Muss man sich an selbstangebrachte Parkverbotsschilder auf einer Straße halten?
Unser Nachbar hat eine Firma und hat vor sein Grundstück ein Parkverbotsschild angebracht, damit er dort mit seinem Firmenlaster immer parken kann. Mir würde es ja nichts ausmachen, aber in unserer Straße gibt es sehr wenige Parkplätze und ich finde es unfair, dass er sich einen reserviert hat und ich manchmal 3 Straßen weiter parken muss. Muss ich mich daran halten?
15 Antworten
Ich würde mich nicht nur nicht dran halten, ich wüde das dem Ordnungsamt melden.
Wenn hier jeder Schilder aufhängt, wo sind wir dann?
Wenn Du Dich mit Deinem Nachbarn gut stellen möchtest, kannst Du das Hinweisschild beachten.
Nein, das mußt Du nicht machen. Nur das Ordnungsamt Deiner Stadt darf Straßenschilder aufstellen, die zu beachten sind.
Du meinst ein "eingeschränktes Halteverbot"? Klares "Nein". Das ist ein Fall für die Straßenverkehrsbehörde. Die lassen das ganz schnell wieder entfernen.
Jedes aufgestellte Verkehrsschild bedarf einer behördlichen verkehrsrechtlichen Anordnung (ist auch eine Frage des Rechtsschutzes dagegen). Fehlt diese, ist es kein gültiges Verkehrszeichen.
Stellt jemand, einfach so, von sich aus ein Verkehrszeichen auf, ist die Nichtbeachtung folgenlos, da es rechtlich nicht existiert.
Das genehmigungslose Aufstellen von Verkehrsschildern stellt zudem eine Straftat nach § 132 StGB dar.
Wenn du also sicher bist, dass das Schild ohne behördliche Genehmigung aufgestellt wurde, kannst du folgenlos dort parken und außerdem den Aufsteller anzeigen. Das Günstigste dürfte sein, wenn du unmittelbar bei der Ordnungsbehörde nachfragst, ob das Schild rechtmäßig dort steht.
Steht es rechtmäßig dort, würde sich ein Widerspruch anbieten.
Du liegst falsch. Rechtswidrig angebrachte Schilder von Privatpersonen entfalten keinerlei Rechtswirksamkeit.
Ich vermute, dass dein Kommentar sich auf von der Behörde mittels verkehrsrechtlicher Anordnung angebrachte Verkehrszeichen bezieht, die aber - aus welchen Gründen auch immer - rechtswidrig sind. Siehe dazu auch §§ 43 und 48 VwVfG.
Wenn die vom Ordnungsamt genehmigt sind, muss man sich dran halten, falls nicht, sind sie unwirksam. Auskunft erteilt das Ordnungsamt.
Solltest du da parken und es war genehmigt, kriegst du maximal ein Knöllchen wegen falsch parken. Aber dann dürfte er selber auch nicht da parken.
Das ist nicht richtig: Auch der Verstoß gegen rechtswiedrige Anordnungen kann verfolgt werden. Solange das Schild steht, ist es auch zu befolgen und kann geahndet werden. Dies würde selbstverständlich auch für die Fahrzeuge des Aufstellers gelten.