was braucht ein Fahrer eines Notarztes oder Rettungswagen für eine Qualifikation?

6 Antworten

Hi,

generell ist der Rettungsdienst aus rechtlicher Sicht Ländersache und damit auch die Vorschriften zur Besetzung von Rettungsmitteln.

Die Unterschiede können daher immens sein.

Der Fahrer eines Notarzteinsatzfahrzeugs ist in den meisten Fällen Rettungsassistent (2 Jahre Ausbildung) oder Notfallsanitäter (3 Jahre Ausbildung).

Seltener reicht auch die Qualifikation zum Rettungssanitäter (520-h-Lehrgang), um auf dem NEF eingesetzt zu werden - einige Rettungsdienstgesetze kennen auch die "geeignete Person", das ist meist ebenfalls dann ein RS.

Gegebenenfalls kommen zusätzliche, lokale Anforderungen dazu, z.B. die Qualifikation als Organisatorischer Leiter Rettungsdienst oder eine gewisse Berufserfahrung.

Beim RTW ist der Fahrer meist Rettungssanitäter oder auch NFS-Azubi mit einem gewissen Ausbildungsfortschritt, i.d.R. im zweiten Lehrjahr. Auch hier gibt es zum Teil noch die geeignete Person.

Für alle Verwendungen als Fahrer ist der Führerschein Klasse B und ggf. Klasse C1 (und damit das Mindestalter von 18 Jahren Vorschrift). Ein Höchstalter gibt es nicht - Ausnahme wären Verwendungen bei der Berufsfeuerwehr, dort wären es dann 60 Jahre.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Besatzung der Rettungsmittel ist nicht durch ein Bundesgesetz sondern durch die Landesrettungsdienstgesetze geregelt.

Der Fahrer des Notarzteinsatzfahrzeuges muss in den meisten Bundesländern Notfallsanitäter (3 jährige Ausbildung, staatliche Prüfung) oder Rettungsassistent (ehemals höchste nichtärztliche Qualifikation, zweijährige Ausbildung) sein. In manchen Bundesländern reicht ein Rettungssanitäter. Wichtig ist, das er dem Notarzt assistieren kann.

Der Fahrer des Rettungswagens muss Rettungssanitäter sein, Transportführer ein Notfallsanitäter oder aktuell noch ein Rettungsassistent.

Krankentransportwagen, primär kein Notfallrettungsmittel, Transportführer Rettungssanitäter, Fahrer nach Bundesland Rettungshelfer, Sanitätshelfer oder auch nur eine "geeignete Person".

Rollerfreake  29.06.2018, 18:14

Mindestalter 18 Jahre, Höchstalter gibt es nicht, solange man gesundheitlich geeignet ist.

Das ist in den Rettungsdienstgesetzen der Bundesländer geregelt. Das geht vom Rettungshelfer bis NotSan. Dazu gibt es dann noch örtliche Regelungen. Bei uns z.B. ist jeder Fahrer eines NEF ausgebildeter ORGL.

Computermann 
Beitragsersteller
 29.06.2018, 17:53

ist jeder Fahrer eines NEF ausgebildeter ORGL.

was soll das heißen ???

DorktorNoth  29.06.2018, 21:07
@Nomex64

Wobei OrgL keine medizinische Qualifikation ist ...

TobiasTM  30.06.2018, 07:34
@DorktorNoth

Es ging auch nicht nur rein um medizinische Qualifikationen.

SaniOnTheRoad  30.06.2018, 10:31
@DorktorNoth

Das ist richtig, es ist eine Führungsqualifikation die im Rettungsdienstalltag eine eher untergeordnete Rolle spielt.

Da der NEF-Fahrer bei einer Großschadenslage jedoch bis zum Eintreffen der regulären Führungskräfte die Aufgabe des OrgL übernimmt, macht die Ausbildung schon Sinn.

DorktorNoth  30.06.2018, 16:07
@SaniOnTheRoad

Sinnvoll, ja. Da gebe ich dir recht. Vorgeschrieben ist es meines Wissens nirgends.

SaniOnTheRoad  30.06.2018, 17:59
@DorktorNoth

Zumindest nicht aufgrund des Rettungsdienstgesetzes, lokale Regelungen kenne ich zumindest vereinzelt.

DorktorNoth  30.06.2018, 20:36
@SaniOnTheRoad

Klar, regional gibt es ja fast alles ...

Die sind nicht einfach nur Fahrer...

Fahrerinnen und Fahrer von Notarztfahrzeugen müssen mindestens Rettungssanitäter/in sein.

TobiasTM  30.06.2018, 07:37

Je nach Bundesland evtl. auch mehr.