Beistandschaft im Jugendamt kündigen?
Hallo! Kann ich meine Beistandschaft kündigen? Ich glaube mein Anwalt kennt sich da besser aus oder?
6 Antworten
Klar kannst du die Beistandschaft jederzeit kündigen, steht auch in den Unterlagen. Du kannst das schriftlich machen oder du gehst persönlich hin und erklärst das zur Niederschrift oder du rufst an und sie können dir was zum Unterschreiben schicken. Man kann sie auch jederzeit neu beantragen.
Ich habe das auch schon 2 mal gemacht, einmal auch, weil ich zum Anwalt gegangen bin, denn beides gleichzeitig geht ja nicht, da an ja die Rechte dann abgetreten hat. Beim Anwalt wurde natürlich auch nicht mehr erreicht und gemacht, daher habe ich die Beistandschaften für meine Kinder erneuert.
Damals war ich persönlich dort, die haben mir dann auch die notwendigen Unterlagen für den Anwalt gegeben.
Die Beistandschaft für meinen 2. Sohn habe ich dann auf Anraten des Jugendamtes eingestellt, weil das meinte, es bringt ja eh nichts, weil eh nichts zu holen ist.
Du kannst die Beistandschaft ohne einen Anwalt und ohne Angabe von Gründen, schriftlich beim JA einreichen. Genauso kannst du sie, falls benötigt, jederzeit wieder in Anspruch nehmen/beantragen.
Bestenfalls ja. Am besten ist auch eine Kopie vom Schreiben an das JA die du für dich zuhause behälst :)
Sehr gerne :)
Selbstverständlich kannst Du eine Beistandschaft kündigen.
Der Anwalt kennt sich meist nicht besser aus, die Beistandschaft kümmert sich ja um nichts anders als Unterhaltsdinge.
Anwalt kostet aber Geld, die Beistandschaft nicht.
selbstverständlich geht das- der Anwalt kostet im Gegensatz zum Jugendamt aber Geld. Und generell kann ich dazu aus beruflicher Praxis nur sagen, dass es sowohl gute wie schlechte Beistände wie auch gute und schlechte Fachanwälte für Familienrecht gibt- ich habe durchaus auch schon Anwälte erlebt, die in Detailfragen weniger Ahnung hatten wie die Verwaltungsbeamten.
Im Prinzip hast du dir die Frage ja schon selbst beantwortet.
Ich glaube mein Anwalt kennt sich da besser aus oder?
Hier kannst du schonmal etwas Grundsätzliches nachlesen:
http://www.bmfsfj.de/doku/Publikationen/beistandschaft/root.html
Aso muss ich das schriftlich machen? Super danke!