Verkehrswidriges Wenden
Hallo,
ich möchte mich urz ein wenig Schlau machen. Zum Sachverhalt habe ich eine Grafik angehangen.
Heute ist X mit einem Auto (blau) eine Hauptstraße entlang gefahren. An einer Kreuzung hat X gewendet, obwohl das Zusatzschild Wenden verboten angebracht war. Als für X die Ampel auf Grün schaltete, überprüfte X ob aus der von X links liegenden Nebenstraße ein Auto abbiegen wollte. Tatsächlich stand dort ein Auto (C, gelb), welches aber nicht losfuhr. Da kein anderer Verkehrsteilnehmer zu sehen war, ist X zügig nach links und hat gewendet - Klar, das durfte X nicht. Kurz nach X kam dann auch das Auto von links (C, gelb). Er fuhr etwa 1 Autolänge hinter X um die Ecke.
Soviel zum Sachverhalt.
An der nächsten Kreuzung jedoch zückte der Autofahrer C sein Handy und machte Fotos von X' Auto (das Auto von C war noch nicht zum Stillstand gekommen!). Als X ausstieg und C fragte, warum C das Auto von X fotografiert, lachte c und meinte, von X auch noch ein Foto machen zu müssen (Dies scheint C aber nicht gelungen zu sein, X' Hand war schnell vor dem Handy). C zeigte sich sehr unfreundlich.
X rechnet nun damit, dass C eine Anzeige gegen X erstattet.
Aber was hat X zu befürchten? Nur einen Wendeverstoß? Oder kann C es auch durchbekommen, dass X ihm die Vorfahrt genommen hat i.V.m Behinderung oder gar Gefährdung? Wie wird Behinderung von Gefährdung abgegrenzt? Können 'Flensburger Punkte' überhaupt erteilt/verhängt werden, wenn kein Beamter vor Ort war sondern sich die Anzeige allein auf einer Zeugenaussage beruht?
Ich hoffe sehr, dass ihr mir meine Fragen beantworten könnt. Und bitte nicht "X hätte nicht abbiegen dürfen".
4 Antworten
Nicht C braucht einen Zeugen, sondern die Bußgeldstelle. Und den hat sie auch, nämlich den C.
Und ja, X kann allein aufgrund der Anzeige des C zu einem Bußgeld verdonnert werden, entweder durch die Bußgeldstelle oder, wenn er es darauf ankommen lässt, durch ein Gericht.
Aber was hat X zu befürchten? Nur einen Wendeverstoß? Oder kann C es auch durchbekommen, dass X ihm die Vorfahrt genommen hat i.V.m Behinderung oder gar Gefährdung?
Falls C tatsächlich Anzeige erstattet, muss X damit rechnen, wegen verbotenen Wendens verfolgt zu werden. Dieser Verstoß kann mit einem Verwarnungsgeld von 30 Euro geahndet werden (BKat.-Nr. 155.3). Punkte gibt es dafür nicht. Wenn fristgerecht gezahlt wird, ist die Sache erledigt.
Der geschilderte Ablauf beschreibt keine Vorfahrtsituation. Statt dessen hatte C hier den Vorrang vor X, weil C Rechtsabbieger war, während X als Linksabbieger zu betrachten war. Ohne Vorfahrtsituation kann aber auch keine Vorfahrtmissachtung vorgeworfen werden.
Wenn es während der Situation zu einer Behinderung oder gar Gefährdung kam, so hat dies keinen Einfluss auf die Höhe des Verwarnungsgeldes - das ist in den 30 Euro sozusagen bereits inbegriffen.
Können 'Flensburger Punkte' überhaupt erteilt/verhängt werden, wenn kein Beamter vor Ort war sondern sich die Anzeige allein auf einer Zeugenaussage beruht?
Grundsätzlich ja, vorliegend aber handelt es sich um eine "geringfügige Ordnungswidrigkeit" (Verwarnungsgeld bis 35 Euro), die nicht nach Flensburg gemeldet wird und daher auch nicht zu Punkten oder anderen Maßnahmen führt. Punkte gibt es erst im Bußgeldbereich (ab 40 Euro).
Daß es zu Punkten kommt, ist meiner Meinung nach auszuschließen, da es Deiner Beschreibung nach keine weiteren Zeugen gab. Ich gehe sogar davon aus, daß es nicht mal zu einer Anzeige kommen wird.
Viele Autofahrer regen sich über andere auf und sind im ersten Moment sogar versucht, diese wirklich anzuzeigen. Ist man aber abends zu Hause, hat man sich meist schon abgeregt und es ist einem zu viel Aufwand, den Autofahrer auch wirklich anzuzeigen.
Dann hat er einen Zeugen, der natürlich für C aussagen wird, weil es ein Bekannter oder Verwandter sein wird. Wie glaubhaft der Zeuge allerdings ist, kann ich nicht beurteilen.
Ich würde mir an Deiner Stelle aber keine all zu großen Gedanken machen, weil is wirklich so ist, daß bei den meisten Autofahrern der Ärger schnell verraucht. :-)
C wird wohl kaum fotografiert haben, wie X ihm die Vorfahrt genommen hat. Behinderung wäre es, wenn C nur wegen X länger warten musste, Gefährdung wäre es, wenn es fast zu einem Zusammenstoß gekommen wäre. Da wir alle vorbildlich sind und nicht schnell in eine Kreuzung einfahren, wird es wohl höchstens Behinderung gewesen sein. Wenn das ganze auf einer Zeugenaussage beruht, wird X bestimmt seinen Verstoß nicht zugeben, weil das dann ja zu seinem Nachteil wäre.
Wenn C also echt so viel Zeit über hat, mit den Fotos zur Polizei zu gehen, wird die ihm wohl sagen, dass eine Anzeige eh nichts bringen würde, da er absolut nichts in der Hand hat.
X wird sicher nicht sich selbst anzeigen. Ist es wirklich so unwahrscheinlich, dass die Polizei die Anzeige von C abweist?
Also wenn überhaupt, dann kann hier höchstens Anzeige wegen der Nichtachtung der Privatsphäre (fotografieren) gemacht werden (falls ein Autofahrer den anderen Autofahrer absichtlich fotografiert). Verkehrstechnisch ist nichts passiert und am Ende steht Aussage gegen Aussage. Den Ärger sollte man sich ersparen.
Wie sieht es aus, wenn im Auto von C noch eine weitere Person gewesen ist ist?