Ist eine Drohung mit rechtlichen Schritten Nötigung?

14 Antworten

Ist eine Drohung mit rechtlichen Schritten Nötigung?

Hier nicht, nein. In anderen Ländern ja.

Person a student hat einen bussgeldbescheid in Höhe von 300 Euro bekommen.

Dumm gelaufen. Coronabeschränkungen?

Er schreibt die bussgeldstelle, daraufhin an das er aus Wirtschaftlichen Gründen den Betrag nicht aufbringen könne

Was dort wirklich niemanden auch nur am Rande kümmert. Ein Rechtsgrundsatz ist: "Geld hat man zu haben". Ein weiterer ist: "Strafe muss weh tun".

Man wird sich dort nur bestätigt sehen, dass man alles richtig macht.

und daher in eine umwandelung in gemeinnützige Arbeit besteht.

Diese Möglichkeit besteht durchaus, ja.

Aber ist liegt alleine im Ermessen des Amtes, ob man das macht. Es besteht kein Rechtsanspruch darauf.

Eigentlich muss man dafür gar tricksen. Es ist so oder so zunächst nicht vorgesehen, kann aber bei Widerspruch durch ein Gericht so angeordnet werden. Dem könnte man vorgreifen..... wem man will und sich drauf einlässt.

Wie gesagt, möglich, aber schwer und schon gar kein Rechtsanspruch.

Er weist außerdem daraufhin das wenn es zu keiner einvernehmlichen Einigung kommt er sich weitere rechtliche Schritte gegen die Behörde Vorbehält.

Isser nicht wirklich so schön saublöde?

Er will was von jemandem, was der nicht machen muss und zudem nur mit Trickeserei und Aufwand kann und dann droht er dem?

Wie blöd ist das denn bitte? Sind das 3 meter Feldweg oder eher weniger?

Und wieso studiert sowas?

Das ist wie: "Chef, ich will Gehaltserhöhung und wenn nicht , kick ich Dir feste in die Eier Freundchen....!!!!

Aua aua aua, kann man so doof sein?

Handelt es sich um Nötigung oder ist das legal der Behörde zu drohen?

Legal, aber megadoof.

Eigentlich bittet man darum, zeigt sich reumütig(st!!), gelobt mit heiligem ewigen Schwur Besserung und will fürchterlich gerne bitte bitte bitte gerne ableisten, was man verbockt hat, weil man es ja gerne sofor zahlen wollte aber es nicht kann weil man Brot und wein zur Großmutter brigen muss und schon alles Geld ausgegeben hat, weil man an ein Kinderhilfswerk gespendet hat........

Gleich mit einer Drohung zu kommen, die dort noch dazu keine Sau auch nur minimalst kümmert (oder meinst Du, dass es einen Beamten prsönlich kümmert, wenn seine Behörde eine Gerichtsverhalndlung hat? Das interessiert dort keine Sau, der Anwalt ist der Staatsanwalt... nur soviel dazu..), hat nur zur Folge, dass man dort sagt: "Alter - LMAA Freundchen, so nicht, Dir leuchten wir heim!"

Also mein Rat: Schreibe freundlichst und höflichst, bitte gnädigst und untertänigst um Umwandlung und Verständnis, zeige Dich reumütigst, geleutert und persönlich betroffen von Deinem extremst eklantanten Verstoß gegen die bestehenden Regeln, welche selbstverständlich mit epfindlichen Maßnahmen....., welche nur zu unser aller Schutz .... etc. pp. usw. blablabla.....

So wird man Dir VIELLEICHT gestatten, Arbeitsstunden zu leisten.

Aber nur vielleicht, wie gesagt, man kann, man muss nicht.

Wo ist da die Drohung? Er kündigte an den Rechtsweg zu beschreiten wenn es nicht zu einer Außergerichtlichen Einigung kommt.

Schlau das so zu formulieren ist es natürlich nicht. Steigert es nicht gerade die Lust seitens eines Beamten im Rahmen seiner Möglichkeiten milder zu handeln.

Hier werden weder die Voraussetzungen für eine Drohung, noch für eine Nötigung erfüllt.

Der Student hat einen Bußgeldbescheid erhalten, der aufgrund eines Vergehens erlassen wurde.

Diesem hat er nicht widersprochen, weshalb davon auszugehen ist, dass er den Tatvorwurf einräumt.

Er schreibt die bussgeldstelle, daraufhin an das er aus Wirtschaftlichen Gründen den Betrag nicht aufbringen könne und daher in eine umwandelung in gemeinnützige Arbeit besteht.

Wenn er das Bußgeld nicht bezahlen kann, hat er die Möglichkeit eine Ratenzahlung anzubieten.

Der Stunden kann ggf. auch einen Antrag stellen, statt Zahlung ersatzweise gemeinnützige Arbeiten leisten zu wollen.

Ein einklagbares Recht auf gemeinnützige Arbeit besteht hingegen ganz sicher nicht.

Zunächst müsste er seine Mittellosigkeit auch belegen.

Er weist außerdem daraufhin das wenn es zu keiner einvernehmlichen Einigung kommt er sich weitere rechtliche Schritte gegen die Behörde Vorbehält.

Von einvernehmlicher Einigung kann bei diesem Verhalten wohl kaum die Rede sein.

Im Gegenteil. Er versucht der Bußgeldstelle vorzuschreiben, welche Bedingungen diese zu akzeptieren hat.

Gleichzeitig droht er rechtliche Schritte, sollte die Bußgeldstelle seinen Forderungen nicht entsprechen.

Das er sich rechtliche Schritte vorbehält, ist sein gutes Recht.

Ohne Anspruchsgrundlage wäre der Klageweg aber wohle eher wenig erfolgreich.

Recht. In der Strafrechtswissenschaft ist eine „Drohung“ das in Aussicht stellen eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt der Erklärende Einfluss zu haben vorgibt. Das deutsche Strafrecht kennt eine Strafbarkeit der Drohung, wenn sie als Mittel einer Nötigung eingesetzt wird.

Die Bedrohung ist in § 241 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Strafbar wegen Bedrohung macht sich, wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht. ... Entscheidend ist, dass es sich um eine Bedrohung mit einem Verbrechen handelt.

Fazit:

Neben den 300,- EUR für den Bußgeldbescheid, werden wahrscheinlich weitere Anwalts- und Gerichtskosten hinzukommen.

Erst gegen Regeln verstoßen und dann die Klappe aufreißen funktioniert meistens nicht!

Handelt es sich um Nötigung oder ist das legal der Behörde zu drohen?

Nö, das ist einfach nur lächerlich. Ganz sicher kringeln die sich gerade auf dem Boden, weil sie über diese Drohung lachen.