Hallo, es geht um meine Stromrechnung von 2015. Ich habe zwei Zähler einen für „Normal“-Strom und einen für Heizstrom. Betroffen ist nur der Heizstromverbrauch. Ich soll fast doppelt soviel Heizstrom verbraucht haben, wie in den letzten Jahren. Ich wohne seit 4 Jahren zur Miete. Mein monatlicher Abschlag ist von 104 Euro auf 347 Euro angestiegen. Der Heizstromzähler wurde im Jahr 2015 zweimal getauscht. Nach unzähligen Telefonaten mit EON und den Stadtwerken komme ich in dieser Sache einfach nicht weiter. Ich habe zuletzt gegen die Rechnung (inzwischen die 5te korrigierte Rechnung von EON) widersprochen und um Übermittlung der Monteurberichte und Protokolle der Zählerprüfung gebeten. Heute kam folgende Nachricht von EON: „Sehr geehrter Herr …,
Sie widersprechen unserer Rechnungskorrektur und fordern uns auf, eine neue zu erstellen und dabei die korrigierten Zählerstände des Netzbetreibers zu nutzen. Hierzu teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Sie haben eine Befundprüfung beauftragt, da Sie von einem Zählerdefekt ausgegangen sind. Bis wir die korrigierten Daten Ihres Verteilnetzbetreibers erhalten, bleibt die ursprüngliche Rechnung bestehen und gültig.
Bei Berechnungsfehlern auf Grund einer nicht ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung ist der von Messstellenbetreiber ermittelte und dem Kunden mitgeteilte korrigierte Verbrauch der Nachberechnung zu Grunde legen. Bis diese Nachberechnung oder auch Gutschrift erstellt werden kann, kann es bis zu einem Abrechnungsahr dauern. Bitte haben Sie daher noch etwas Geduld. Wir werden die Korrektur umgehend nach Erhalt der Korrekturdaten des Netzbetreibers vornehmen.
Die entsprechenden Zählerbelege und Prüfprotokolle fordern Sie bitte bei Ihrem örtlichen Verteilnetzbetreiber an. Vielen Dank.
Freundliche Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH“
Daraufhin habe ich telefonisch bei den Stadtwerken um schriftliche Auskunft zu den defekten Zählern gebeten. Die Frau am Telefon sagte, sie könnte die defekten Zähler überprüfen lassen, wenn ich die Kosten von 300 Euro pro Zählerprüfung bezahle.
Jetzt meine Frage: Ich bin EON Kunde. Der Zähler gehört den Stadtwerken. Warum soll ich als Endverbraucher für die Überprüfung der Zähler aufkommen? Gibt es kein Gesetz/Paragraph, dass EON verpflichtet, einen Nachweis für die in Rechnung gestellte Strommenge zu erbringen? Wäre es nicht die Aufgabe von EON den Fall aufzulösen und eine Zählerprüfung zu beantragen?