Ohrlöcher stechen?Wer muss einverstanden sein?
Meine Enkelin ist 5 1/2 Jahre alt und wünscht sich sehnlichst Ohrlöcher, weil sie soo gerne richtige Ohrringe tragen möchte. Meine Tochter hat nichts dagegen, aber der leibliche Vater ( die beiden sind nicht mehr zusammen seit meine Enkelin 9 Monate war .Meine Enkelin ist nur 2mal im Monat übers Wochenende bei ihm. ) ist dagegen. Sie haben das gemeinsame Sorgerecht. MUSS der Vater seine Erlaubniss geben? Wie ist die rechtliche Lage, wenn ich als Oma mit Einverständnis meiner Tochter,meiner Enkelin den sehnlichen Wunsche erfüllen würde?
2 Antworten
Gleich zweimal dieselbe Frage?
Es handelt sich hierbei um eine Angelegenheit von langfristiger Wirkung, da muss der Vater einverstanden sein.
Sonst ist es eine schnöde Körperverletzung.
"Wie ist die rechtliche Lage, wenn ich als Oma mit Einverständnis meiner Tochter,meiner Enkelin den sehnlichen Wunsche erfüllen würde?"
Dann kann der Vater die Oma - sofern der Laden dass denn durchführt - wegen Körperverletzung anzeigen.
Gemeinsames Sorgerecht = beide müssen einverstanden sein. Wenn einer was über den Kopf des anderen hinweg macht dann gibts halt den Stress.
Und als Oma hat ma da überhaupt nichts zu melden
Absolut richtig! Inzwischen ist das als Körperveretzung anerkannt und es kommt sogar vor, dass Eltern belangt werden können, wenn sie ihren Kindern Ohrlöcher stechen lassen, ohne das diese das auch wollten bzw. wenn sie noch zu klein waren, um sich dazu eindeutig zu äußern.
Wenn die Oma kein Sorgerecht hat, hat sie sowas nicht zu entscheiden und Punkt! Solltet ihr ein Studio finden, das es dennoch macht (was ich nicht glaube, da es sich dann ebenfalls strafbar macht!), sollte der Vater unbedingt Anzeige erstatten!