Einsatzdauer Rettungsdienst?

6 Antworten

Für die Patientenversorgung gibt es keine Vorgabe bezüglich der Zeit die sie dauern darf, die Versorgung dauert so lange wie sie dauert. Trödeln sollte man natürlich nicht, da man die Einsatzbereitschaft nach Beendigung des Einsatzes so schnell wie möglich wiederherstellen sollte, es gibt schließlich noch andere Patienten die Hilfe brauen, aber Zeitvorgaben gibt es nicht, warum auch?, es wäre doch nur von Nachteil für die Patienten. Die einzige Zeitvorgabe die es gibt ist die so genannte Hilfsfrist, das ist die Zeit, die vom Notruf bis zum Eintreffen des Rettungsmittels am Notfallort maximal vergehen darf. Das Netz an Rettungswachen muss dann so angelegt sein, das jeder Ort innerhalb der vorgeschriebenen Zeit erreicht werden kann. Die Hilfsfrist ist Ländersache und beträgt je nach Bundesland zwischen 8 und maximal 15 Minuten, diese Zeit muss in mindestens 95% der Fälle eingehalten werden. 

Ja, es gibt bestimmte Fristen. Diese werden in den Rettungsdienstgesetzen der Länder geregelt und sind demnach von Bundesland zu Bundesland ein wenig verschieden.

Man nennt die Zeit, die ein Rettungsmittel maximal benötigen darf, um am Einsatzort anzukommen, "Hilfsfrist". Diese Hilfsfrist ist in den meisten Bundesländern bei etwa 8 Minuten, bei manchen etwas länger. Die Träger des Rettungsdienstes, also die Landkreise und kreisfreien Städte, müssen ihre Standorte entsprechend planen, so dass auch jeder Winkel innerhalb der vorgegebenen Hilfsfrist erreicht werden kann. Weil das nun nicht immer geht (z.B. wenn der Rettungswagen gerade bereits unterwegs ist und ein anderer, weiter entfernt stationierter Wagen übernehmen muss), ist die Regel, dass die Hilfsfrist nur in 95% der Fälle eingehalten werden muss. Aber prinzipiell gibt es so eine Frist.

Im allgemeinen sind 8 Minuten von Notruf bis zum eintreffen des RTW vorgesehen. In ländlichen Gebieten oder bei starkem Verkehr in Großstädten ist die Zeit nicht immer einzuhalten. Daher eine "Über den Daumen Regelung"

Die Zeit wie lange eine Patientenversorgung dauern darf ist nicht vorgeschrieben. Diese kann relativ kurz sein, aber gerade im Zuge von Reanimationen auch länger dauern.
Das einzige was vorgeschrieben ist, ist die Hilfsfrist, also die Zeit zwischen Notruf und Eintreffen am Einsatzort. Wie lang diese ist, ist in den Landesrettungsdienstgesetzen geregelt (in Nds. z.B. in 95% der Fälle in 15 Minuten).

Die Hilfsfristen sind in den 16 Landes-Rettungsdienstgesetzen festgelegt.
Hilfsfrist bededet die Zeit, die ab eingang des Notrufes bis zum Eintreffen des Rettungsmittels vergehen darf.

Baden-Württemberg: 10–15 Minuten
Bayern: max. 12 Minuten kürzeste planerische Fahrtzeit (zzgl. nicht näher definierter Bearbeitungszeit in der ILST)[9]
Berlin: bedarfsgerecht
Brandenburg: 15 Minuten (bei elektronischen Einsatzleitsystemen ab dem Zeitpunkt der Erstalarmierung)
Bremen: 95 % in 10 Minuten
Hamburg: 8–10 Minuten (DV der BF), laut Gesetzestext „Bedarfsgerecht und angemessen“
Hessen: 90 % in 10 Minuten, 95 % in 15 Minuten (Rettungsdienst), 15
Minuten theoretisch-planerische Erreichbarkeit vom Standort aus
(Notarzt)[10]
Mecklenburg-Vorpommern: 10 Minuten
Niedersachsen: 95 % in 15 Minuten[11]
Nordrhein-Westfalen: 8 Minuten, in ländlichen Bereichen 12 Minuten
Rheinland-Pfalz: 15 Minuten
Saarland: 95 % in 12 Minuten
Sachsen: 95 % in 12 Minuten
Sachsen-Anhalt: 12 Minuten
Schleswig-Holstein: 12 Minuten
Thüringen: 14 Minuten, in ländlichen Bereichen 17 Minuten.