Muß sich Arbeitgeber an Ärztliches Attest halten?

13 Antworten

Der AG hat gegenüber dem AN die Pflicht zur Fürsorge; von daher muss so ein Attest anerkannt werden. Auf der anderen Seite: Wenn der AG nicht oder nur zu einem unverhältnismäßigen Aufwand deiner Frau nur Frühschichten anbieten kann, so rechtfertigt dies zu einer krankheitgsbedingten Kündigung. Zugleich kann der AG auch kündigen, wenn die Prognose über die Gesundung dauerhaft negativ ist und 2 Jahre lang sehe ich schon als dauerhaft an

willibilli 
Beitragsersteller
 16.06.2016, 08:39

Arbeitszeit ist seit 20 Jahren überwiegend im Frühdienst, nur  kommen monatlich evtl. 6-8 zusätzliche Abenddienste hinzu

Wenn der Arbeitgeber sich nicht dran halten müsste wäre das Attest ja sinnlos.

NEIN der AG muss sich nicht an das Attest halten!

Es ist eine Empfehlung und KEINE VERORDNUNG!

Der Arbeitgeber kann ein Attest nicht anzweifeln. Allerdings kann er eine arbeitsmedizinische Beurteilung verlangen, die von einem Arbeitsmediziner oder Vertrauensarzt angefertigt wird. Hierbei sind dann die Formulierungen im  Attest äusserst wichtig.

Beispiel: " Ein Einsatz ohne Abenddienst ist zwingend erforderlich" bedeutet,    keine Abendarbeit. ohne wenn und aber.

                 " Ein Einsatz im Abenddienst sollte für die nächsten 2 Jahre nicht                         erfolgen" bedeutet, soll zwar nicht eingesetzt werden, kann aber.

er kann sie sogar deswegen kündigen, wenn er darlegt, dass sie für ihn dann nicht mehr einsetzbar ist