Abmahnung Urheberrecht Frommer: Unterlassungserklärung beim Anwalt modifizieren?
Guten Tag!
leider kam vorgestern ein Brief der Kanzlei an. Und da ich den Brief erst Freitag Abend gelesen habe und nun jetzt Wochenende ist, konnte ich noch keinen Anwalt kontaktieren.
Es geht um das Filesharing eines Filmes eines großen amerikanischen Unternehmens. Nun ist die Abmahnung gegen mich, doch unser Gast hier der Tourist außerhalb EU ist also außerhalb Europas hat zugegeben, dass er es war da es dort keine Gesetze dazu gibt die Unternehmen erlauben private Nutzer abzumachen/zu verklagen und er nicht wusste dass es hier anders ist was ja auch nichts ändert.
Er nimmt die Schuld auf sich natürlich und wird es auch bezahlen falls es dazu kommt.
Nur habe ich jetzt das Problem, dass die Unterlassungserklärung die sie mir schicken sehr zügig ausgefüllt werden soll und gegen mich gerichtet ist und man so bei Unterzeichnung fast 1000€ zahlen soll.
Habe gelesen, dass modifizierte Unterlassungserklärung besser sein soll da man so nicht in einen lebenslangen Vertrag kommt welches bei erneutem Brechen zu deutlich höheren Strafen von ab 5000€ führen kann.
Dafür wird oft gesagt, dass eine aus dem Internet reicht doch viele sagen, Anwalt ist sicherer und besser da man sie zu breit oder zu eng fassen kann.
Die Schuld soll man ja auch nicht anerkennen laut vielen Internetnutzern...
Leider kostet der Anwalt ja schon Recht viel um nur die modifizierte Unterlassungserklärung zu ändern. Denkt ihr, falls man den Täter namentlich NICHT nennt, sondern nur sagt dass es ein Gast (20 Jahre)gewesen sein KÖNNTE es so sicherer wäre? Da ja Frommer erstmal beweisen müsste, WER genau es war und ich als Anschlussinhaber sowieso nicht für das Tun der Gäste haften kann?
Sämtliche Erfahrungen sind auch gern gesehn! Danke
3 Antworten
Ich würde mich bei der Anwaltskanzlei WBS melden. Sonst kann das richtig teuer werden.
Nein aber ich kenne Leute die da sehr positive Erfahrung gemacht haben.
Verstehe ehrlicherweise nicht ganz was du möchtest?
Warum willst du die Unterlassungserklärung verändern? Lass sie doch wie sie ist.
Denkt ihr, falls man den Täter namentlich NICHT nennt, sondern nur sagt dass es ein Gast (20 Jahre)gewesen sein KÖNNTE es so sicherer wäre?
Was soll da sicherer sein?
Da ja Frommer erstmal beweisen müsste, WER genau es war und ich als Anschlussinhaber sowieso nicht für das Tun der Gäste haften kann?
Frommer muss gar nix beweisen. Du bist Anschlussinhaber. Du haftest.
Sorry aber bitte kein Halbwissen. Seit 2016! Haftet Anschlussinhaber nicht mehr. Plus Unterlassungserklärung wie gesagt, hat extrem viele Pflichten und Risiken und dadurch falls man sie unterschreibt und nochmal Rechnungen kriegt, muss man sie zahlen auch wenn es diesmal unbegründet ist und da hilft KEIN Anwalt mehr
Seit 2016! Haftet Anschlussinhaber nicht mehr.
Dann hau mal das Gesetz dazu raus.
Ich hab mich vielleicht etwas kurz gefasst, ich erläutere dir das gerne: Prinzipiell haftet der Anschlussinhaber nicht sofort für die Rechteverletzungen in seinem Netz. (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2012 – I ZR 74/12 – Morpheus)
Sie können ja aber vmtl. beweisen das der Rechteverstoß aus deinem Netz kommt (ansonsten hättest du ja keine Abmahnung bekommen ;-)).
Du bist jetzt aber am Zug und hast eine sekundäre Darlegungslast. Also musst DU nachforschen, wer den Rechteverstoß begangen hat. Deine Recherchepflicht besteht also. (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – Bear Share).
Wenn du das nicht tust, kommt es zur Klage - gegen Dich!
Plus Unterlassungserklärung wie gesagt, hat extrem viele Pflichten und Risiken und dadurch falls man sie unterschreibt und nochmal Rechnungen kriegt, muss man sie zahlen auch wenn es diesmal unbegründet ist und da hilft KEIN Anwalt mehr
Das ist gut möglich, wenn du zu viel Zeit & Geld hast und diese darein investieren willst, nur zu.
Hallo! Habe selber das gleiche Problem nur dass ich kein Sozialgeld erhalte und es ein Gast außerhalb EU es war der diese Straftat beging. Hatte einen Anwalt der auf Urheberrecht spezialisiert ist kontaktiert um eine modifizierte Unterlassungserklärung zu schreiben wo er eben erklärte dass es der Tourist war und Adresse und Namen angegeben hat, damit ich klar bin. Wenn es außerhalb EU ist, ist es bis jetzt noch nie zu einem Gerichtsfall gekommen da es für Gegneranwälte wohl zu schwer und teuer ist laut meinem Anwalt. Könnte in Zukunft dazu aber kommen. Nun haben wir wieder post bekommen diesmal aber der Gast und der hat den Brief einfach weggeworfen. Es wurde diesmal auch kleinere strafe genannt wie bei dir. Würde es einfach ignorieren solange du selber nicht schuld bist. Sonst modifizierte unterschreiben vom Anwalt. Sonst können die Gegneranwälte immer neues Geld verlangen da Verjährungsfrist 10j ca ist...
Danke habe mich dort schon für die kostenlose Erstberatung gemeldet aber noch nichts erhalten. Hast du selber Erfahrungen?