Unterlassungserklärung wegen Ticketverkauf?
Hallo,
ich habe vor einiger Zeit 2 Bayern Tickets von privat gekauft. Da ich jedoch aus gesundheitlichen Gründen nicht zu den Fußball spielen konnte und ich kein Bayern- Mitglied bin und somit das Ticket nicht auf der offiziellen Zweitmarkt verkaufen konnte habe ich es bei eBay ohne Gewinnabsichten als eine 1 Euro Aktion reingestellt ( wollte nur meine Kosten wieder raushaben). Heute habe ich ein Brief vom Anwalt bekommen mit einer Unterlassungserklärung, welche ich unterschreiben soll. Darin verlangen sie 300 € Schadensersatz sonst könne es eine Vertragsstrafe von bis zu 2500 Euro geben.
Begründung: Ich das Ticket nicht auf der offiziellen Zweitmarktseite, sondern auf einer illegalen Plattform ( Ebay) zu Auktion angeboten.
Hätte ich die Tickets einfach verfallen lassen sollen ?
Was soll ich dagegen machen ?
Habe schon eine Email hingeschrieben und um Rückruf gebeten
4 Antworten
Also, Du wirst keinen Rückruf bekommen. Und was Du in die E-Mail geschrieben hast, hast Du uns ja nicht verraten. Egal.
Grundsätzlich sind die Karten erstmal Dein Eigentum. Und mit Deinem Eigentum kannst Du machen, was Du willst. Du darfs es auch verkaufen. Blöderweise hat sich eine Schwarzmarktkultur ausgebildet, die zu einigen Regularien geführt hat. Dennoch, abweichend von den anderen Antwortern: Du kannst Tickets verkaufen. Privat. Und für nicht mehr als 15 % über dem Originalpreis. (Warum auch immer diese Grenze festgelegt wurde.) Das kann Dir keiner verbieten. Und es kann auch keiner verlangen, dass Du eine bestimmte Plattform dafür verlangst. Schon gar nicht, wenn es Dir gar nicht möglich ist, diese zu nutzen.
Bei einer Auktion liegt es nicht an mir, wieviel geboten wird.
Das ist sicher ein Problem.
da der Käufer nach Auktionsende um Abbruch gebeten hat
Dann hast Du die Karten ja gar nicht verkauft ;-) Ist das beweisbar?
Ich würde nicht bezahlen und auf die geltende Rechtsprechung verweisen. Vor allem nichts überweisen.
Ach ja, Du hast hoffentlich nicht irgendwas aus dem Netz kopiert, zum Beispiel den Sitzplatzplan. Und Du hast hoffentlich in der letzten Zeit nicht andere Tickets verkauft.
Was soll ich dagegen machen ?
Entweder zahlen, oder einen eigenen Anwalt beauftragen oder nicht zahlen und auf die Reaktion der Gegenseite warten.
Habe schon eine Email hingeschrieben und um Rückruf gebeten
Beeinduckt die Gegenseite mit Sicherheit nicht, und auch der Rückruf wird wahrscheinlich nicht kommen.
das sieht eher schlecht aus; zahlen würde ich empfehlen ... die Vereine haben sich da m. W. rechtlich gut abgesichert.
Die Vereine nehmen sich da ein wenig viel raus.
Das Vereine den Weiterverkauf ohne Gewinnabsicht nicht beschränken dürfen, war vor einigen Jahren mal Konsenz, ob sich da an der Rechtsprechung der Gerichte etwas geändert hat, weiß ich aber nicht.
Eine entsprechende Klausel in den AGB wäre m.M.n. als unangemessene Benachteiligung unwirksam.
Ich würde dennoch um sicher zu gehen einen Anwalt fragen.
soll Ich bezahlen? Bei einer Auktion liegt es nicht an mir, wieviel geboten wird. Außerdem kam kein Verkauf zustande, da der Käufer nach Auktionsende um Abbruch gebeten hat