mahnung mit falscher email adresse

3 Antworten

  1. Die Mahnung gilt nicht als zugestellt. Selbst wenn die Mailadresse korrekt geschrieben worden wäre, würde eine Mahnung per Mail (z. Zt. noch) nicht justiziabel, da es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, sein persönliches Mailpostfach regelmäßig zu leeren. Für den persönliche Hausbriefkasten gibt es eine solche Verpflichtung jedoch.

  2. Eine fehlende Rechnung entbindet jedoch nicht von der Pflicht einer bestehenden Zahlungsverpflichtung nachzukommen. D. h., wenn du jemandem Geld schuldest, bist du verpflichtet, den Betrag unverzüglich zu begleichen, wenn es dir möglich ist. Sollte die Bezahlung aber ohne Rechnung gar nicht möglich sein, weil du z. B. den genauen Betrag oder die Kontoverbindung nicht kennst, bist du in der Pflicht, deiner Schuld dahingehend nachzukommen, die fehlenden Informationen (z. B. Rechnung) einzufordern. Solltest du diese dann trotz Aufforderung nicht erhalten, bist du aus dem "Schneider". Aber nur dann.

SabineG 
Beitragsersteller
 07.10.2011, 16:30

zu 1. So sah ich das auch. Vielen Dank

zu 2. Wir hatten die falsch gestellte Rechnung inzwischen in Eigeninitiative korrigiert, per Fax geschickt mit der Bitte um Bestaetigung oder Korrektur, und bereits vor dem Senden des Faxes bezahlt. Versaeuminsgebuehren waren da noch nicht enthalten, wir sind aber auch da zahlungswillig, waren uns nur nicht ganz sicher ab wann die anfallen.

PS: Dieser Fall spielt sich in Oesterreich ab

kosy3  07.10.2011, 20:28
@SabineG

Ach so. In österreichischem Recht kenne ich mich nicht aus. Es ist zwar im Großen und Ganzen mit deutschem gleich, aber Gewähr kann ich nicht geben.

nein, eine Mahnung gilt als eMail NICHT als zugestellt.

Das ist ja der Grund, warum De@Mail so von der Post und der Bundesregierung forciert wird. Weil: Erst mit DIESER Mailadresse sollen Dinge rechtsverbindlich auf elektronischem Wege zustellbar sein.

Bis dahin gilt eine eMail weiterhin als nicht geeignetes Medium, um jemanden in Verzug zu setzen. Einzig Post (Einschreiben) oder Fax wären zweckdienlich hierfür.

Davon ab: Eine einfache Sende- und Empfangsbestätigung hätte EIGENTLICH schon ein klein wenig geholfen. Da selbst das nicht ergriffen wurde - deren Fehler, nicht deiner.

SabineG 
Beitragsersteller
 07.10.2011, 16:33

De@Mail spielt in Deutschland. Hier geht es um einen Fall in Oesterreich. Ich hoffe das wird da aehnlich gehandhabt.

Wenn Die Adresse falsch ist,hast Du die Mail nicht erhalten.Das würde ich dem Anwalt Schreiben.Ist denn Die Forderung berechtigt.? .Dann würde ich das klein halten und bezahlen.Ansonsten mußt Du widersprechen.

SabineG 
Beitragsersteller
 07.10.2011, 16:32

Die Forderung ist berechtigt, die Summe war aber falsch berechnet. Wir haben bereits bezahlt aber weitere Drohpost erhalten.

Dackelmann888  09.10.2011, 21:27
@SabineG

Dann habt Ihr ja die Überweisung.Dann läss sich die Zahlung nachweisen.Dann Kopien hinschicken.