Strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben - Welche Folgen?
Hallo,
Ein Bekannter von mir hat von dem Anwalt seiner Ex-Freundin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung erhalten wegen Verleumdung, Beleidigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs. Er hat von ihr aus Frust und Rache mehrere private Bilder auf mehrere Fake-Accounts ins Internet (Instagram und Facebook) gestellt und sie darunter mehrfach als fette, hässliche Prostituierte dargestellt. Außerdem hat er auf einer Kontaktbörse ihre Prostitution angeboten samt Kontaktdaten.
Er soll nun alle Bilder auf einem Datenträger rausgeben, alle Accounts im Internet entfernen, versichern alle Bilder und sonstige Digitale Medien zu löschen auf denen sie sichtbar ist. Ebenfalls soll er sie nie wieder beleidigen und kontaktieren. Vertragsstrafe wäre dabei 5000 Euro.
Er möchte das ganze aber nicht unterschreiben da das lebenslang gilt und er sich keiner Schuld bewusst ist, da sie ihm ja die Selfies freiwillig in der Beziehung schickte.
Im Internet wird nun geraten solche Erklärungen niemals zu unterschreiben und sich lieber einen Anwalt nehmen der das danne regelt. Mein Bekannter hat aber keinerlei Geld für einen Anwalt da er ausbildungssuchend ist und noch bei seiner alleinerziehenden Mutter lebt.
Welche Folgen würden entstehen? Wer würde womöglich den Prozess gewinnen? Hat er eine Chance ohne Kosten rauszukommen? Muss/sollte er das ganze Unterschreiben? Was ratet ihr? Kann ihm ein Anwalt überhaupt noch helfen? Die Beweislage ist schließlich klar.
4 Antworten
Sollte er nicht unterschreiben geht das Ganze vor Gericht. Er unterschreibt und hat Ruhe; könnte sein, kommt auf die Umstände an.
Auch wenn er Bilder während der Beziehung aufgenommen hat, so hat SIE immer noch die Rechte daran. Er darf die Bilder nicht auf X-Plattformen hochladen.
Den Prozess GEWINNT er nicht.
Dass man mit Fotos die einem überlassen wurden allen möglichen Schindluder treiben dürfte, ist ja mal eine ganz verqueere Ansicht...
Wenn man nichts tut, riskiert man eine einstweilige Verfügung, die natürlich zusätzliche Kosten verursacht.
Unterschreibt man die Unterlassungserklärung ist man natürlich daran gebunden. Vergisst man auch nur ein Foto oder einen Account zu löschen, hat man ein Problem. Aber auch mit Anwalt wird man wohl eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben müssen, die aber im Grund das gleiche bedeuten wird.
Einen Anwalt zu beauftragen sichert also seine Rechte, eine Unterlassungserklärung wird er aber wohl so oder so abgeben müssen.
Nachdem er sich die Suppe jetzt schon eingebrockt hat, wird er sie auslöffeln müssen. Kostenlos wird das nicht. Außerdem kann ihn seine Freundin wahrscheinlich zusätzlich anzeigen.
Wenn er nicht unterschreibt, ist die Wiederholungsgefahr nicht ausgeräumt und es droht eine Unterlassungsklage, evtl. eine einstweilige Verfügung.
Bisher liegt eine rein zivilrechtliche Auseinandersetzung vor. Die unerlaubte Veröffentlichung verstößt gegen die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Person, was z.B. nach § 33 KunstUrhG auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen könnte. Die Nichtabgabe einer hinreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung könnte ein Grund sein, Strafantrag zu stellen.
Billiger als jetzt vom gegnerischen Anwalt angeboten, wird er aus der Sache eher nicht rauskommen.
Wenn er das gemacht hat, hat er KEINE CHANCE!
Auch wenn die Bilder ihm damals IM VERTRAUEN überlassen wurde, dann bestimmt nicht mit dem Willen, diese auf diese Art und Weise ins Netz zu stellen!!!
Man sollte nach Möglichkeit die übersendete Erklärung nicht ohne weiteres und ohne Prüfung unterschreiben. Das heißt aber nicht, dass man keine unterschreiben soll!
Unterschreibt er nicht freiwillig, wird er darauf verklagt werden, was noch mal zusätzlich richtig viel Geld kostet!!!
PS: Im übrigen wird er mir Sicherheit noch eine Rechnung vom Anwalt bekommen!