Muß sich Arbeitgeber an Ärztliches Attest halten?
Meine Frau ist seit Januar 2015 Krank , fängt nun wieder mit der Arbeit an. Hat überwiegend im Frühdienst gearbeitet u. ca. 6x im Monat zusätzlich Abenddienst nach Plan gearbeitet. Jetzt hat Sie ein Attest vom Arzt bekommen , das Sie nur noch im Frühdienst für die nächsten ca. 2 Jahre eingesetzt werden sollte , da sich sonst wieder eine erhebliche Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes zu befürchten ist. Muß Arbeitgeber sich an das Attest halten ? Aus fachärztlichen Gründen ist eine Teilnahme an den Spätdiensten bis auf weiteres nicht möglich u. birgt erhebliche gesundheitliche Risiken !!!
13 Antworten
Der AG hat gegenüber dem AN die Pflicht zur Fürsorge; von daher muss so ein Attest anerkannt werden. Auf der anderen Seite: Wenn der AG nicht oder nur zu einem unverhältnismäßigen Aufwand deiner Frau nur Frühschichten anbieten kann, so rechtfertigt dies zu einer krankheitgsbedingten Kündigung. Zugleich kann der AG auch kündigen, wenn die Prognose über die Gesundung dauerhaft negativ ist und 2 Jahre lang sehe ich schon als dauerhaft an
Arbeitszeit ist seit 20 Jahren überwiegend im Frühdienst, nur kommen monatlich evtl. 6-8 zusätzliche Abenddienste hinzu
Wenn der Arbeitgeber sich nicht dran halten müsste wäre das Attest ja sinnlos.
NEIN der AG muss sich nicht an das Attest halten!
Es ist eine Empfehlung und KEINE VERORDNUNG!
Der Arbeitgeber kann ein Attest nicht anzweifeln. Allerdings kann er eine arbeitsmedizinische Beurteilung verlangen, die von einem Arbeitsmediziner oder Vertrauensarzt angefertigt wird. Hierbei sind dann die Formulierungen im Attest äusserst wichtig.
Beispiel: " Ein Einsatz ohne Abenddienst ist zwingend erforderlich" bedeutet, keine Abendarbeit. ohne wenn und aber.
" Ein Einsatz im Abenddienst sollte für die nächsten 2 Jahre nicht erfolgen" bedeutet, soll zwar nicht eingesetzt werden, kann aber.
er kann sie sogar deswegen kündigen, wenn er darlegt, dass sie für ihn dann nicht mehr einsetzbar ist