Bekommt das Kind immer einen Pflichtteil?

5 Antworten

Wenn ein leiblicher Elternteil stirbt, erbt der Ehepartner zunächst alles, falls es ein "Berliner Testament" gibt. Kinder dürfen einen Pflichtanteil aus der Erbmasse sofort beanspruchen, er beträgt 50% von dem gesetzlich zustehenden Erbe.

Wenn es nur noch den Witwer oder die Witwe und ein Kind des Erblassers gibt, stände dem Kind ein Erbe von 25% aus dem Vermögen zu, der Pflichtanteil betrüge also 12,5%. Nachdem der Pflichtteil ausgezahlt wurde, hat das Kind keine weiteren Ansprüche.

Wenn ihr also gemeinsam 100.000€ Vermögen hättet, müsstest du dem Kind 12.500€ auszahlen, wenn es das Erbe sofort verlangt. Wartet das Kind, bis der Ehepartner auch verstorben ist, bekäme es mindestens 25.000€ - es sei denn, es wurde enterbt, dann bleibt es immer beim Pflichtanteil.

Aber warum sollte man ein Kind enterben, das man monatlich mit hunderten Euros unterstützt? Lasst die Blage doch endlich selbständig werden! Das geht nur, wenn er/sie tatsächlich und ausschließlich auf eigenen Beinen steht.

Sie sollten unbedingt ein Testament errichten- und darin die Beträge als vorgezogenen Erbteil benennen, die der Junior schon abgegriffen hat. Am besten die Zahlungen sich quittieren lassen und das Kind darüber informieren, dass diese jetzt den zu erwartenden Erbteil mindern werden.

Es muss ein Testament vorhanden sein, dass der verstorbene Partner dem längerlebenden alles vermacht. Ansonsten, ohne Testament, erbt das Kind 1/4 des Vermögens und zwar sofort. Bei dem Testament könnte es den Pflichtteil einklagen.

Hier wäre ein Testament sehr sinnvoll. Da könnt Ihr es so verfügen, dass der überlebende Ehepartner alles erbt und erst nach dessen Ableben alles auf das Kind übergeht.

Bei Tod eines Ehegatten ist zuerst der überlebende der Erbe. Und zwar Alleine.

Stell dir vor das wäre ein Haus, und das Kind bestände drauf, ausbezahlt zu werden!!!