Bekommt man über das 18.-Lebensjahr hinaus noch Erziehungsrente?
Einer der Voraussetzungen ist es doch, dass ein Kind noch nicht volljährig ist, um Rente beziehen zu dürfen.(Sofern es nicht behindert ist)
Die Lage ist folgende: Ich werde bald 18 und meine Mutter hat mir versichert ich würde weiterhin Erziehungsrente bekommen unter der Voraussetzung, dass ich nicht arbeiten gehe(minijob). Ich müsse somit einfach studieren, mich ausbilden lassen oder anderweitig beschäftigt werden und würde weiterhin Rente geniessen. Also ich bezweifle das, steht doch im Netz auch anders, aber ihr Berater versicherte ihr das. Wie jetzt. Was meint ihr?
3 Antworten
Erziehungsrente vielleicht nicht aber es gibt Fälle wo Jugendamt sprich Landkreis entsprechend zahlen wenn du z.B. in psychosomatischer Einrichtung betreut wirst.
Das wird aber konkret entschieden. Die Förderung kann auch über 18 Jahre weiter laufen bis du auf eigenen Beinen stehst sprich den beruflichen Einstieg geschafft hast.
Falls du in dieser Zeit studieren möchtest wird das auch finanziert.
Ja gut, ich werde aber nicht betreut oder so ähnlich.
Für die Erziehungsrente gilt folgendes laut der DRB (Deutsche Rentenversicherung Bund):
wie z.B.: Beginn und Ende der Rentenzahlung
Ihre Rente beginnt mit dem Ersten des Kalendermonats, zu dessen Beginn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wenn Sie den Antrag innerhalb von drei Kalendermonaten stellen. Liegt der Antrag später vor, wird Ihnen die Rente vom Antragsmonat an gezahlt.
Die Rente endet mit Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen entfallen (zum Beispiel wenn Sie erneut heiraten oder bei Ende der Kindererziehung, also in dem Monat, in dem das Kind das 18. Lebensjahr erreicht), spätestens jedoch, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreichen. Danach wird, wenn Sie nichts anderes bestimmen, die Regelaltersrente gezahlt. Die Regelaltersgrenze liegt zurzeit bei 65 Jahren. Sie wird ab 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben.
Also ich bezweifle das, steht doch im Netz auch anders, aber ihr Berater versicherte ihr das.
Der Berater verwechselt dies bestimmt mit dem Kindergeldanspruch... :-((
Seid ihr sicher, dass ihr von der gleichen Rente redet?
Erziehungsrente: bekommt man mW als geschiedener Erzieher mit einem verstorbenem Ex. Also wäre der Empfänger deine Mutter.
Demzufolge könntest du evtl Halbwaisenrente erhalten, dann hätte der Rentenberater evtl Recht.
Kann mich aber irren.