Bekommt das Kind immer einen Pflichtteil?
Was passiert , wenn ein Ehepaar auf dem Sparbuch einen gewissen Teil für die Altersvorsorge angespart hat und ein erwachsenes Kind vorhanden ist . Das Sparbuch läuft auf beider Namen . Wenn jetzt einer von den Ehegatten verstirbt , geht das Guthaben dann automatisch auf den anderen Partner über , oder muss dem Kind ein Pflichtteil ausgezahlt werden ? Man bemerkt , mit dem erwachsenen Kind besteht kein gutes Einvernehmen , es ist in der Vergangenheit zu viel vorgefallen ( Eltern bestehlen usw , )Ausserdem arbeitsscheu , leiht sich jeden Monat mehrere 100 Euro , die nicht zurückgezahlt werden . ( der betrag geht mittlerweile in die Tausende Euro )Das Kind geht auf die 30 Jahre zu , und hat immer noch keine Ausbildung , geschweige denn einen Job ( Hartz 4 Empfänger )
5 Antworten
Wenn ein leiblicher Elternteil stirbt, erbt der Ehepartner zunächst alles, falls es ein "Berliner Testament" gibt. Kinder dürfen einen Pflichtanteil aus der Erbmasse sofort beanspruchen, er beträgt 50% von dem gesetzlich zustehenden Erbe.
Wenn es nur noch den Witwer oder die Witwe und ein Kind des Erblassers gibt, stände dem Kind ein Erbe von 25% aus dem Vermögen zu, der Pflichtanteil betrüge also 12,5%. Nachdem der Pflichtteil ausgezahlt wurde, hat das Kind keine weiteren Ansprüche.
Wenn ihr also gemeinsam 100.000€ Vermögen hättet, müsstest du dem Kind 12.500€ auszahlen, wenn es das Erbe sofort verlangt. Wartet das Kind, bis der Ehepartner auch verstorben ist, bekäme es mindestens 25.000€ - es sei denn, es wurde enterbt, dann bleibt es immer beim Pflichtanteil.
Aber warum sollte man ein Kind enterben, das man monatlich mit hunderten Euros unterstützt? Lasst die Blage doch endlich selbständig werden! Das geht nur, wenn er/sie tatsächlich und ausschließlich auf eigenen Beinen steht.
Was ist denn ein Berliner Testament ?
Sie sollten unbedingt ein Testament errichten- und darin die Beträge als vorgezogenen Erbteil benennen, die der Junior schon abgegriffen hat. Am besten die Zahlungen sich quittieren lassen und das Kind darüber informieren, dass diese jetzt den zu erwartenden Erbteil mindern werden.
Es muss ein Testament vorhanden sein, dass der verstorbene Partner dem längerlebenden alles vermacht. Ansonsten, ohne Testament, erbt das Kind 1/4 des Vermögens und zwar sofort. Bei dem Testament könnte es den Pflichtteil einklagen.
Hier wäre ein Testament sehr sinnvoll. Da könnt Ihr es so verfügen, dass der überlebende Ehepartner alles erbt und erst nach dessen Ableben alles auf das Kind übergeht.
Das ist schon richtig, aber dann immerhin nur der Pflichtteil und nicht das ganze Erbe, das ihm zustehen würde.
Kann man ein Kind denn enterben ?
Das ist durchaus möglich, ist aber nicht so einfach. Frag einen Notar oder Anwalt. Ich selbst konnte meinen Vater enterben, weil er sich nie um mich gekümmert hat und keinen Cent Unterhalt bezahlt hat. Vielleicht ist es bei Euch - nur umgekehrt - möglich. Ich kann Dir nur raten, zu einem Notar zu gehen, der Euch das alles genau erklären kann und natürlich auch entsprechend berät.
gilt das denn auch , wenn die Eltern das Geld für Ihre eigene Altersversorgung zurückgelegt haben , falls die Rente mal nicht ausreicht ?
Das gilt nur dann, wenn Ihr eine private Rentenversicherung abgeschlossen habt. Liegt das Geld auf einem Sparbuch oder ähnlichem, dann ist das ganz normales Erbe. Es ist doch kein riesiger Aufwand, ein Testament zu verfassen. Wenn Ihr Euch unsicher seid, geht zu einem Notar, der das für Euch fachmännisch machen kann.
Bei Tod eines Ehegatten ist zuerst der überlebende der Erbe. Und zwar Alleine.
Stell dir vor das wäre ein Haus, und das Kind bestände drauf, ausbezahlt zu werden!!!
Das ist falsch! Der Ehegatte wird nur dann Alleinerbe, wenn das im Testament so verfügt wurde und auch dann hat das Kind noch einen Pflichtteilsanspruch
Auch wenn ein Testament existiert hat das Kind immer noch eine Pflichtteilsanspruch. Dieser kann ihm in der Regel nicht entzogen werden