Bis her noch kein Brief zu den Rundfunk Gebühren erhalten. Muss ich irgendwann alles nachzahlen?
Hallo,
ich wohne seit 5 Jahren alleine und vorher bei meinen Eltern.
Ich habe bis heute keinen Brief bezüglich der Rundfunkgebühren erhalten.
Jetzt hab ich Angst, das eines Tages der Brief kommt und ich alles nachzahlen muss? Was soll ich jetzt tun?
Hatte gestern zufällig mit meinen Freunden das Thema am Stammtisch aufgegriffen.
13 Antworten
Das kann eigentlichnur daran liegen das du noch bei deinen Eltern offiziell gemeldet bist!? Kann das sein? Aber deine Sorge ist berechtigt. Ich weiß nicht wie lange in die Vergangenheit - aber sie dürfen rückberechnen...
Nein, ich habe mich gleich zu Anfang im Einwohnermeldeamt gemeldet.
Wenn der Datenabgleich mit den Meldebehörden erfolgt (die dürfen das), wird festgestellt werden, seit wann Du dort wohnst - und dann wird der Betrag auf einmal fällig.
Tja, zu was sollte man Dir nun raten... anmelden natürlich.
Die Frage ist, ob Du das bezahlen willst. Ich gehöre zu den hartnäckigen Verweigerern. Sollen die doch ihre Propaganda selber finanzieren.
Widerspruch kann man erst einlegen, wenn man einen Bescheid bekommen hat. Alles andere vorher ist nur informativ - kann man kommentarlos abheften.
Gegen den Bescheid kann man Widerspuch einlegen. Wenn der Widerspruch dann abschlägig beschieden wird, kann man Klage erheben. So der übliche Weg.
Aber:
Das ganz große Problem des Beitragsservice ist, daß er als "Verwaltungsgemeinschaft" ein Zitat: "nicht rechtsfähiges Subjekt" ist. Das hat neulich auch das Landgericht Tübingen festgestellt und den Beitragsservice "auf den Topf gesetzt":
https://openjur.de/u/708173.html
Wer ein nicht rechtsfähiges Nichts ist, kann keine rechtswirksamen Handlungen vornehmen. D.h. jede Handlung des Beitragsservice ist rechtsunwirksam und damit immer sehr leicht angreifbar.
Die Frage ist also auch, ob hier überhaupt Verwaltungsverfahrensordnung anzuwenden ist, ob dieses Nichts überhaupt einen Bescheid erstellen darf usw.
Danke für den Link. Tja, dann muß man halt dagegen klagen - was ich auch tun werde. Es gibt schließlich 7 Gutachten/Arbeiten , die dem Zwangsbeitrag eine Verfassungswidrigkeit bescheinigen. Dazu müßten die Brüder aber erst mal einen Widerspruchsbescheid ausstellen. Darauf warte ich seit über einem Jahr.
Du wirst sogar irgendwann einen Brief erhalten, in dem sie dich auffordern werden nachzuzahlen.
An deiner Stelle würde ich mich nun bei der GEZ anmelden und deinen monatlichen Beitrag zahlen.
Den ersten Absatz hat sie so geäußert, da erzählst du also nichts neues ;-)
Natürlich kann man sich selbst melden, um nicht irgendwann ne Riesen summe zu haben. Aber die GEZ gibt es seit fast 3 Jahren nicht mehr !
ganz erlich ich habe nie einen Staatsrunfunkvertrag unterschrieben geschweige den gesehen.
Hast Du das Strafgesetzbuch jemals unterschrieben?
ich habe nie einen Staatsrunfunkvertrag unterschrieben
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist ein Staatsvertrag, der zwischen den Bundesländern abgeschlossen wurde und durch entsprechende Gesetze der Länderparlamente Gesetzeskraft hat. Deine Unterschrift ist dabei ebenso wenig erforderlich wie bei irgendeinem Gesetz.
geschweige den gesehen.
Hier kannst du ihn nachlesen:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N
Muss man sich da anmelden?, ich dachte, die holen sich ihren unverschämten Rundfunkbeitrag selbst. Das läuft schon lange nicht mehr über die GEZ, das heißt jetzt Rundfunkbeitrag und wird über ARD und ZDF abgerechnet (steht zumindest so auf meinem Kontoauszug).
Das läuft schon lange nicht mehr über die GEZ, das heißt jetzt Rundfunkbeitrag
Die frühere GEZ heißt jetzt Beitragsservice, und das steht auch im Kontoauszug.
Ja, Du musst Dich anmelden:
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, § 8 Anzeigepflicht
(1) Das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist unverzüglich schriftlich der zuständigen Landesrundfunkanstalt anzuzeigen (Anmeldung).
§ 12 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. den Beginn der Beitragspflicht entgegen § 8 Abs. 1 und 3 nicht innerhalb eines Monats anzeigt,
2. der Anzeigepflicht nach § 14 Abs. 2 nicht nachgekommen ist oder
3. den fälligen Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate ganz oder teilweise nicht leistet.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. https://goo.gl/02T0uH
Rechnungen können bis zu drei volle(!) Kalenderjahre nach der Leistung erstellt werden. Ich gehe davon aus, dass das auch für den Rundfunkbeitrag gilt.
Geh mal lieber nicht von Verjährung aus. Die Frist beginnt erst, wenn der Beitragsservice von der Nichtanmeldung erfährt.
Schnee von gestern. Das Urteil des LG Tübingen wurde unlängst vom BGH gekippt:
https://www.wbs-law.de/medienrecht/bgh-zwangsvollstreckung-von-rundfunkbeitrag-rechtmaessig-62000/