Wegen Spam einstweilige Verfügung?
Also ich erkläre hier mal meine Situation. Meine beste Freundin und ich sind seid langem zerstritten und können uns überhaupt nicht leiden. Aufjedenfall gibts da zurzeit ein wenig Stress wo noch mehrere Personen beteiligt sind und trotz das wir zerstritten sind hab ich ihr geschrieben das ich mir Sorgen um sie mache etc. sie hat mir sogar geantwortet in die Richtung "lass mich in Ruhe du (irgendein Schimpfwort)"
Aufjeden Fall haben wir bisschen hin und her geschrieben immer so drei Nachrichten sie drei Nachrichten ich im Durchschnitt was ich jetzt nicht als Spam bezeichnen würde.
Gerade ruft sie mich an und sagt mir das sie rechtlich gegen mich vorgeht bis zu einer einstweiligen Verfügung wenn ich nicht aufhöre ihr zu schreiben denn angeblich ist meine Nummer blockiert aber trotzdem schreibe ich ihr weiter. (Ihr Eltern haben viel Geld)
Meine Frage ist das möglich oder redet sie nur daher? Ich wüsste nicht das man jemanden wegen Spam anzeigen kann (wobei drei Nachrichten ja kein Spam sind wenn sie sogar darauf antwortet?)
Vielen Dank!
3 Antworten
Wenn sie ohne versuch der außergerichtlichen klärung sofort das Gericht anrufen sind die chancen gut das sie auf den kosten sitzen bleiben und sogar deinen Anwalt bezahlen müssen (selbst wenn ihr Unterlassungsanspruch gerechtfertigt ist). Man muss aber richtig vorgehen da kann ein Anwalt einen beraten.
Mit einer Anzeige hat das alles nichts zu tun. Ich sehe hier sowieso keinen Straftatbestand erfüllt.
...aber trotzdem schreibe ich ihr weiter.
Und warum lässt Du das nicht bleiben, wenn Du genau weißt, dass sie das nicht will und sie Dir das auch unmissverständlich klargemacht hat?
(Ihr Eltern haben viel Geld)
Schön, aber was hat das damit zu tun?
Meine Frage ist das möglich oder redet sie nur daher?
Es ist möglich, also lass es!
Laß sie ruhig machen. Es ist nicht anzunehmen, dass ein Gericht dir das Schreiben untersagt; und selbst wenn: dann läßt du es halt.