Informiert die Familienkasse meine Eltern über Abzweigungsantrag?
Hallo liebe Community,
Vor zwei Jahren bin ich in eine eigene Wohnung gezogen, arbeite seitdem nebenher und beziehe Unterhalt von meinem Vater, da meine Eltern getrennt voneinander leben. Bisher hat mir das Geld auch gereicht, da ich nicht wirklich viel brauche und mir alles weitere erarbeiten kann. In diesem Monat beginne ich jedoch ein Studium, welches natürlich mit Kosten, wie z.B. den Semestergebühren und Lernmitteln verbunden ist. Hinzu kommt, dass ich aufgrund mangelnder Zeit nun nicht mehr als 450€ nebenher erwirtschaften kann. Das Kindergeld hat meine Mutter mir bisher nicht ausgezahlt, was ich ihr bisher auch nicht verübelt habe, da sie bis vor zwei Jahren ja auch in jeder Hinsicht für mich gesorgt hat und ich, wie schon erwähnt, arbeiten ging. Jetzt wird die Luft für mich jedoch dünner und ich musste sie nach dem monatlichen Zuschuss, der mir ja eigentlich auch zugute kommen sollte, fragen. Leider ist sie nicht bereit mir das Geld zu geben und mir ist nicht gerade danach sie darauf zu verklagen. Man kann jedoch einen Abzweigungsantrag stellen, sofern der kindergeldberechtigte Elternteil kein Unterhalt zahlt. Meine Frage ist aber, ob die Familienkasse meine Mutter über diesen Antrag informieren wird. Klar, sie werden die Zahlung an sie nicht wortlos einstellen, aber wird sie Kopien meines Antrages und meiner Schilderung des Falles bekommen? Oder fällt dies unter das Briefgeheimnis?
Vielleicht habt ihr ja schon einmal Erfahrungen damit gemacht. Ich danke euch!
4 Antworten
Bei einem Abzweigantrag wird der kindergeldberechtigte Elternteil gehört bevor über den Antrag entschieden wird.
Ob eine Kopie des Antrags deiner Mutter zugeschickt wird, weis ich nicht. Wenn deine Mutter widerspricht, liegt das weitere Vorgehen beim Amt. Wahrscheinlich wird sie dann beweisen müssen, dass sie Unterhalt, mindestens in der Höhe des Kindergeldes zahlt.
Alles klar, das klingt logisch :-) Ich danke Dir!
Bei der Antragstellung muss das Kind im Einzelnen darlegen, dass eine der o.g. Voraussetzungen erfüllt sind. Bis zur Entscheidung wird die Familienkasse die weiteren Kindergeldzahlungen zunächst vorläufig einstellenund dem Kindergeldberechtigten (Eltern) einräumen, innerhalb von zwei Wochen zu diesem Sachverhalt gem. § 91 Abs.1 AO Stellung zu nehmen.
http://www.kindergeld.org/abzweigungsantrag-kindergeld.html
da ihr ja das Kindergeld abgezogen werden muss,muss deine Mutter ja auh informiert werden. Allerdings wird dein Abzweigungsantrag wohl abgelehnt werden, denn dein Vater zahlt ja Unterhalt an dich, daher steht ihm ja auch das Kindergeld zu. Nicht nur deine Mutter ist kindergeldberechtigt, sondern auch dein Vater. Er muss es beantragen und an dich weiterleiten (zusammen mit dem Unterhalt).
was hast du denn die letzten zwei jahre gemacht? schule? ausbildung? wenn nix davon, hättest du nicht mal anspruch auf unterhalt gehabt.
du wirst weiter von beiden eltern unterhalt bekommen, so du noch unterhaltsberechtigt bist. 735 euro abzgl. kindergeld. den rest bezahlen beide eltern entsprechend der möglichkeit zu zahlen.
wenn du möchtest stellst du einfach einen abzweigungsantrag und lässt dir das geld aufs konto zahlen. dementsprechend kürzt sich dein unterhaltsanspruch eben.
Wenn deine Mutter dich nicht unterstützt, dann hast du für deinen Unterhalt Anspruch auf das Kindergeld. Deine Mutter muss aber der Abtrennung zustimmen.
Wie sieht es mit Bafög aus?
Okay, das verstehe ich. Wird dann eine Kopie meines Antrages und meiner persönlichen Stellungnahme an meiner Mutter geschickt oder wird sie lediglich über ein Vorliegen dessen in Kenntnis gesetzt? Was ist, wenn sie der Familienkasse widerspricht und behauptet, sie gebe mir das KG? Wird mein Antrag dann sofort abgelehnt?
Mein Bafög-Antrag wurde leider aufgrund des Einkommens meines Vaters abgelehnt.
Vielen lieben Dank für deine Antwort!
Sie muss imho den Antrag sogar unterschreiben, erstmal. Rede mit ihr, das Kindergeld ist sehr wichtig für deine Ausbildung.
Fehler: Deine Mutter muss nicht das separate Formular unterschreiben. https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdyx/~edisp/l6019022dstbai378319.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378322
Also auf dem Antrag selbst wird nur die Unterschrift des Antragstellers verlangt, aber ich denke Sie wird bei der Zustimmung irgendwann noch unterschreiben müssen...
Ja das ist es wirklich, da es für mich nicht gerade wenig Geld ist. :(
... muß sie nicht! Die Familienkasse entscheidet aufgrund der Angaben zum Studium bzw. Unterhalt!
Okay, danke schon einmal dafür. Das bedeutet, dass der Elternteil angeschrieben und um Stellungnahme zu meiner Antragstellung gebeten wird, richtig? Wird dann auch eine Kopie meines Antrages mitgeschickt? Was passiert, wenn meine Mutter mir dann widerspricht und gegenüber der Familienkasse behauptet sie gebe mir das KG? Von der Quelle, die du gerade zitierst habe ich auch die Info, dass ich den Antrag stellen kann:-) Also da habe ich soweit auch alles verstanden, denke ich...