Berechtigtenbestimmung fürs Kindergeld - Kosten?

2 Antworten

Prozeßkosten zahlt der, der den Prozeß verliert.

Weigert sich Deine Mutter, wird sie den Prozeß verlieren.

schuda98 
Beitragsersteller
 26.06.2021, 20:02

Danke für deine schnelle Antwort. Das heißt, ich müsste gar nichts für den Prozess zahlen? Es soll nur gerichtlich geklärt werden, wer von beiden Elternteilen denn Anspruchsberechtigt wäre, damit entweder meine Mutter oder mein Vater den Kindergeldantrag stellen kann und ich die Abzweigung erhalte. :)

GutenTag2003  26.06.2021, 20:03
@schuda98
Das heißt, ich müsste gar nichts für den Prozess zahlen?

Du kannst den Prozeß ja nicht verlieren. Du könntest, fall Du der/die Kläger*in bist, Prozeßkostenhilfe beantragen.

Ich gehe davon aus das Du bereits 18 bist, dann kannst Du dir bei wenig Einkommen beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein für einen Anwalt besorgen.

Kontoauszug und ggf.Nachweise über Einkommen mitnehmen, dann würdest Du dann beim Anwalt nur um die 20 Euro zahlen müssen.

Der würde dann alles weitere in die Wege leiten, wie lange das ganze dauern kann, wird dir hier keiner beantworten können.