Darf mein Versicherungs-Makler ohne mein Wissen und Einverständnis in meinem Namen Vertrag abschließen, der zu meinem Ungunsten ist?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

1. Sie sollten erst einmal Ihre Unterlagen und damit auch den Maklervertrag durchsehen.

2.Ein Versicherungsmakler hat grundsätzlich die Interessen seines Mandanten zu wahren. Dazu bedarf es aber nicht der vorherigen Zustimmung wenn Verträge geändert oder gekündigt werden müssen, es sei denn, im Maklervertrag ist etwas anderes vereinbart. Wenn er aber gegen Ihre Interessen handelt, dann ist er zur Beseitigung des Schadens verpflichtet.

3. Die Güte einer Gebäudeversicherung erkennt man im Schadenfall. Es kommt entscheidend darauf, wie das Gebäude versichert wurde (Z.B. Ableitungsrohre bis Hausptkanal, weil der Kunde dafür die Haftung trägt, Beweislastregeln  u.a.). Die Prämie selbst kann in manchen Fallen nicht das Wichtigste sein. Aber eine niedrige Prämie fällt ins Auge. Aber lassen Sie sich von Lockangeboten im Internet Sand in die Augen streuen.

4. In den Prämien, die Sie entrichten, sind die sog. Vertriebskosten (Courtage für den VersMakler) eingerechnet. Sobald Sie die Prämie gezahlt haben, muss der Versicherer den Courtageanteil an den Makler auskehren. Der Makler bekommt also seine Courtage von Ihnen. Das haben schon mehrere Gerichte so festgestellt.

Wenn Sie das Gefühl haben, daß Ihr Versicherungsmakler Ihre Interessen nicht wahrnimmt, dann können Sie jederzeit den Maklervertrag kündigen und einen anderen freien Vermittler beauftragen.


Also, mal der Reihe nach.

Als Erstes solltes Du Dich mal nach den angeblichen Alternativen mit "Traumpreisen" erkundigen. Online-Portale helfen hier allerdings nur bedingt weiter, da dort längst nicht alle relevanten Parameter abgefragt werden. Wenn Du sagst, in dem neuen Vertrag "stehen sachen die ich gar nicht brauche", so heisst das Du kennst alle möglichen Vertragsinhalte und bist ganz genau im Bilde was das alles zu bedeuten hat ? Das wäre nämlich die Voraussetzung dass Du ein solch komplexes Produkt wie eine Wohngebäudeversicherung online abschliessen solltest. Wie auch immer, einen ggf. möglichen Wideruf des neuen Vertrages (2 Wochen Zeit nach erhalt der Police) solltest Du erst machen wenn Du sicher eine andere Versicherung hast und auch sichergestellt ist dass der Übergang lückenlos ist. Wann beginnt denn die neue Versicherung ?

Du solltest wissen was in dem Maklervertrag drin steht. Wenn Du keine Unterlagen hast, dann den Makler auffordern (ggf. schrifltich) Dir eine Kopie auszuhändigen. Das dient nur dazu damit Du weist was Du damals unterschrieben hast. Dann auf Grund dieser Vorkommnisse den Maklervertrag sofort kündigen, schriftlich mit Einschreiben. Diese Kündigung ggf. dem neuen Wohngebäudeversicherer zur Kenntnis geben.

Allgemein: Makler bekommen bei jedem Wohngebäudeversicherer mehr oder weniger denselben Teil der Nettoprämie als Courtage, insofern kann die Vorgehensweise eigentlich nicht mit "Provisionsgier" begründet werden.

Wie eine unterjährige Umdeckung nun erfolgen soll, ist mir prinzipiell schleierhaft. Es sei denn, es gab eine zwischenzeitliche Beitragserhöhung die der Makler bei Umdeckung "nicht auf der Pfanne hatte". ich würde an deiner Stelle den Makler nicht mehr selbständig da irgendwas machen lassen (deswegen vorsichtshalber sofortige Kündigung des Maklervertrages).

Insgesamt ist die Vorgehensweise des Maklers m.E. indiskutabel und im Bereich von Wohngebäudeversicherungen kann sie auch gefährlich sein. Ich arbeite selbst auch mit Maklerverträgen aber deren Nutzung erfolgt natürlich nicht ohne vorheriges Einverständnis des Kunden.

diewaggis 
Beitragsersteller
 30.10.2015, 13:05

"einen ggf. möglichen Widerruf des neuen Vertrages, 2 Wochen Zeit nach erhalt der Police" ...

Schön wärs, der Makler hat mir leider mit absichtlicher Verzögerung, erst nach Ablauf der 2 Wochen die Unterlagen geschickt, ein Widerruf geht ja leider nicht mehr. Und aus der Stornohaftung ist er auch raus. Er hat geschickt die Zeit verstreichen lassen. Mein Vertrauen in Makler ist erstmal tabu, leider. Wenn die alle so drauf sind, dann mach ich es doch zukünftig lieber selber... traurig schau

DolphinPB  30.10.2015, 16:58
@diewaggis

Es gibt bei Sachversicherungen wie z.B. Wohngebäudeversicherungen i.d.R. keine Stornohaftungszeit des Maklers. Courtage gibt es solange der Vertrag lebt, wird er beendet, entfällt die courtage. Es gibt einige wenige Ausnahmen, so z.B. die DEVK, aber das ist die Ausnahme.

Ich glaube, der Makler handelt nur in seinem eigenen Provisions-Interesse

Möglich, aber auch für Sachversicherungen gibt es Stornohaftungszeiten.

Ich hab mal über Versicherungs-Vergleichsportale gegoogelt, wenn ich selber meinen Vertrag online abschließen würde, bekomme ich Traumpreise.

Preise sind eine Sache, aber die Portale vergleichen nunmal nicht die AVB, zumindest nicht in der Tiefe und entsprechend nicht die Leistung, die dem entgegensteht.

Dürfen alle Makler walten und schalten wie sie wollen?

Nun wäre die Frage, was genau im Maklervertrag und in der Vollmacht steht. Ein Vertrag zum Nachteil des Kunden ist natürlich in keinster Weise akzeptabel. Der Makler ist Sachwalter des Kunden und nur ihm gegenüber verpflichtet. Das beinhaltet auch, dass er dem Kunden nur Angebote/Verträge in dessen Interesse zu vermitteln hat.

Solche Kollegen machen mich persönlich relativ wütend, da sie die Arbeit, die ich und andere ehrliche Makler machen untergraben, ein Vertrauensverhältnis zerstören und sämtliche Grundlagen für eine langfristige Geschäftsbeziehung ausradieren.

Ich würde den Makler wechseln.

Bitterkraut  30.10.2015, 11:29

Ich würde auf einen Makler ganz verzichten und meine Versicherungsangelegenheiten selbst in die Hand nehmen.

kevin1905  30.10.2015, 11:41
@Bitterkraut

Jeder wie er will.

Aber dann hinther nicht böse sein, wenn im Bereich PKV oder BUV eine Kostenübernahme abgelehnt wird, weil Angaben bei den Gesundheitsfragen fehlten oder inkorrekt waren....

DolphinPB  30.10.2015, 11:45
@Bitterkraut

Und dann bei Schadenfällen usw. hier und anderswo um Hilfe bitten. Dieses und andere Foren sind voll von Menschen die in schwierigen Fällen nicht alleine weiter wissen und z.T. deutliche Nachteile in Kauf nehmen müssen, nur weil Sie vorher "Alles selbst im Griff hatten".

Bitterkraut  30.10.2015, 11:48
@kevin1905

weil Angaben bei den Gesundheitsfragen fehlten oder inkorrekt waren

und was kann ein Makler da dann machen? aus inkorrekten Angaben korrekte machen, im Nachhinein - oder wie?

DolphinPB  30.10.2015, 11:51
@Bitterkraut

Im Vorwege mit dem Klienten schon dafür sorgen dass Alles in Ordnung ist und es dann zu solchen Fällen erst gar nicht kommt.

kevin1905  30.10.2015, 12:21
@Bitterkraut

und was kann ein Makler da dann machen?

Haften!

Als Sachwalter des Kunden wäre es die Aufgabe gewesen im Vorfeld den Kunden zur Seite zu stehen und dafür zu sorgen, dass die Angaben korrekt gemacht werden, ggf. - wenn gewünscht - auch selbst mit den behandelnden Ärzten in Kontakt zu treten.

Kennt der Makler vor dem Antrag die Krankengeschichte des Kunden, kann er

  1. Anonyme Vorabanfragen mit ALLEN relevanten Informationen und 100% korrekten G-Fragen bei verschiedenen Versicherern stellen. Eine Ablehnung von Versicherer A kann eine Annahme mit Zuschlag bei der Versicherer B sein. Da die Abfrage anonym war, gibt es keine Eintragung in die HIS. Kann der Kunde alleine so gut wie nicht.
  2. Sollte es zum Leistungsfall kommen, kann der Makler sich um die Abwicklung kümmern. Durch die Arbeit bei Antragsaufnahme entfällt die Gefahr, dass die Versicherung die Leistung verweigert.
  3. Und wenn er eben nicht so professionell und umfangreich arbeitet, hat der Kunde einen Ansatzpunkt und kann ggf. die VSH des Maklers in Regress nehmen. Kommt auch total gut für den Ruf.

Wenn ich ein Haus baue, suche ich ja auch einen Architekten auf und fang nicht an Bauklötze zu stapeln.

Wenn ich eine komplexe Steuersituation habe bediene ich mich der Hilfe eines Steuerberaters, warum sollte es sich bei Versicherungen, besonders bei existenzsichernden anders verhalten?

Du hast einen "Maklervertrag" mit ihm abgeschlossen. Dieser reglt das Verhältnis zwischen dir und dem Makler. es berechtigt ihn, in deinem Namen Risiken "umzudecken".

natürlich ist er dir gegenüber verantwortlich, dass es das nur zu deinem Gunsten machen darf.

Außerdem haftet er dafür, dass der neue Vertrag tatsächlich günstiger ist.

Welche Vollmachten hast du denn dem Makler bei Vertragsunterschrift erteilt?

diewaggis 
Beitragsersteller
 30.10.2015, 11:16

das ist schon 15 Jahre her, bin mir nicht sicher ob ich unterschrieben habe oder mein Ex-Mann, auch egal, weiß auch nicht mehr was da drin stand, grusel