeit hat.

Und die Überprüfung deines Namens ist dir durchaus zuzumuten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Muss man den Antrag mit den Daten nicht vorher prüfen und unterschreiben? Wars darauf richtig oder auch falsch?

Wenn die Behörde schuld ist, gibts einen neuen.

silesius 
Beitragsersteller
 06.11.2019, 16:40

Ja, das habe ich getan. Und dort stand es noch richtig.