Kann das Finanzamt eine Steuererklärung für einen verstorbenen Ehepartner nachfordern
Hallo, ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen. Anfang dieses Jahres ist leider mein Vater verstorben. Diesem wurde so um das Jahr 2005 vom Finanzamt mitgeteilt (Notiz in den Unterlagen meines Vater, Finanzbeamter inzwischen in Pension), dass er nicht mehr Steuerpflichtig sei. Grund hierfür waren die hohen Belastungen (Eigenanteile) die er in Zusammenhang mit der Behandlung diverser Krebserkrankungen zu tragen hatte. Zudem war ihm aufgrund der schweren Erkrankung eine 100%ige Behinderung bescheinigt worden.
Nunmehr hat meine Mutter eine Aufforderung vom Finanzamt erhalten (erstmaliger Schriftverkehr nach Erhalt des Steuerbescheides für 2004), Steuererklärungen ab dem Jahr 2005 nachzureichen. Und zwar sofort. Bei einer Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass wir maximal einen Monat Zeit hätten. Eine Fristverlängerung werde nicht gewährt. Bei Nichtabgabe wird die Steuerpflicht geschätzt. Das Finanzamt gibt als Begründung hierzu an, dass ihnen der Umstand nicht bekannt gewesen sei, dass mein Vater neben seiner normalen Rente auch noch eine Betriebsrente erhielt, die zu 100 % steuerpflichtig sei. lt. unseren Unterlagen ist aus der abgegebenen Erklärung von 2004 ersichtlich, dass mein Vater die Betriebsrente angegeben hatte. Inzwischen haben wir (zumindest um Zeit zu schinden) Widerspruch eingelegt.
Ich hab zwar grundsätzlich Verständnis dafür, dass Vater Staat von seinen Bürgern Steuern fordert, in diesem Fall finde ich es aber unverhältnismäßig die Erklärungen für einen so langen Zeitraum nachzufordern. Meine Mutter ist 78 Jahre. Unterlagen (Rechnungen etc.) sind zumindest aus den Jahren 2005 - 2007 nicht mehr vorhanden. Wie soll man da noch eine Erklärung erstellen.
Nun also meine Fragen: - Ist die Verpflichtung zur Erklärungsabgabe nicht zumindest teilweise verjährt ? Lt. AO liegt die Verjährungsfrist doch bei 5 Jahren. - Kann die Abgabe der Erklärung überhaupt den Hinterbliebenen abverlangt werden? - Wenn ja, könnte man das ganze durch eine getrennte Veranlagung umgehen (Meine Mutter hatte ganze 146 € eigenstänige Rente erhalten)
Ich weiß, viel Text, wollte aber gleich mehr Infos liefern, bevor es zum Frage/Antwortspiel wird. Vielen Dank schon mal für Eure Mühen
2 Antworten
Gegen sowas kommt man alleine erfahrungsgemäß nicht an. Es gibt Steuerberater, die gleichzeitig Fachanwälte für Steuerrecht sind oder mit solchen zusammenarbeiten. Da würde ich dir zu schnellstmöglicher Terminvereinbarung raten.
Wieso soll es notwendig sein, dass ein Steuerberater für sowas auch noch Fachanwalt für Steuerrecht ist? Wenn er Steuerberater ist, deckt er doch bereits das gesamte Steuerrecht von A bis Z ab und braucht dafür keinerlei weitere Qualifikation, um steuerrechtlich beraten zu dürfen.
Ist die Verpflichtung zur Erklärungsabgabe nicht zumindest teilweise verjährt ? Lt. AO liegt die Verjährungsfrist doch bei 5 Jahren.
Da hast du wohl leider nicht alles gelesen.
Die Festsetzungsverjährungsfrist beträgt grundsätzlich nicht 5, sondern 4 Jahre (§ 169 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 AO). Fünf Jahre sind es bei leichtfertiger Steuerverkürzung und 10 Jahre bei Steuerhinterziehung (§ 169 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 AO).
Diese Frist beginnt im Normalfall mit Ablauf des jeweiligen Jahres, für das eine Steuererklärung abzugeben war, zu laufen (also am 31.12. um 24.00 Uhr). Wenn allerdings keine Steuererklärung abgegeben wird - so wie im Fall deines Vaters -, dann beginnt sie erst mit dem Ablauf des 3. Jahres zu laufen, welches auf das Jahr folgt, für das eine Erklärung abzugeben gewesen wäre (§ 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO).
Rechnen wir mal: Es geht um 2005 und es wurde keine Steuererklärung abgegeben. Die Verjährungsfrist beginnt also am 31.12.2008 um 24.00 Uhr zu laufen und beträgt 4 Jahre. Sie läuft demnach am 31.12.2012 um 24.00 Uhr ab. Also ist die Steuerfestsetzung für 2005 bisher nicht verjährt.
Da sie nicht verjährt ist, kann das Finanzamt auch noch verlangen, dass für deine Eltern eine Steuererklärung abgegeben wird. Und da es das von deinem Vater nicht mehr verlangen kann, kann es das von dessen Rechtsnachfolger verlangen - wer auch immer das ist. Im Normalfall ist es der Erbe, weil der gesetzlicher Gesamtrechtsnachfolger ist. Ich nehme mal an, dass also entweder deine Mutter oder die Kinder deines Vaters als Adressat dieser Aufforderung in Frage kommen.
Getrennte Veranlagung zu beantragen, hilft in diesem Zusammenhang überhaupt nichts. Die Veranlagungsform hat doch nichts mit der Abgabepflicht zu tun, sondern dreht sich nur um die Frage, ob die Steuer aufgrund des einzelnen oder gemeinsamen Einkommens festzusetzen ist.
Es gäbe allenfalls eine andere Möglichkeit, deine Mutter halbwegs vernünftig aus der Affäre zu ziehen. Funktioniert aber nur, falls dein Vater keine Erben hat, bei denen etwas zu pfänden wäre. Diese Möglichkeit wird euch euer Steuerberater garantiert erläutern können.
Ich als Laie will mich ja nicht unbedingt für die Steuerberater ins Zeug legen, aber Steuerberater bringt eigentlich immer was. Ich verstehe keinen, der seine Steuererklärung oder die Korrespondenz mit dem Finanzamt ohne Steuerberater erledigt. Wie will man denn ohne Fachmann mit denen auf Augenhöhe verhandeln?
Servus blackleather, vielen Dank für die Erläuterung zur (nicht stattgefundenen) Verjährung.Hat mich zwar schlauer aber nicht glücklicher gemacht. Bei der Art der Antwort keimt in mir der Verdacht, dass Du weißt wovon Du redest (evtl. Insider :-)) Erben hat mein Vater. Die Mutter und beide Kinder zu je 1/2. Letztendlich sind wir ja eigentlich nur sauer, dass man zunächst behauptet, die Steuerpflicht hätte sich erledigt und dann nach fast 8 Jahren das Gegenteil behauptet. Die Fertigung der Erklärung wäre dann noch nicht mal das Problem, aber man möchte ja darlegen, was man absetzen darf. Wir haben vielleicht 50000 km auf der Straße gelassen um all die Ärzte abzuklappern, von deren Behandlung man sich eine Besserung versprach. Wie sollen wir Fahrtkosten jetzt nachweisen, od. gar die Zuzahlungen. Als mein Vater starb haben wir die regalfüllenden Ordner geschreddert. Lediglich die letzten beiden Jahren sind noch da.
Ein Steuerberatertermin wurde bereits vereinbart. Die Frage ist jedoch, bringst was (ausgenommen weniger Arbeit), wenn die Verpflichtung besteht und du keinen einzigen Nachweis mehr hast