Darf man im gut betrunkenen Zustand eine Behandlung der Sanitäter mit Erfolg ablehnen?
Hallo zusammen, ich war vor ein paar Tagen auf einem Volksfest sehr betrunken. Nachdem ich vom Biertisch gefallen war brachte mich eine Fremde Person zu einem Zelt, indem sich die Sanitäter um verletzte (Betrunkene) kümmern. Als mich dann ein Sanitäter behandeln wollte, wies ich Ihm darauf hin das ich bereits Volljährig bin und das nicht will. Der Sanitäter erfüllte meine Forderung und lies mich wieder gehen. Was ich dazu sagen muss ich war stark betrunken also gewiss über 1,8 Promille. Klar klingt das Paradox erst zum Sanitäter zu gehen und dann die Behandlung abzulehnen, aber wie gesagt ich war sehr betrunken und kann mich nur dran erinnern, dass ich auf einmal von einem Sanitäter untersucht wurde. Meine Frage ist nun, ob die Sanitäter mich so einfach gehen hätten lassen dürfen. Denn eigentlich bin ich ja nicht in der Lage gewesen, beurteilen zu können, ob ich Hilfe brauche oder nicht.
9 Antworten
Hi,
Darf man im gut betrunkenen Zustand eine Behandlung der Sanitäter mit Erfolg ablehnen?
Man darf prinzipiell immer alles ablehnen - ob man damit Erfolg hat, entscheidet im Zweifelsfall allerdings die Gegenseite.
Bei stark alkoholisierten Patienten ist davon auszugehen, dass diese rechtlich nicht mehr einwilligungsfähig sind - sofern also eine entsprechende medizinische Indikation vorliegt (z.B. erhebliche Eigengefährdung), darf auch gegen den Willen des Betroffenen behandelt werden.
Letzteres kann dann unter Zuhilfenahme der Polizei auch mit Zwang durchgesetzt werden, wenn es die Situation erfordert.
Meine Frage ist nun, ob die Sanitäter mich so einfach gehen hätten lassen dürfen. Denn eigentlich bin ich ja nicht in der Lage gewesen, beurteilen zu können, ob ich Hilfe brauche oder nicht.
Sofern medizinisches Personal zu der Einschätzung kommt, dass Du keine weitere Behandlung brauchst, dann ist das erst mal so - passiert dir allerdings etwas, geht es mit den Sanitätern heim und es drohen ihnen entsprechende Konsequenzen.
In deinem Zustand wäre für mich deine Ablehnung nicht rechtskräftig gewesen, d.h. ich hätte dich vermutlich nicht gehen lassen.
LG
Die schätzen die Lage ja für dich ein.
Wenn es nötig gewesen wäre das du unter beobachtung bleibst oder eine Behandlung nötig ist die nicht aufgeschoben werden kann würden sie notfalls auch die Polizei zur Hilfe nehmen.
Hier war es wohl vertretbar dich gehen zu lassen.
Auch die Polizei kann keine Behandlung erzwingen.
Die Poilizei zwingt einen natütrlich nicht zu einer Behandlung. Aber je nach Zustand und Aggressionslevel in Gewahrsam nehmen. Da gibt es in jeder Stadt unterschiedliche Möglichkeiten wo Betrunkene ausnüchtern können. Manchmal reicht natürlich auch der Transport im Krankenwagen dahin.
Und wenn deine Verletzung eine sofortige Behandlung nötig macht wird sie auch durchgeführt.
Und wenn deine Verletzung eine sofortige Behandlung nötig macht wird sie auch durchgeführt.
Aber nicht gegen meinen Willen! Nicht solange ich in der Lage bin, diesen zu äußern.
Aber nicht gegen meinen Willen!
Das trifft solange zu, wie Du objektiv einwilligungsfähig bist - im gegebenen Fall mit ~ 2 Promille ist das im Regelfall nicht mehr gegeben.
Es gibt Trinker, die auch mit 3 Promille noch klar reden können..
Das ist richtig - einwilligungsfähig sind diese aus rechtlicher Sicht dennoch nicht mehr.
Das entscheidet dann ein Richter. Aber nicht der Sani.
Das entscheidet dann ein Richter. Aber nicht der Sani.
Da kein Richter vor Ort ist, entscheidet primär mal der medizinisch Höchstqualifizierte, inwiefern der Betroffene noch einwilligungsfähig ist - bestenfalls zählt die Meinung des Richters a posteriori.
Heißt: im Zweifelsfall wird ein Arzt hinzugezogen, der über die Behandlungsnotwendigkeit und Einwilligungsfähigkeit entscheidet - entsprechend dieser Einschätzung wird demnach verfahren.
Nebenbei: je nach Bundesland wird auch der Polizei/dem Ordnungsamt die "Entscheidungskompetenz" in diesen Fällen zugesprochen.
Es geht nicht darum ob jemand sich vernünftig artikulieren kann. Sondern ob er in der Lage ist verantortung zu übernehmen.
Ich habe in der Pflege mit Leuten zu tun gehabt die meinten ihr Stuhlgang wäre doch eine sehr Leckere Mahlzeit. Sollte ich die das etwa Essen lassen nur weil sie es gut und klar formulieren?
Nein, den vollgeschi$$enen Teller nehme ich ihnen gegen ihren Ausdrücklichen Willen weg.
ok vielen Dank
Das ist eine juristische Einzelfallentscheidung. Grundsätzlich darf ersteinmal niemand gegen seinen Willen zu einer Behandlung gezwungen werden, der Patient muss die Behandlung allerdings rechtskräftig ablehnen können und dazu muss die möglichen medizinischen Folgen seiner Entscheidung zur Nichtbehandlung vollumfänglich überblicken können, das ist bei Volltrunkenheit nicht mehr gegeben. Zu Beweiszwecken soll der Patient eigentlich auch ein Formular unterschreiben, ihn dem er bestätigt, das er sich der möglichen gesundheitlichen Folgen bewusst ist und trotzdem die Hilfe ablehnt. Auch mündlich ist zwar gültig, allerdings wenn etwas passiert vor Gericht nur schwer zu beweisen. Ob du mit 1,8 Promille noch entscheidungsfähig warst, das kann ich nicht sagen, da ich nicht dabei gewesen bin und Menschen individuell sind, mancher ist mit 1,8 Promille so betrunken, dass er definitiv nicht in Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist und demnach auch nicht entscheiden kann, ein anderer Mensch ist mit dem gleichen Promillewert noch in Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und durchaus in der Lage zu entscheiden. So wie du die Situation schilderst, warst du aber anscheinend schon sehr dicht und ich an gleicher Stelle hätte einen Arzt entscheiden lassen, ob du gehen kannst oder nicht, einfach zur juristischen Absicherung. Mfg.
vielen Dank für die Antwort. die 1,8 Promille sind ein Schätzwert ich glaube sogar das es mehr waren, da ich oft und gerne am Wochenende feiern gehe. Ich habe auch teilweise einen Filmriss. Es war eine Polizistin dabei und ich habe tatsächlich irgendetwas unterschreiben müssen, was das genau war weiß ich nicht mehr :D
Okay, das ändert dann aber auch die ganze rechtliche Situation denn im Zweifel entscheidet die Polizei, ob sie einer Zwangsbehandlung zuführt oder nicht. Da wieder Wochenende ist, Prost😂😂.
Einfach wieder gehen lassen, das geht eigentlich sowieso nicht, auch der Patient, der in der Lage ist zu entscheiden, MUss über die möglichen Folgen aufgeklärt werden. Ansonsten kommt wenn nachher etwas passiert der Richter und sagt "der Patient ist ein medizinischer Laie und war sich der möglichen Folgen gar nicht bewusst als er entschieden hat und wenn sie ihn aufgeklärt hätten, dann hätte er sich vielleicht doch für eine Behandlung entschieden". Also einfach so wieder gehen lassen, wenn der Patient einmal sagt "ich will nicht", das ist rechtlich gesehen nicht korrekt.
Solange du dich verständlich artikulieren kannst ist alles tutti und die 1,8 Promille nirgendwo festgestellt und protokolliert wurden -> Tschüss
Danke für die Antwort :D
Ja hätte er. Es ist immer noch dein Recht zu entscheiden ob du eine Behandlung möchtest und ob du lieber gehen möchtest. Niemand kann dich dazu zwingen. So ähnlich verhält es sich auch mit Alkohol- Pust-Kontrollen durch Polizei. Sollte jedoch durch dich Gefahr an 3. bestehen können sie dich festhalten (bsp wenn du besonders aggressiv bist, Unfälle verursachen könntest da du nicht mehr in der Lage bist Fahrzeuge zu bedienen, usw.) Daher stand es dem Sani frei zu entscheiden ob für dich und/oder Gefahr für andere besteht.
Nachdem du aber vermutlich einfach nur ne blaue Rosine warst, hat er dich ziehen lassen :D
Danke für die Antwort :D
ok vielen Dank für die ausführliche Antwort.