Bekommt man über das 18.-Lebensjahr hinaus noch Erziehungsrente?

3 Antworten

Erziehungsrente vielleicht nicht aber es gibt Fälle wo Jugendamt sprich Landkreis entsprechend zahlen wenn du z.B. in psychosomatischer Einrichtung betreut wirst.

Das wird aber konkret entschieden. Die Förderung kann auch über 18 Jahre weiter laufen bis du auf eigenen Beinen stehst sprich den beruflichen Einstieg geschafft hast.

Falls du in dieser Zeit studieren möchtest wird das auch finanziert.

8daniel2906 
Beitragsersteller
 10.02.2019, 15:27

Ja gut, ich werde aber nicht betreut oder so ähnlich.

Für die Erziehungsrente gilt folgendes laut der DRB (Deutsche Rentenversicherung Bund):

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/03_rentenarten_und_leistungen/07a_renten_an_hinterbliebene/02_erziehungsrente.html

wie z.B.: Beginn und Ende der Rentenzahlung

Ihre Rente beginnt mit dem Ersten des Kalendermonats, zu dessen Beginn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wenn Sie den Antrag innerhalb von drei Kalendermonaten stellen. Liegt der Antrag später vor, wird Ihnen die Rente vom Antragsmonat an gezahlt.
Die Rente endet mit Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen entfallen (zum Beispiel wenn Sie erneut heiraten oder bei Ende der Kindererziehung, also in dem Monat, in dem das Kind das 18. Lebensjahr erreicht), spätestens jedoch, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreichen. Danach wird, wenn Sie nichts anderes bestimmen, die Regelaltersrente gezahlt. Die Regelaltersgrenze liegt zurzeit bei 65 Jahren. Sie wird ab 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben.
siola55  10.02.2019, 15:51
Also ich bezweifle das, steht doch im Netz auch anders, aber ihr Berater versicherte ihr das.

Der Berater verwechselt dies bestimmt mit dem Kindergeldanspruch... :-((

Seid ihr sicher, dass ihr von der gleichen Rente redet?

Erziehungsrente: bekommt man mW als geschiedener Erzieher mit einem verstorbenem Ex. Also wäre der Empfänger deine Mutter.

Demzufolge könntest du evtl Halbwaisenrente erhalten, dann hätte der Rentenberater evtl Recht.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/03_rentenarten_und_leistungen/07a_renten_an_hinterbliebene/01_halb_und_vollwaisenrente.html

Kann mich aber irren.