Gibt es so einen Aufbaulehrgang zum Notfallsanitäter?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi,

Ich habe einen RettAs (der ja bald nichts mehr Wert sein wird) und würde gerne die Qualifikation für den Rettungsdienst behalten.

Auch nach 2021 wird sich die Erde weiterdrehen, und es wird mit Sicherheit noch genug RettAss geben, die sich nicht weiterqualifiziert haben (oder es wollen).

Ich glaube ehrlich gesagt nicht daran, dass bis dahin der RettAss aus der Notfallrettung verschwunden ist, geschweige denn aus dem gesamten Rettungsdienst.

Ich kann aber keine drei Jahre Tätigkeit im RD nachweisen und habe einen Vollzeit-Job (41 h pro Woche), den ich nicht für sechs Monate pausieren kann.

Für dich kommen dann zwei Varianten infrage:

  • vereinfachte, staatliche Ergänzungsprüfung nach einer 960-h-Schulung nach § 32 NotSanG - diese besteht lediglich aus einem praktischen und einem mündlichen Teil. Verschiedene Anbieter bieten das auch berufsbegleitend, d.h. E-Learning mit kurzen Präsenzphasen, an
  • Vollexamen zum Notfallsanitäter, mit schriftlicher, praktischer und mündlicher Prüfung - es ist keine Vorbereitungszeit vorgeschrieben, diese sollte allerdings dennoch dringend eingeplant werden. Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Rettungsassistent" reicht hier neben Gesundheits- und Führungszeugnis aus.

Beide Varianten dürften (evtl. auch unter Nutzung von Urlaub/Bildungsurlaub) bis zum Stichtag machbar sein. Die Vollprüfung sollte man aber unter gar keinen Umständen unterschätzen, gestandene RettAss sind an Recht, QM und Kommunikation schon gescheitert.

Viel Erfolg!

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
exxonvaldez 
Beitragsersteller
 10.08.2018, 15:20

Danke.

Zum Glück habe ich Recht, QM im RD u. a. bereits im Studium gehabt. Ich rechne mir da schon einige Chancen aus.

Es scheint tatsächlich auf diese beiden Varianten hinaus zu laufen.

SaniOnTheRoad  10.08.2018, 15:23
@exxonvaldez

Gerne!

Wenn Du die Kenntnisse hast, würde ich fast zum Vollexamen raten.

Da könntest Du dir die Zeit für die Theorie besser einteilen, für praktisch und mündlich würde ich ein Repetitorium empfehlen - alternativ intensives Üben mit Kollegen und Praxisanleitern.

SaniOnTheRoad  13.08.2018, 19:02
@exxonvaldez

Danke für den Stern!

Ja, Ergänzungsprüfung nach §32 NotSanG. Das sind die entsprechenden Regelungen.

Dazu kommt noch, dass jeder RettAss die Möglichkeit hat, ohne verpflichtende Vorbereitung die Vollprüfung zu absolvieren. Dass würde ich aber nur empfehlen, wenn du die Möglichkeit hast, irgendwie begleitend zu lernen.

Die Vollprüfung besteht aus (ich glaube) 4 schriftlichen Tests, 4 praktischen Fallbeispielen und der mündlichen Prüfung.

Ist also eine harte Nummer.

Du könntet aber durchaus noch Berufserfahrung, auch im Nebenjob, sammeln. Im NotSanG steht nix von Vollzeit Job oder so.

Und, das ist auch noch interessant https://dfeug.de/index.php/hessen/news/2177-aufhebung-der-sogenannten-stichtagsregelung-im-notfallsanitaetergesetz.html

Aber, es ist nicht ganz so, dass du mit dem RettAss nix mehr anfangen kannst. Du bist immer noch höher qualifiziert, als der RettSan und kannst somit alle seine gesetzlichen Aufgaben wahrnehmen.

exxonvaldez 
Beitragsersteller
 10.08.2018, 14:41

Nachtrag: Die Ergänzungsprüfung nach nach §32 NotSanG kann ich ja leider nicht machen, da ich die notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllen kann.

Sonst wäre diese Frage ja überflüssig.

exxonvaldez 
Beitragsersteller
 10.08.2018, 15:16
@ozz667

Richtig. Die 920 h würden auf mich zutreffen.

Das mit dem Fernkurs ist ein guter Tipp, danke!

ozz667  10.08.2018, 16:52
@exxonvaldez

Wie gesagt, ob das für dich in Frage kommt, keine Ahnung. Musst dich vorher erkundigen.

exxonvaldez 
Beitragsersteller
 10.08.2018, 14:35

Die Möglichkeit zu lernen hätte ich. Weißt du zufällig unter welchen Voraussetzungen man die Vollprüfung ablegen kann?

Danke, aber das wusste ich schon. Bis 2020 schaffe ich nur leider keine drei Jahre mehr, egal ob Haupt-, oder Nebenberuflich.

Ich denke das siehst du zu optimistisch. Wenn ich auf das Niveau des RettSan zurück falle (den ich ohnehin habe), dann ist mein RettAss de facto nichts mehr wert.

ozz667  10.08.2018, 14:46
@exxonvaldez

Du bist nicht auf dem Niveau RettSan. Du bist höher qualifiziert. Immer noch. Wird dann eine generell spannende Situation werden.

Voraussetzung für die Vollprüfung ist die Qualifikation RettAss. Fertig. Letzter Satz §32 NotSanG

Vielleicht hilft dieser Beitrag weiter, in dem weiter unten ein Urteil bezüglich dieses Problems erwähnt wird. Im Grunde bleibt nur der Weg die Zulassungshürden für die Ergänzungsprüfung gerichtlich anzufechten.

https://staufer.de/blog/2017/04/notfallsanitaeter-voraussetzungen-der-ergaenzungspruefung/

exxonvaldez 
Beitragsersteller
 10.08.2018, 13:30

Danke.

So etwas habe ich befürchtet.

Ergänzungsprüfung. Davor müsstest du aber an 960 Stunden weiterer Ausbildung teilnehmen. Den Stichtag 01.01.2014 gibt es nicht mehr, wenn du bis 2021 noch drei Jahre als RettAss tätig wärst, könntest du kurz vor Ende der Übergangszeit noch die Ergänzungsprüfung ohne weitere Ausbildung ablegen, da du dann über 5 Jahre Berufserfahrung hättest oder du schaust, das du mindestens 3 Jahre Berufserfahrung insgesamt hast und machst 480 Stunden weitere Ausbildung, ggf. ist es möglich, sich die 480 Stunden weitere Ausbildung aufzuteilen und im Urlaub immer ein paar Teile zu machen.

Oder du machst das volle Staatsexamen, dann musst du an keiner weiteren Ausbildung teilnehmen.

Das sind die zwei Wege, anders geht es nicht. Ein RettAss hatte bereits auf eine prüfungsfreie Überleitung bis zum Bundesverfassungsgericht geklagt und hat verloren.

Wie sich der RettAss weiter entwickeln wird, ist noch nicht ganz klar, die Berufsbezeichnung bleibt auch nach Ende der Übergangsfrist geschützt. Der Aufgabenbereich wird aber dahingehend ausfallen, das dann halt kein Einsatz mehr als Transportführer auf dem RTW möglich ist. Es kann aber gut sein, das der RettAss weiterhin NEF fahren kann, warum auch nicht, praktisch gibt es keinen Grund warum da unbedingt ein NotSan sein sollte, man hat ja einen Arzt.

Ja natürlich, sonst würden ja auf einmal tausende Stellen im Rettungsdienst fehlen, wenn Rettungsassistensten nicht eine Anpassungsausbildung machen könnten.

Jede Hilfsorganisation die den Rettungsdienst stellt, kann da weiterhelfen. Die Rettungsdienstgesetze sind aber unterschiedlich in den Ländern.