Berufsernnung Rettungsassistent

3 Antworten

Privatinsolvenz als Grund für die "Unzuverlässigkeit"? Das glaube ich Dir schlicht nicht.

Und "ein Eintag im Fährungszeugnis" ist, abgesehen von den Rechtschreibfehlern, nichtssagend. Für jede Straftat ist die Verjährungsfrist eine andere. Es dürfte einleuchten, dass ein Ladendiebstahl und ein Mord nicht dasselbe sind.

Erstmal scheint es so, als ob Du selbst noch Rätselraten machst, was der Grund für die Ablehnung ist. Du hast aber einen Anspruch, das zu erfahren.

Der rechtmässig vorgeschriebene Weg wäre der:

Du legst gegen den Bescheid der Behörde, die die Urkundenverleihung abgelehnt hat, den Widerspruch oder das sonst zulässige Rechtsmittel, ggf. Klage beim Verwaltungsgericht, ein (muss im Bescheid unten erläutert sein). I.d.R. hast Du dazu einen Monat Frist.

Im Rahmen des Verfahrens, das damit beginnt, hast Du auch das Recht auf die Akteneinsicht. In der Akte, die die Behörde über Dein Antragsverfahren führt, muss sie den Grund für die Ablehnung vermerkt haben.

Und dann kannst Du auch sinnvoll was dagegen tun.

wie die anderen antwortgeber bereits sagten: DU wirst am Besten wissen und man wird es Dir von Amts wegen auch mitgeteilt haben, warum in Deinem Falle eine Unzuverlässigkeit angenommen und Dir die Berufserlaubnis nicht erteilt wird. Straftaten mit Körperverletzung, schwere Verkehrsdelikte (Fahrerflucht usw) und Betäubungsmittelmissbrauch können solche Entscheidungen begründen, kleinere Delikte wie wirtschaftlich orientierte Straftaten jedoch nicht. Was Dir übrig bleibt, ist, dich ggf einige Zeit als Rettungssanitäter zu "bewähren", oder gegen die Verwaltungsentscheidung zu klagen und eine richterliche Entscheidung herbei zu führen.

Tja...

Privatinso ist ja nach Erledigung vorbei aber bis dahin kannst dir die Anerkennung in die Haare schmieren.

Eintrag im Führungszeugnis kriegst du nicht weg. Das wars dann mit dem Rettungsassistenten!

WAS ist denn im Führungszeugnis drin? Einträge im Führungszeugnis verjähren zum teil auch, dann sind sie weg. Kommt aber auf die Straftat an.