Roller gekauft. Nach 1 Woche Kaputt. Hilfe. Kann ich den Vertrag anfechten?

4 Antworten

wenn die gewährlesitung nicht ausgeschlossen wurde darf er die kosten der reparatur natürlich übernehmen. auch wenn das nur übers gericht gehen wird

Laura12091209 
Beitragsersteller
 16.06.2017, 14:47

MUSS er die Kosten für die Reperatur übernehmen wenn ich es über das Gericht laufen lasse? 

Vielen Dank für die Antwort ☺️

martinzuhause  16.06.2017, 14:48
@Laura12091209

das wird dann das gericht entscheiden. du musst ihn erst mal  auffordern seine pflicht im zuge der gewährleistung zu erfüllen. immer alles schriftlich

Laura12091209 
Beitragsersteller
 16.06.2017, 14:51
@martinzuhause

Ok vielen Dank :) 

Da wirste keine Chance haben . Du musst nachweisen das der Schaden schon vorher gewesen ist und der Verkäufer dieses wissentlich verschwiegen hat.

Genesis82  16.06.2017, 17:28

ohne Gewährleistungsausschluss muss er es nicht wissentlich verschweigen. Noch dazu wird in den ersten 6 Monaten davon ausgegangen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war.

Du hast einen Roller gekauft und der Verkäufer hat die Gewährleistung (=Sachmangelhaftung) nicht ausgeschlossen? Glückwunsch! Somit hast du jetzt 24 Monate Gewährleistung! Das gilt nämlich nicht nur beim Kauf vom Händler, sondern auch bei Privatpersonen.

In den ersten 6 Monaten wird davon ausgegangen, dass der Mangel schon bei Kauf vorhanden war. Da dein Kauf erst 2 Wochen her ist: Wende dich an den Verkäufer und verlange die Beseitigung der Mängel. Weigert er sich und ist auch sonst nicht gesprächsbereit: Ab zum Anwalt und keine Angst vor den Kosten. Die wird dann auch der Verkäufer übernehmen müssen.

Selbst bei einem Privatverkauf kannst du dagegen anfechten wenn es du beweisen kannst dass der Schaden schon vor dem Kauf vorhanden war und dieser auch den Besitzer bekannt sein musste (also ein Fehler der selbst einen Laien auffallen musste).

Laura12091209 
Beitragsersteller
 16.06.2017, 14:51

Vielen Dank :)