Beim Wohngeld-Antrag Einkünfte aus Vorjahr angeben?
Hallo,
ich habe im Dezember 2015 einen Wohngeld-Antrag gestellt und muss jetzt in der 2. Runde einige Nachweise einreichen. U.A. wollen die einen Nachweis über die Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividende) für das Jahr 2014. Ich frage mich allerdings wieso für das Jahr 2014. Ist das rechtens? Wenn ja, wie weise ich die Zinsen eines Jahres nach? Stellt die Bank da einen Nachweis aus? Oder soll man die Zinsen, die jedes Quartal auf dem Kontoauszug stehen, vorzeigen?
Vielen Dank schonmal:)
3 Antworten
Guten Morgen. Ja, das ist richtig so.
Bei der Wohngeldbewilligung ist so zu entscheiden, als ob der Bescheid bereits am Tag der Antragstellung erlassen worden wäre. Im Dezember 2015 konntest du die Einkünfte aus Kapitalvermögen 2015 noch gar nicht nachweisen (das Jahr war ja noch nicht einmal vorbei), dir lag lediglich das Jahr 2014 vor bzw. hätte nach Abforderung der Steuerbescheinigung vorliegen können.
Zu deiner Frage, die Bank erstellt auf Anforderung eine Steuerbescheinigung. Im Regelfall bekommst du sie dann jährlich zugeschickt, wenn du sie dir einmal eingefordert hast.
Vergiss bitte nicht alle anderen zinsertragsauszahlenden Stellen, z. B. die Bausparkasse, die Wohnungsgenossenschaft usw.. Über den Datenabgleich wird das die Wohngeldstelle nämlich auch erfahren. Und wer will schon Ärger haben? ;-)
Danke Tomate!
Das wirft dann neue Fragen bei mir auf;) Ich bin Studentin (Förderungshöchstdauer jetzt überschritten) und habe 2014 noch BAföG bekommen. Wird dann mein Wohngeld-Antrag heute abgelehnt, weil ich damals noch zu viel Geld hatte?
Nein, ganz sicher nicht. Bei der Wohngeldberechnung wird das Einkommen berücksichtigt, welches du im Bewilligungszeitraum voraussichtlich erzielen wirst. Bei der Einkommensprognose sind wie gesagt immer die Verhältnisse zu berücksichtigen, welche am Tag der Antragstellung vorgelegen haben. Hast du allerdings aktuell auch ein hohes Einkommen, könnte natürlich dadurch kein Wohngeldanspruch vorliegen.
Dies mal abgesehen von den Regelungen zum Vermögen. Ich gehe davon aus, dass du nicht mehr als 60.000 EUR auf der hohen Kante hast. ;-)
Danke nochmal, Tomate. Leider hab ich nicht so viel Geld unterm Kopfkissen liegen. Da hätte ich einige Probleme weniger;) Übrigens, meine Bank hat gemeint sie können mir keine Steuerbescheinigung ausstellen, da ich keine Steuern bezahlt habe;) Wie gesagt, bin Studentin. Allerdings wurde mir eine Erträgnisaufstellung angeboten. Dort sind wohl alle Zinsen aufgelistet. Vielleicht ist das ja für Andere relevant, die das gleiche Problem haben...