Beistandschaft beim Jugendamt. Welche Informationen muss das Jugendamt geben?

4 Antworten

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Nachvollziehbar ist der wohl für keine Mutter. Wenn Du das Gehalt Deines Ex überprüfen lassen möchtest, musst Du das Jugendamt dazu asuffordern. Dann fordert dieses die Unterlagen von Deinem Ex und berechnet neu. Den Anstoss hierzu musst allerdings Du geben, das Amt überprüft nicht von allein in regelmäßigen Abständen

auchmama 
Beitragsersteller
 10.03.2009, 15:42

....kommtst Du Auskünfte über das Einkommen, oder nur eine Mitteilung über die Höhe des Unterhalts??

Diana77  10.03.2009, 15:47
@auchmama

Ich bekomme die Mitteilung über die Höhe des Unterhaltes. Da ich aber mit meinem Ex nie die Probleme hatte, er also immer pünktlich bezahlt hat, habe ich das Jugendamt bis jetzt noch nicht gebraucht. Ruf einfach mal dort an und erkundige Dich.

auchmama 
Beitragsersteller
 10.03.2009, 15:56
@Diana77

...sei froh!!! Habe dort leider in sehr, sehr unfreundlich Sachbearbeitung...:-(....darum wollte ich mal hören, wie die Erfahrungen im restlichen Bundesgebiet so sind...

zyron  10.03.2009, 15:39

Wieso sollte sich das Jugendamt arbeit beschaffen ? Und welchen Grund sollte es geben ?

Das erhälst du nicht von der Beistandschaft für deine Kinder, der Beistand gibt die aktuelle Info an das FaG weiter und nur das was sich direkt auf eure Kinder bezieht.

auchmama 
Beitragsersteller
 10.03.2009, 15:44

....die Beistandschaft wurde beim JA beantragt und bezieht sich nur auf den Unterhalt!!! Das FaG käme nur in Betragt, wenn der Unterhalts-Pflichtige nicht zahlt!!!

zyron  10.03.2009, 15:46
@auchmama

Also du willst ins blaue schauen was dein Ex verdient, um nicht länger rumzureden

auchmama 
Beitragsersteller
 10.03.2009, 15:52
@zyron

...was heisst denn hier "rumreden" wenn ich einen Anwalt beauftrage und die Gehaltsnachweise dort eingehen, bekomme ich die auch zu Gesicht. Schlimm genug, dass man teilweise JA oder Gerichte beauftragen muss, damit Kinder ihre Rechte bekommen und anständig versorgt sind. Teilweise sollten sich Unterhalts-Pflichte was schämen, weil sie nix anderes versuchen, als ihre eigenen Kinder übers Ohr zu hauen...:-(((

zyron  10.03.2009, 15:56
@auchmama

Ja Ja und was ist mit Datenschutzverletzung ! Wenn jeder so denken würde, ihren armen Mütter, wenn es um Geld geht, kommen die Krallen raus.

auchmama 
Beitragsersteller
 10.03.2009, 16:03
@zyron

...o oh, ich vermute mal ich bin hier dem "Richtigen" gewaltig auf den Schlips getreten....;-)

zyron  10.03.2009, 16:07
@auchmama

Ne worüber ich mich aufrege ist das die Beistandschaft vom JA hier ausgenutzt werden, die euch mit den Kindern unterstützen sollen und die Dame schreit hier laut "Geld,Geld"...wo beleiben die Kinder ........auf der Strecke.

auchmama 
Beitragsersteller
 10.03.2009, 16:18
@zyron

...sorry, wovon redest Du??? Es geht hier ausschliesslich und NUR um das Wohl der Kinder, dass JA unterstützt doch Kids bei der berechtigten Forderung an den Unterhalts-Pflichtigen! Dazu ist die Beistandschaft u.a. da!!! Und weil Kids selten geschäftsmündig sind, brauchen sie einen gesetzlichen Vertreter und darum fahren Mütter schon mal die Krallen raus!!! Du hast hier wohl etwas gewaltig missverstanden, oder einfach von der Materie keine Ahnung...

ich finde es eine unverschämtheit das die Väter alles offen legen müssen und die Mütter nicht. Ich finde wenn die Kinder ein gewisses Alter haben kann die "Mutter" auch zum Unterhalt beitragen.Schließlich waren doch beide daran beteiligt. Aber das JA hilft nur bis zum 18.Lebensjahr. Meine Ex hat mit allem eingerechnet mehr Geld als ich. Ist das denn Richtig, ich sage nein. Überlege echt nicht mehr Arbeiten zu gehen.

einBeistand  22.09.2014, 08:55

Ab dem 18. Geburtstag des Kindes muss bei der Berechnung des Unterhaltsanspruches auch das Einkommen des betreuenden Elternteils (meistens noch Mütter) berücksichtigt werden. Unabhängig davon, ob das Kind noch bei diesem Elternteil lebt. Bis zur Volljährigkeit kommt das betreuende Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung durch Pflege und Erziehung nach.

Wegen dieser, Ihrer Meinung nach, Ungerechtigkeit aber das Arbeiten einzustellen, ist gefährlich. Sie haben eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit und müssen Ihre Arbeitskraft einsetzen, damit Sie Unterhalt zahlen können. Verletzen Sie diese Verpflichtung, weil Sie Ihren Job kündigen, kann das sogar strafbar nach §170 StGB sein. Zumindest könnte von Ihnen aber weiterhin der bisherige Unterhalt gefordert und bei Ihnen vollstreckt werden.

Grundsätzlich ist es eher so, dass man als betreuendes Elternteil die Einkommensnachweise des Unterhaltspflichtigen vom Beistand nicht automatisch zugesandt bekommt. Sollte man dem Ergebnis des Beistandes nicht trauen, hat man als Elternteil, welches die Beistandschaft eingerichtet hat, aber ein Akteneinsichtsrecht. Über dieses Akteneinsichtsrecht könnte man dann auch die Einkommensnachweise des Unterhaltspflichtigen und die Berechnung des Beistandes einsehen.