Scheidung: Inwieweit wirkt sich Teilzeit-Arbeit auf Ehegattenunterhalt u. Versorgungsausgleich aus?

2 Antworten

In einer Ehe ist es zu empfehlen offen über eine Mögliche Scheidung zu sprechen...

Wenn keine Gütertrennung oder einen bestimmten Ehevertrag vollzogen wurde werden die Vermögen der beiden Partner nicht getrennt, dass heißt, dass der Mann gezwungen ist die Frau Finanziell zu unterstützen. Kinderunterhalt und sonstiges sind Pflicht...Oder beide müssen sich einen Anwalt holen und Mann muss dann zusätzlich mehr zahlen, wenn er etwas als nicht fair erachtet

Wenn der Mann/Frau sich vorher keine Gedanken gemacht hat ob es nicht besser wäre zusammen sich hinzusetzen mit dem Partner und darüber offen zu unterhalten was man im Fall einer Scheidung fair wäre zu tun, dann ist das natürlich nicht sehr angenehm, wenn es am Ende doch dazu kommt und man sich nicht darauf vorbereitet hat...

Wenn die Frau nach Elternzeitnur Teilzeit arbeiten geht, dann ist das doch eine Entscheidung, die ihr gemeinsam getroffen habt, da sie dann den größeren Teil der Carearbeit übernimmt.

Somit ist es gerecht, wenn dieser finanzielle Nachteil im Voersorgungsausgleich wieder ausgeglichen wird. Alternativ kann man seine Frau ja auch über eine private Altersrente in der Höhe des Verlustes absichern.

Trennungsunterhalt spiegelt im Trennungsjahr die wirtschaftliche Familiensituation noch ab, die Frau ist erst ab Scheidung für sich finanziell wieder voll verantwortlich. Wenn sie kein Kind unter 3 zu versorgen hat, ist ihr Teilzeitarbeit zuzumuten.

Hier findest du alles super erklärt:

https://www.scheidung-online.de/unterhalt/erwerbspflichten-im-unterhaltsrecht/

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung