Vorkaufsrecht der Stadt bei Hauskauf

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Die wahrscheinlichkeit das die Stadt oder Gemeinde von diesem Recht Gebrauch macht, liegt bei 0,001 %. Es geht dabei nur darum, daß möglicherweise dort irgendetwas von der Stadt oder dem Land gebaut werden soll und das Haus bisher im Weg stand. Ich habe noch nie gehört, daß es zu einem Kauf gekommen ist. Für diese Abtretung des Vorkaufrechts mußt Du natürlich eine Verwaltungsgebühr bezahlen, was sonst. Als Hauskäufer hat man Geld nur so herumliegen, da will natürlich jeder seinen Teil von haben.

Ansonsten ist der Ablauf einfach. Objekt suchen, Preis aushandeln und mit der Bank sprechen. Ohne Finanzierung kein Haus (es sei denn, Du hast das Geld auf dem Konto). Steht die Finanzierung, Termin beim Notar machen (natürlich mit dem Verkäufer absprechen, denn der muß ja auch dahin). Wir haben direkt beim Notar vom Verkäufer auch die Schlüssel bekommen. Dann mit dem Verkäufer zusammen die Übergabe machen (Strom, Gas, Wasser ablesen und nach der Versicherung fragen).

Nihilde 
Beitragsersteller
 10.10.2012, 09:05

Da hat mein Gehirn wohl mal wieder mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Es sieht: Papierkram, und denkt: Ohgott, lieber mal fürchten.

Danke für die Beruhigung :-)

tomhi  10.10.2012, 12:31
@Nihilde

Da gibts auch jede Menge Papierkram, nur das Allermeiste wird von anderen erledigt. Den Kredit bei der Bank muß man nur unterschreiben und den Kaufvertrag auch, den hat der Notar aber auch schon fertig. Du brauchst allerdings Unterlagen über das Objekt und Unterlagen über deine finanzielle Situation für die Bank. Das ist aber ein überschaubarer Papierkram. Von der Bank haben wir einen "Hausordner" bekommen, da waren die Kreditsachen alle schon drin und die anderen Sachen (Kaufvertrag, Versicherung etc.) konnte man da dann auch abheften.

Die Gemeinden haben grundsätzlich ein Vorkaufsrecht, um z.B. Strassen bauen zu können. Wann sie es ausüben können steht im Baugesetzbuch (BauGB). Ob sie es ausüben, wenn diese Voraussetzungen vorliegen, ist allein im Ermessen der Gemeinde. Deshalb muss jede Gemeinde beim Kauf von Grundeigentum schriftlich auf dieses Vorkaufsrecht verzichten, wofür sie Gebühren nimmt.

Wenn eine Gemeinde ihr Vorkaufsrecht ausübt muss sie den Preis zahlen, der zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart wurde. Dem Verkäufer entsteht somit kein Schaden, nur der Käufer hat Pech gehabt.

Normalerweise holt der Notar, der den Verkauf beglaubigt, die Verzichtserklärung der Gemeinde ein.

Die Stadt hat nicht immer automatisch ein Vorkaufsrecht. Nur wenn es im Grundbuch steht oder mit dem Besitzer vertraglich vereinbart wurde.