Kindergeld, Kinder im Ausland
Guten Abend zusammen,
ich habe eine frage zum Kindergeld.
Also mein Onkel hat 2 Kinder und ist verheiratet und bekommt auch das übliche Kindergeld, aber das Problem ist das seine Kinder und seine Frau für immer ins Ausland sind, daher sind die Kinder auch von der Schule abgemeldet und seit August nicht mehr in Deutschland. Er will nächstes Jahr im August auch in die Türkei!
Jetzt ist meine Frage, er bekommt immer noch das Kindergeld obwohl die Kinder seit August in der Türkei leben, also muss er das bei der Familienkasse melden? Ich habe es ihm gesagt aber er tut es nicht! Kann er in der Zukunft probleme bekommen? Kann die Familenkasse das Geld zurück verlangen?
Klar er schickt in die Türkei Geld damit die Kinder dort auch von irgendetwas leben können, aber ist das nicht Betrug wenn man die Kinder nicht meldet das sie im Ausland leben und dementsprechend weniger bekommt?
Wäre euch um eine Antwort sehr dankbar
2 Antworten
"Was müssen Sie Ihrer Familienkasse mitteilen?
Sie, Ihr Ehegatte oder eines Ihrer Kinder ins Ausland verziehen,
Achtung: Wenn Sie Veränderungen verspätet oder gar nicht Ihrer Familienkasse mitteilen, müssen Sie nicht nur das zu Unrecht als Steuervergütung erhaltene Kindergeld zurückzahlen. Außerdem müssen Sie mit einer Geldbuße wegen Ordnungswidrigkeit oder gar mit strafrechtlicher Verfolgung wegen Steuerhinterziehung rechnen."
Mit der Türkei besteht ein Sozialabkommen. Er hat Anspruch auf ein geringeres Kindergeld.
Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes (DA-FamEStG) Stand 2013, als pdf im Internet
DA 63.6.2 Ausnahmen von den territorialen Voraussetzungen
"(2) 1Kinder mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Bosnien und Herzegowina, im Kosovo, in Marokko, in Montenegro, in Serbien, in der Türkei oder in Tunesien sind bei den nach § 62 EStG an-spruchsberechtigten Personen zu berücksichtigen, sofern die Voraussetzungen nach den mit diesen Staaten geschlossenen Abkommen über Soziale Sicherheit erfüllt sind (zu den Fundstellen der Ab-kommen vgl. auch H 31 - Über- und zwischenstaatliche Rechtsvorschriften – EStH 2012).
2Die genannten zwischenstaatlichen Rechtsvorschriften beziehen das steuerliche Kindergeld in ihren sach-lichen Geltungsbereich mit ein. 3Gem. DA 72.2.4.3 ist in diesen Fällen die Familienkasse der BA für die Festsetzung und die Auszahlung des Kindergeldes zuständig."
Danke für die Anerkennung.
Kann die Familenkasse das Geld zurück verlangen?
Ja, und das wird sie auch tun. Was Dein Onkel da gerade durchzieht ist Betrug.
Danke! Genau das habe ich auch gesagt aber er will nicht darauf hören! Danke für die schnelle Antwort