Eigentumsnachweis Hund

12 Antworten

Das Problem sehe ich weniger rechtlich-theoretischer, sondern eher praktischer Natur.

Wer den Hund "hat", ist klar im Vorteil, denn der andere muss klagen, um in zu bekommen.

Wenn du es also schaffst, den Hund einfach abzuholen und wegzubringen ohne dass deine Mutter wieder an ihn rankommt, müsste sie dich verklagen, was bei der Beweislage - insbesondere der Aussage deines Vaters - aussichtslos ist und somit sicher nicht passieren wird.

Umgekehrt wird es schwierig, denn du müsstest deine Mutter vor Gericht zerren und obendrein deinen Vater dazu bewegen, gegen seine eigene Frau auszusagen. Das wäre die absolute Familienkatastrophe und du wärst für immer daran schuld.

Border2007 
Beitragsersteller
 28.05.2015, 03:38

An den Hund rankommen werde ich definitiv, da ich ja meine Familie dann besuchen werde, nur das Problem wird sein, dass ich sie "einfach" mitnehme. Die Frau wird das wohl nicht so einfach zulassen und uns gehen lassen mit dem Hund. Das es zu einer kleinen Familienkatastrophe kommen wird, sehe ich leider schon kommen, eine Mutter ist in dieser Hinsicht unbelehrbar und auch sehr egoistisch. Ihr eigenes Wohl steht an erster Stelle und dann komme ich. Somit sieht sie ihr Wohl indem der Hund bei ihr bleibt. Aber das ist eine andere Story

Georg63  28.05.2015, 03:47
@Border2007

Ok, du musst leider erstmal entscheiden, ob dir der Hund ein solches vielleicht nachhaltiges Zerwürfnis mit deiner Mutter wert ist.

Falls ja ist das wegnehmen des Hundes im Vergleich zum Rechtsstreit die kleinere Katastrophe.

Sicher wird es dir möglich sein, kurz vor der Abreise eine Situation herbeizuführen, in der du mit dem Hund außer Reichweite der Mutter bist. Dann gibts eben keinen persönlichen Abschied.

Und schon wieder ein armer "Scheidungshund". So eng kann deine Bindung an den Hund nicht sein wenn du ihn 2 Jahre zurück läßt. Euch geht es doch nicht um den Hund sondern darum euch gegenseitig weh zu tun. Laß ihn ihr als Ersatz für dich. Einen teuren Rechtsstreit würde ich nicht riskieren, sie hat in den letzten 2 Jahren viel mehr Geld und Zeit in den Hund investiert als du. Schon mal etwas vom Urteil des Salomon gehört? Wenn du ein völlig neues Leben beginnst dann kannst du dir auch einen anderen Hund holen.

Border2007 
Beitragsersteller
 28.05.2015, 04:13

Ich verstehe, was du meinst, aber ich sehe den Hund nicht als "Scheidungshund" an. Mir geht es nicht darum, neues Leben=neuer Hund. Dieser Hund ist mein Partner und es war eine bewusste Entscheidung den Hund in seiner gewohnten Umgebung zurück zu lassen und sie nicht durch die Strapazen zu ziehen und immer wieder neuen Situationen auszusetzen. Zu diesem Zeitpunkt habe ich nicht mit einer solchen Wende mit meiner Mutter gerechnet.

Auch, dass ich nach einem Jahr nicht zurückkomme, war nicht geplant als ich abreiste. Aber so ist das Leben und es verändert sich eben viel. Eig könnte ich sie mir schon im Sommer "zuschicken" lassen, aber da ich gerne mit ihr fliegen würde,sie vorher sehen will und alles unter Kontrolle haben möchte (Impfpass, etc) geht es erst nächstes Jahr um diese Zeit. Ich will alles so einfach wie möglich für meinen Hund machen.

Ich meine das kann man nun abwägen wie man will, ob ich in den ersten 4 1/2 Jahren mehr Geld investiert habe als sie nun in den letzten 9 Monaten. Allein der Gedanke, sie einfach zurückzulassen und weiterzuleben als wäre nichts gewesen, macht mich sehr traurig. Die Bindung zwischen uns wird ewig bestehen und wahrscheinlich für keinen anderen so ersichtlich sein wie für uns. Aber in diesem Fall geht es mir nur um die Rechtszusprechung. Ich würde nicht so um meinen Hund kämpfen, wenn sie mir nicht wichtig wäre.

diroda  28.05.2015, 09:09
@Border2007

Manchmal muß man auf das Tier verzichten wenn es das beste für das Tier ist. Wenn du es auf einen Rechtsstreit ankommen läßt kann auch gegen dich entschieden werden. Zusätzlich ist dann noch das Verhältnis zur Mutter ganz kaputt.

Der Hund gehört rein rechtlich dir. Weil du in allen Dokumenten vermerkt bist. Bloß wie ich gesehen habe bist du nun seid Sommer 2014 im Ausland, und bist noch ein weiteres Jahr dort. Das heißt 2 Jahre Weg. Denkst du nicht das der Hund sich eine neue Bezugsperson ausgesucht hat? Und nun willst du ihn eben aus seinem zuhause reißen? Denk an den Hund bitte, was wäre das beste für den Hund. Und dann würde ich mal ein vernünftiges PERSÖNLICHES Gespräch suchen wo gemeinsam entschieden wird was für den Hund am besten ist. Ebenso wirst du doch auch viel zutun haben, arbeiten studieren? Bleibt da Zeit für das Tier?

Einafets2808  28.05.2015, 03:58

Natürlich wird sich dein Hund wie Bolle Freuen wenn du Heim kommst. Hast ja schließlich viel mit dem Hund gemacht, was eben bindungsfördernd ist. Aber trotzdem würde ich zum Wohl des Hundes entscheiden. Wenn der Hund zulange alleine wäre bei dir. Kannst du wirklich deinem Hund die Zeit aufbringen die er gerade durch so viele Menschen bekommt? Denk an die fellnase .

Border2007 
Beitragsersteller
 28.05.2015, 03:42

Ich verstehe was du meinst. Aber wenn ich immer mit meiner Familie skype, ist sie völlig aus dem Häuschen, rennt zum Fenster und denkt ich bin draußen, da sie nur meine Stimme hört. Vergessen hat sie mich nicht und ich wette, wenn sie mich sieht, ist es als wäre ich nie weggewesen. Meine Mutter schätze ich sieht sie als Ersatz an, da 5 verschiede Menschen sie spazieren führen, und 2 verschiedene Menschen mit ihr trainieren. Sie ist da nicht so gebunden. Aber du hast natürlich recht, dass sie meine Familie gerade mehr als Bezugsperson ansieht als mich. In meinem jetzigen Land habe ich eine Hundeschule eröffnet, sie lebt mit meinem Partner und dessen Hund in einer großen Wohnung+Garten. Das ist abgesichert.

Wenn du dieses Problem gerichtlich klären willst, zählt der Hund als Gegenstand, somit ist der Käufer entscheidend. Weil deine Mutter ja die Hälfte des Kaufpreises gezahlt hat, die Versicherung über deinen Vater läuft und das Futter ebenfalls von deiner Mutter gekauft wird, sieht es schlecht für dich aus. Ich würde aus Sicht des Hundes entscheiden: Wo fühlt er sich wohler? Wo kann er besser leben? Wo ist es hundefreundlicher? Du kannst ja mal diese Punkte mit deinen Eltern durchgehen und danach eine Entscheidung fällen! Alles Gute für ich und ich hoffe, dass ihr eine gute Lösung finden könnt!

Zur Eigentumsfrage gilt das, was bei "Anschaffung" des Hundes (denn der ist rechtlich eine Sache - wenn auch mit besonderem Status) zwischen allen an der Anschaffung beteiligten vereinbart war, sei es ausdrücklich oder stillschweigend - bzw. was von den an der Anschaffung Beteiligten beabsichtigt war. Das kann sogar gegenläufig zu etwaigen Urkunden sein.

Für mich sieht das so aus, dass es allgemeiner Konsens war, dass der Hund als Sache dein Eigentum werden sollte. Dem spricht nicht entgegen, dass deine Mutter sich an den Anschaffungskosten beteiligt hat und dein Vater Versicherungsnehmer ist. Eigentum kann nicht so ohne weiteres mit fehlender Willenserklärung übertragen werden, also ist bis dato der Hund immernoch dein Eigentum. 

Aus den Umständen, wie der Hund angeschafft wurde und wie deine Eltern zwischenzeitlich Kosten des Hunden übernommen haben, KÖNNTE ein entgeltlicher Anspruch deiner Eltern dir gegenüber bestehen. Da möchte ich aber gar nicht näher darauf eingehen, da dies keinerlei Einfluss auf dein Eigentum am Hund hat. 

Bestenfalls interessant werden könnte es, wenn deine Eltern bis zur Begleichung dieser Kosten die Herausgabe deines Eigentumes veweigern. Dann müsste man feststellen, welche Kosten sie aufgrund einer Vereinbarung mit dir übernommen haben (mit dem Hintergedanken, dass du es irgendwann einmal zurückzahlst) und welche Kosten sie einfach so und aus eigenen Stücken getragen haben. 

Pfennigfuchserei - du bist Eigentümer.

Achtung! Deine Eltern sind momentan Besitzer. In diesen Besitz sind sie rechtmäßig gekommen, der Hund ist ja nicht gegen deinen Willen vorläufig bei ihnen geblieben. Als Besitzer könnten sie den Hund auch gegen deinen Willen verkaufen - und die Eigentumsübertragung aus diesem Verkauf wäre sogar rechtsgültig, wenn der Käufer den Hund im guten Glauben gekauft hat (sog. gutgläubiger Erwerb). Zwar wären deine Eltern dir dann schadensersatzpflichtig, aber das hilft dir dann ja wenig, der Hund ist weg. 

Border2007 
Beitragsersteller
 28.05.2015, 04:17

Finanziell ist es mir egal, was ich zurückzahlen müsste, aber wie gesagt, ich denke meiner Mutter kommt es nicht auf die Entschädigung an (noch weniger meinem Vater) sondern nur, dass es ihr Hund jetzt ist.

Verkaufen wird sie meinen Hund nicht, dazu hängt sie zusehr an ihr. Sie will sie einfach behalten, dass ist alles was sie will.