Roller gekauft. Nach 1 Woche Kaputt. Hilfe. Kann ich den Vertrag anfechten?
Habe vor 2 Wochen einen Roller gekauft von einer Privatperson. Da er vor 4 Tagen nicht mehr angegangen ist haben ich ihn zur Werkstatt gebracht. Diese hat mir lauter Sachen aufgezählt, die kaputt sind. ( und auch schon seit längerem kaputt sein müssen.) Ich würde gerne den Kaufvertrag anfechten. Dort stehen nur unsere Namen, Adressen etc. Und welche Marke der Roller hat ( + Kilometerstand und Übergabedatum). Er hat nichts in den Vertrag geschrieben, was eine Gefährleistung ausschließt und auch nicht dass es sich um einen Privatverkauf handelt. Kann ich dagegen vorgehen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
4 Antworten
wenn die gewährlesitung nicht ausgeschlossen wurde darf er die kosten der reparatur natürlich übernehmen. auch wenn das nur übers gericht gehen wird
das wird dann das gericht entscheiden. du musst ihn erst mal auffordern seine pflicht im zuge der gewährleistung zu erfüllen. immer alles schriftlich
Ok vielen Dank :)
Da wirste keine Chance haben . Du musst nachweisen das der Schaden schon vorher gewesen ist und der Verkäufer dieses wissentlich verschwiegen hat.
ohne Gewährleistungsausschluss muss er es nicht wissentlich verschweigen. Noch dazu wird in den ersten 6 Monaten davon ausgegangen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war.
Du hast einen Roller gekauft und der Verkäufer hat die Gewährleistung (=Sachmangelhaftung) nicht ausgeschlossen? Glückwunsch! Somit hast du jetzt 24 Monate Gewährleistung! Das gilt nämlich nicht nur beim Kauf vom Händler, sondern auch bei Privatpersonen.
In den ersten 6 Monaten wird davon ausgegangen, dass der Mangel schon bei Kauf vorhanden war. Da dein Kauf erst 2 Wochen her ist: Wende dich an den Verkäufer und verlange die Beseitigung der Mängel. Weigert er sich und ist auch sonst nicht gesprächsbereit: Ab zum Anwalt und keine Angst vor den Kosten. Die wird dann auch der Verkäufer übernehmen müssen.
Selbst bei einem Privatverkauf kannst du dagegen anfechten wenn es du beweisen kannst dass der Schaden schon vor dem Kauf vorhanden war und dieser auch den Besitzer bekannt sein musste (also ein Fehler der selbst einen Laien auffallen musste).
Vielen Dank :)
MUSS er die Kosten für die Reperatur übernehmen wenn ich es über das Gericht laufen lasse?
Vielen Dank für die Antwort ☺️