BG ETEM (Berufsgenossenschaft) muss ich hier Mitglied sein?

5 Antworten

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Es handelt sich hierbei um eine gesetzliche Unfallversicherung (d.h. nicht freiwillig).

Die Berufsgenossenschaft tritt bei Unfällen während der Arbeit ein. D.h. bei Wegeunfällen und Arbeitsunfällen. D.h. Krankenhauskosten, Rehamaßnahmen und ggfl. Wiedereingliederungsmaßnahmen ...

Hier ein bisschen was zum Schlau machen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsgenossenschaft

WOWineedhelp 
Beitragsersteller
 19.04.2013, 23:09

oh man... ein bisschen ist gut :) ---> aber lese ich richtig... der Beitragsbescheid 2012 (die ca. 300,- €) soll ne Vorauszahlung auf 2013 sein, die ich... wenn ich die BG in 2013 nicht in Anspruch nehme (also kein Arbeitsunfall hab) wieder erstattet bekomme?

deFleescha  22.04.2013, 23:50
@WOWineedhelp

Nein. Das bekommt man nicht erstattet. Wenn du ein Jahr nicht zum Arzt gehst, bekommst du ja auch nicht die Krankenkassenbeiträge zurück. Hier ist das genauso... Am besten rufst du die BG mal an und fragst nach, wie sich der Beitrag zusammensetzt. Ggfl. ist auch der Verdienstabhängig. Hier bin ich aber überfragt...

Ich würde dem Beitragsbescheid der BG ETEM widersprechen. Die sollten dir mal nachweisen, wo geschrieben steht, dass du als Alleinunternehmerin verpflichtet bist, der BG beizutreten. Inzwischen ist deine Frage auch schon 3 Monate alt. Da habe ich dann die Frage an dich, wie sich die ganze Sache weiterentwickelt hat ? Du kannst dich gegen Unfälle selber versichern. Deine Tätigkeit als Fotokünstlerin wird wohl unter Medienerzeugnisse von der BG eingestuft. Automatisch Mitglied durch deinen Beruf ohne Mitarbeiter ? Ich führe schon seit 15 Jahren eine Firma im Dienstleistungsgewerbe, auch ohne fest angestellte Mitarbeiter. Je nach Bedarf beauftrage ich freiberufliche Fachkräfte um Auftragsspitzen erledigen zu können. Habe noch nie eine Mitteilung von einer BG bekommen, dass ich automatisch Mitglied sei und zur Beitragszahlung verpflichtet. Bei meinem Beruf ist ein erhöhtes Unfallrisiko gegeben. Deshalb habe ich mich entsprechend versichert. Ich zahle meinen umsatzbezogenen Kammerbeitrag bei der IHK, dazu bin ich verpflichtet. Den zahlst du sicher auch, oder bei der Handwerkskammer ? Mich erstaunt etwas die Höhe des Beitrages den du zahlen sollst. Das solltest du mit der BG klären, wie sich dieser Beitrag zusammensetzt. Geld bekommst du von der BG nicht zurück, auch wenn du sie nicht in Anspruch nimmst. Die BG hat freilich auch Vorteile. Angenommen dir passiert etwas bei deiner Arbeit, dann bist du versichert. Wegeunfall, Arbeitsunfall ect.

Offensichtlich scheinst Du hier (noch) große Lücken in der Materie von Betriebsgründungen zu haben. Es wäre besser gewesen, einen Grundkurs für Existenzgründer zum Beispiel bei der Handwerkskammer mitgemacht zu haben.

Beiträge zur Berufsgenossenschaft werden zwangsläufig immer (!!) fällig. Denn die Berufs- genossenschft stellt für Dich die gesetzliche Unfallversicherung dar. Und die ist für jeden (!) Betrieb vorgeschrieben! Zahlst Du also nicht, hat dies entsprechende Konsequenzen.

WOWineedhelp 
Beitragsersteller
 19.04.2013, 23:16

Danke aber auch.... ich bin ausgebildete Kauffrau und habe ein Existenzgründerseminar besucht ... --> solche Sprüche helfen mir da net weiter! Ich bin davon ausgegangen, dass alles was mit Krankheit / Unfall usw. zu tun hat die Krankenkasse an sich bedient ... die zahle ich ja schließlich auch ohne sie in Anspruch zu nehmen :( BG ETEM Beitragserhebung kommt mir einfach sehr willkürlich vor... deshalb meine Frage auch hier in die Runde...

Was wird denn hier verbreitet? Es besteht keine PFLICHTversicherung bei der BG ... sofern man unter 100 Arbeitstage (also 800 Stunden) in seinem (neben-)Gewerbe arbeitet. In dem Falle kann man sich befereien lassen.

Die Berufsgenossenschaft ist die Gesetzliche Unfallversicherung. Und es gibt Unfallversicherungen da sind die UNternehmer pflichtversichert, bei einigen per Gesetz (SGB VII) und bei anderen BGen per Statut. Ob Du bei der BGETEM pflichtversichert bist kannst Du im Statut nachlesen. Wenn Du mit dem Bescheid nicht einverstanden bist solltest Du Dich schnellstens mit dem angegebenen Sachbearbeiter in Verbindung setzen. Wenn Du freiberuflich tätig bist könnte es sein, dass die BG nicht für Dich zuständig ist, ansonsten fallen Fotos unter Medienerzeugnisse. Ja und was BGen für ihre Mitglieder tun lernt ihr eigentlich schon in der Schule. Begib Dich mal auf die HP der ETEM und lies nach!