Fahrerkarte - Nachweis über nicht gefahrene Tage

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Sobald Du Deine Fahrerkarte erstmals gesteckt hast, sie also nicht mehr "jungfräulich" ist, ist sie spätestens alle 28 Tage auszulesen.

Zum Nachweis: Du brauchst einen lückenlosen Nachweis. Hast Du keine Scheiben oder war die Karte nicht gesteckt, brauchst Du vom Arbeitgeber einen Nachweis, daß Du in dieser Zeit kein Fahrzeug geführt hast, das Nachweispflichtig ist.

Also sämtliche Zeiträume in der die Karte nicht gesteckt war, oder Du keine Scheibe hast, müssen vom Arbeitgeber mit einem "Urlaubsschein" nachgewiesen werden.

In disem Nachweis kann vermerkt werden, daß Du von Datum/Uhrzeit bis Datum/Uhrzeit Urlaub gehabt hast, krank warst oder andere Arbeiten ohne Nachweispflicht erledigt hast.

Diese Bescheinigung hast Du während der Mitführpflicht (Der laufende Tag und die vorrausgegangenen 28 Tage, also streng genommen 29Tage) mitzuführen und auf Verlangen den Kontrollpersonen auszuhändigen.

Mitführen musst Du die Karte, evtl. Scheiben, evtl den "Urlaubsschein", evtl handschriftliche Aufzeichnungen (z.B. Vermerke auf Scheiben, Vermerke auf Ausdrucken vom Digi....).

Du musst 29 Tage, lückenlos jede Minute nachweisen können.

Die Bescheinigung stellt Dir der Verantwortliche im Betrieb aus. Der Verantwortliche im Betrieb stellt diese Bescheinigung zweimal aus und hat diese zweimal zu stempeln und zu unterschreiben. Auch Du hast sie zweimal zu unterschreiben. Eine Kopie bleibt im Betrieb und eine hast Du zu Mitführen.

Vorsicht bei Bestätigungen die gefaxt wurden! Diese werden nicht anerkannt, nur ORIGINASLE werden anerkannt. Vorsicht auch welches Formular benutzt wird, es muss den EU-Richtlinien entsprechen. Ein Formularvordruck von früher ist nicht mehr zulässig. Nur noch das neue Formular mit Uhrzeit.

Vergiss nicht: Auch das Wochenende ist nachweispflichtig. Entweder Nachtrag im Digi machen oder Scheibe ausfüllen und manuell hinten die Pause einzeichnen oder Nachweis vom Betrieb.

Quellen: Jede Gewerbeaufsicht gibt Auskunft, BAG, Fahrpersonalverordnung, Fahrpersonalgesetz, diverse EU-Richtlinien, diverse EU-Leitlinien, AETR.

Das Formular "Nachweis berücksichtigungsfreier Tage" kann man sich unter folgender Adresse runterziehen:

http://ec.europa.eu

widron 
Beitragsersteller
 16.11.2012, 20:25

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das Problem ist aber, dass ich vor und nach dieser "einmaligen Probefahrt" keinen Arbeitgeber habe oder hatte. Vom wem bekomme ich nun die Bestätigungen für die 28 Tage nach dieser Fahrt, die ich ja ohne Anstellung war bzw. sein könnte?

RainerB76  16.11.2012, 22:21
@widron

OK, vor dieser Trainingsfahrt.... Das hat sich erledigt. :-)

Den Veranstalter dieser Fahrt würde ich nochmal fragen ob er denn die Daten der Karte braucht. Braucht er die Daten der Fahrerkarte, so würde ich sie von ihm auslesen lassen.

Fährst Du nicht als Fahrpersonal, brauchst Du natürlich auch nicht alle 28 Tage auslesen lassen.

Steigst Du mal irgendwann in einen Berufszweig als Fahrpersonal ein, kannst Du ja mittels Bestätigung nachweisen lassen daß das Arbeitsverhältnis erst ab XX.XX.XXXX besteht.

Mausi2548  18.11.2012, 17:16
@RainerB76

@widron: Warst ja schnell mit dem Stern. :-)

@RainerB76: Freu mich für Deinen Stern. :-)

RainerB76  16.11.2012, 19:51

Außerdem findest Du das Formular auf den Internetseiten von so ziemlich allen IHK-Geschäftsstellen....... Der Arbeitgeber muss es ja auch sowieso haben. Die Bescheinigungen müssen maschinenschriftlich sein und im Original (keine Kopie, kein Fax).

Wie Rainer schon richtig und ausführlich geschrieben hat, musst Du die Karte nach der ersten Benutzung alle 28 Tage auslesen lassen.

Da Du aber in keinem Beschäftigungsverhältnis stehst, in dem Du die Karte oder Diagrammscheiben benötigst, entällt das, weil Dich kein Polizist in einer PKW-Kontrolle nach der Fahrerkarte für den LKW fragen wird.

So. Und jetzt kannst Du RainerB76 den Stern geben. :-)