Woher Geld wenn ALG1 Sperre?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Trotz Mobbing Sperre? Da würd ich aber auf jeden Fall Widerspruch einlegen! Mobbing- man sollte was Passendes dazu sagen/ vorlegen können- ist definitiv ein Grund, wo auf eigene Kündigzúng keine Sperrzeit kommt.

Wir gehen mal davon aus, dass Du mehr zu bieten hast als "Frau Müller hat einmal du Schusselzu mir gesagt"

naja die sperre betrifft ja erstnmal nur einen geringen teil des geldes und nicht alles....dazu hätten sie kein recht. kindergeld bekommt man auch noch rückwirkend.... geh zum hartz4 amt und schildere das,dann kannst du einen vorschuss oder leistungen zur überbrückung bekommen...allerdings nur wenn du wirklich NICHTS bekämst vom alg1 was nicht so sein kann...

übrigens: wer alg1 bekommt at meist anspruch auf wohngeld! bei mir waren das 200 euro damals

Jill03  28.08.2013, 14:49

ok bei alg1 doch möglich....aber nunja, mobbing hättest anzeigen müssen,da es strafbar ist ,dann wäre keine sperre eingetreten!

http://www.sozialleistungen.info/arbeitslosengeld/arbeitslosengeld-sperrzeiten.html

Milly2206 
Beitragsersteller
 28.08.2013, 15:07
@Jill03

Vielen Dank, mein Arzt hat mir auch geraten den Anwalt einzuschalten aber ich wollte meiner Psyche zu liebe dem ganzen so schnell wie möglich ein ende setzen...das mit dem Wohngeld zieht sich aber auch nochmal um ne gewisse zeit hin...klar bekomme ich kindergeld rückwirkend aber bis das soweit ist vergeht auch nochmal zeit die ich leider nicht habe...ich werde deinen rat befolgen und aufs hartz4amt gehen danke...

Jill03  28.08.2013, 15:37
@Milly2206

ok mach das und in 1 oder 2 monaten siehts wieder ganz anders aus, wahrscheinlich bekommste dann sogar alg1 nachgezahlt

Dann musst du zum JobCenter und AlG 2 beantragen. Allerdings wirst du da auch einen reduzierten Betrag, wegen der Sanktion bekommen.

Das solltest du schleunigst tun

sonst sitzt du ganz schnell auf der Straße.

VersInfo  29.08.2013, 01:58

Bla bla bla derHans. Bei Anspruch auf ALGI und einer Sanktion, ist keine Leistung über ALGII möglich. Denk doch mal nach: Was soll in dem Fall eine Sanktion bringen? Und ratest du dann bei einer ALGII Sanktion zum Gang zum Sozialamt? Du bist echt unglaublich. Such dir doch bitte ein neues Hobby.

Widersprüche zur Sanktion haben aber in der Regel eine relativ gute Chance, sofern man diese richtig formuliert und entsprechend darlegen kann.

DerHans  29.08.2013, 19:51
@VersInfo Dummes Zeug

. Natürlich kann man niemanden auf Null reduzieren. Was soll sie denn dann tun? Verhungern?

VersInfo  01.09.2013, 16:35
@DerHans

Unter bestimmten Voraussetzungen eben schon möglich. Aber der Hans verkauft eben gerne einmal seine persönliche Meinung oder sein Empfinden als Tatsache.

Du solltest Alg2 beim Jobcenter beantragen, ggfls. erhälst Du es aber nur darlehensweise oder weniger , falls grundsätzlich Unterhaltsanprüche gegen andere Personen (Deine Eltern) bestehen ... die musst Du natürlcih auch geltend machen