Beinahe Unfall mit Straßenbahn, muss ich mit Folgen rechnen?
Guten Tag allerseits,
Ich bin heute morgen beim rückwärts Ausparken beinahe mit einer Straßenbahn zusammengestoßen, diese konnte zum Glück rechtzeitig Bremsen und ich habe schnell den Weg frei gemacht.
Danach habe ich kurz darauf an der Ampel neben einer der nächsten Haltestellen der Straßenbahn gestanden und meine gesehen gesehen zu haben, wie der Fahrer dieser mein Kennzeichen notiert hat. Dieser hat mich anschließend beim Vorüberfahren ziemlich böse angeschaut.
Ich konnte die nahende Straßenbahn nicht früher sehen, da der Blick versperrt war und im Auto die Geräusche nicht gehört habe. An der Stelle bzw. kurz davor überschneiden sich Schienen und Straße komplett.
Zur besseren Veranschaulichung ein Bild des Ortes mit einer groben Skizze des Hergangs, eventuell stand ich auch weiter links (Richtung Schienen), zumindest war beim Herausfahren mein Heck teilweise auf den Schienen. Das Parken an der Stelle ist üblich.
Das Notieren des Kennzeichens hat mich irritiert, und ich frage mich ob ich mit rechtlichen Konsequenzen o.ä. rechnen muss.
Danke fürs Lesen und hoffentlich hilfreiche Antworten.
10 Antworten
Sollte sich ein Fahrgast in der Straßenbahn infolge der Notbremsung verletzt haben und mit Ansprüchen an das Nahverkehrsunternehmen herantreten, wäre das etwas, wofür man dich haftbar machen könnte. Für diesen Fall wird sich der Straßenbahnfahrer prophylaktisch deine Nummer notiert haben.
Warum du die Straßenbahn nicht wahrgenommen hast, ist eigentlich uninteressant. Wenn du rückwärts fährst, hast du so viel zu beachten, dass es nicht zu einem Unfall kommen kann. Kommt es doch dazu, hast du eine Pflichtverletzung begangen. Als Rückwärtsfahrer bist du also immer (mit) dran.
Du kannst aber auch Glück haben und da kommt gar nichts. Dir bleibt Warten und Hoffen, ich drücke dir die Daumen.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kommt meiner Meinung nach nicht infrage, weil es deiner Wahrnehmung nach nicht zu einem Unfall gekommen war und der Fahrer der Bahn nach Blickkontakt auch nichts anderes bedeutet hat.
Unerlaubtes Entfernen ist nämlich an Vorsatz gebunden und dieser setzt voraus, dass du einen Unfall auch wahrgenommen hast.
Sollte trotzdem ein solcher Vorwurf erhoben werden, solltest du dir auf jeden Fall einen Anwalt nehmen, der das dann wahrscheinlich schnell abbiegen kann.
Danke für den Stern!
Ich konnte die nahende Straßenbahn nicht früher sehen, da der Blick versperrt war und im Auto die Geräusche nicht gehört habe.
In dem Fall gilt schon mal grundsätzlich StVO §9(5):
"Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen."
sowie §10:
"Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen."
(Nach dem Foto sieht es hier für mich nach einem "abgesenkten Bordstein" aus - und wenn der nicht mal abgesenkt sein sollte, gilt das erst recht.)
Außerdem gilt in dieser Situation m. E. noch "verschärfend" §2(3):
"Fahrzeuge, die in der Längsrichtung einer Schienenbahn verkehren, müssen diese, soweit möglich, durchfahren lassen."
Wenn der Straßenbahnfahrer Dir tatsächlich "an den Karren pinkeln" will, dann hätte er dazu also reichlich Rechtsgrundlage.
Aber: Wenn Straßenbahn-, Bus- und LKW-Fahrer jeden Fehler, der ihnen im täglichen Straßenverkehr "persönlich begegnet", anzeigen würden, hätte die Fahrer und die Polizei keine Zeit mehr für was anderes ... ;-)
Also: solange nichts passiert ist, kann da natürlich noch was kommen (es gibt auch pingelige Fahrer), ich würde aber nicht damit rechnen ...
Danke für die rechtliche Einordnung. Bisher ist zum Glück nichts gekommen.
Da kommt nichts.Ganz davon abgesehen das die Fahrer die Gefahrenstellen kennen und von sich aus Vorsichtig sein sollten.
mit konsequenzen müsstest du höchstens rechnen, wenn du die bahn durch unachtsamkeit so stark zum bremsen gebracht hast dass die insassen nach vorne geschleudert hätten werden können o.ä. ... so kenne ich es zumindest bei bussen. wenn man davor fährt und zu stark bremst muss man auch mit strafe rechnen, aber ob es bei der straßenbahn jetzt auch so ist weiß ich nicht so genau.
Es war ein Fast-Unfall. Aber eben glücklicherweise kein Unfall.
Da sollte nichts kommen:.
(bei uns notieren die, das fällt ir als Öffi-Fahrer öfter auf) auch immer die Kennzeichen. Oder.. tun so. ich glaube, damit wollen sie den Fahrer erschrecken und für die Zukunft sensibilisieren.
Denn außer bei echten Unfällen hab ich noch nicht gehört, dass da was käme (Kumpel ist bei der hiesigen Polizei und sagte das auch mal so).