Bekannte Schwängern?
Hallo ich habe eine frage bezüglich meiner Bekannten:
und zwar hat sie mich gefragt ob ich sie schwängern könnte, weil sie sich ein Kind wünscht aber ihr Man ihr diesen Wunsch nicht erfüllen kann. Ihr Man hat der Sache zugestimmt und es liegt an mir ob ich das machen will oder nicht... und meine frage is jetzt wenn ich das machen "würde" müsste ich dann Unterhalt für das Kind zahlen oder ist das sogar verboten?
Hoffe mir kann da jemand eine hilfreiche Lösung geben und eure Meinung zu dieser Aktion würde mich auch interessieren (ob ihr das machen würdet "mit Begründung")
16 Antworten
wenn ich das machen "würde" müsste ich dann Unterhalt für das Kind zahlen
Allerdings musst du das tun. Nehmen wir mal an, das Ehepaar lässt sich scheiden und der Ehemann sagt: "Hören Sie Herr Richter, das Kind ist nicht von mir, sondern von Herrn Syaoran, ich will keinen Unterhalt zahlen.". Dann gibt es nach einigem Hin- und Her einen Vaterschaftstest und dann darfst du zahlen. Nicht vergessen: Das Kind hat einen Unterhaltsanspruch gegen seinen leiblichen Vater, also dich. Ich würde mich nicht darauf einlassen, egal, was die Leute heute sagen, in ein paar Jahren kann das nämlich ganz anders aussehen.
Und er "vater" kann die zu unrecht gezahlten unterhalszahlungen von dir zurück fordern.
Was ist wenn es heist z.b. bei op's sind vorerkrankungen der eltern bekannt??
Zuerst stellt sich mir da die Frage, ob das ganze nun als aktiver Akt oder nur mit Hilfe des Einfuehrens von Sperma per Spritze passieren soll.
Die Sache ist die, so lange die beiden sich einig sind und als Paar klar kommen, bist du erst mal nicht zu Unterhalt verpflichtet und der Ehemann ist automatisch der Vater. So weit, so gut, aber ich sehe die Gefahr, dass der Ehemann zwar jetzt damit einverstanden ist, aber spaeter dann doch nicht mit der Situation klar kommt, wie das Kind entstanden ist und die Beziehung daran zerbrechen koennte. Und natuerlich besteht in 18 Jahren auch immer die Gefahr, dass die Beziehung nicht haelt.
Dann kann der Ehemann schnell den Geldhahn fuer Mutter und Kind zudrehen und sagen, es ist nicht mein Kind.
Du kannst mit beiden Vertraege abschliessen, dass sie mit dir diese Vereinbarung getroffen haben und auf Unterhalt verzichten. Verboten ist euer Vorhaben jedenfalls nicht und auch nicht strafbar.
Das Problem ist aber, dass der Unterhalt dem Kind zusteht und eben nicht der Mutter. Und von daher kann diese nicht im Namen des Kindes darauf verzichten. Das bedeutet, wenn die sich trennen und der Vater nicht zahlen will, dann bist du an der Reihe und musst dem Kind Unterhalt leisten. Theoretisch kannst du dann versuchen, auf dem Gerichtsweg wegen des Vertrages deine Zahlungen von den Eltern zurueckzuholen, das kann klappen, muss aber nicht und das wuerde seine Zeit dauern. Und wenn von denen nichts zu holen ist, dann hast du eh Pech gehabt. Erst mal zahlst du aber auf alle Faelle bis zum Ende der Ausbildung.
Mir waere das Risiko zu gross. Dinge und Situationen aendern sich und dann zahlst du dein Leben lang.
Ich habe selbst eine Bekannte, die war ledig und wollte ein Kind und ein Bekannter, der kurz drauf in die Staaten gehen wollte, war so freundlich, mit Erfolg.Inzwischen sind 10 Jahre rum und das Geld der Alleinerziehenden reicht hinten und vorne nicht aus und sie ueberlegt ernsthaft, ihn auf Unterhalt zu verklagen. Sein Aufenthaltsort ist bekannt. Und wenn, dann muss er zahlen frueher oder spaeter.
Der Vater wäre erstmal ihr Mann. Vom Gesetz her ist nämlich immer erstmal der Ehemann auch der, der als Vater eingetragen wird. Wenn der (oder sie) aber plötzlich auf den Trichter kommt, dass er ja gar nicht der Vater ist und die das beim Jugendamt auch so angeben, werden sie denen auch sagen müssen, wer denn nun der biologische Vater ist und dann wirst du auch Unterhalt zahlen müssen. Ist natürlich ne bequeme Art ein Kind zu bekommen und Geld für dieses Kind.
Ich würde mich, wäre ich männlich, auf sowas nicht einlassen.
Ich würde an deiner Stelle dankend ablehnen. Das bringt nur Ärger mit sich. Wenn er keine Kinder zeugen kann, dann müssen sie eben auf künstliche Befruchtung zurück greifen.
Er sagt jetzt zwar, dass er damit einverstanden ist, aber wenn ihr dann ein paar Mal GV habt, kann sich das sehr schnell ändern und du hast dann noch den zusätzlichen Ärger. Lass das mal lieber bleiben. Am Ende hat sie sogar noch richtig Spaß daran, entwickelt vielleicht sogar noch Gefühle und dann hättest du das Problem auch noch.
Wenn er während der Schwangerschaft feststellt, dass er keine Bindung zu dem Kind aufbauen kann oä, dann kommt noch ein Problem auf dich zu. Mal ganz abgesehen von eventuellen Unterhaltszahlungen. Denn egal, wie ihr das regelt, wenn es zu einer Trennung kommt, dann kann er die Vaterschaft anfechten und dir die Vaterschaft umbinden. Und Vertrag ist nicht gleich Vertrag - wenn der als sittenwidrig eingestuft wird, dann ist das ein Fetzen Papier auf dessen Rückseite du dir dann die monatlichen Zahlungen notieren kannst.
Du siehst, das ist ein heißes Eisen, das du lieber im Feuer lassen solltest, damit du dir nicht gehörig die Finger daran verbrennen kannst.
Bei einem ehelich geborenen Kind (und auch noch mehrere Monate nach einer möglichen Scheidung) gilt der Ehemann als Vater des Kindes und ist dem Kind unterhaltspflichtig.
Das gilt sogar, wenn bekannt ist, dass er nicht der leibliche Vater ist, er hat dann dennoch das Recht, die Vaterschaft für das Kind anzuerkennen; er ist dann der rechtliche Vater mit den gleichen Rechten und Pflichten eines leiblichen Vaters.
Sollte es allerdings zum "Bruch" der offiziellen Kindseltern kommen (weil jemand vielleicht nicht mit der Situation klarkommt o.ä...), so könnte der Ehemann die Vaterschaft anfechten. Durch einen Vaterschaftstest würde sich herausstellen, dass er nicht leiblicher Vater ist.... und seine Rechte und Pflichten wären ggf. "hinfällig".
Auch Du selbst könntest eine Vaterschaftsfeststellungsklage anstreben, wenn z. B. Deine Gefühlswelt bewirkt, dass Du dann (entgegen der "Absprachen") doch die Rechte und Pflichten eines leiblichen Vaters übernehmen möchtest.
Solange die Mutter das Kind selbst ausreichend versorgen könnte, wäre sie nicht verpflichtet, Unterhalt beim leiblichen Vater einzufordern.
Wäre sie dazu aber nicht in der Lage, hätte der Unterhalt des Kindsvaters Vorrang vor staatlicher Unterstützung.
Sie würde solche nur erhalten, wenn sie bei der Feststellung des leiblichen Vaters mitwirken würde.
(Dazu wäre sie auch verpflichtet, weil das Kind selbst ein Recht auf Kenntnis seiner Abstammung hat.)