Muss ein Kellner Stornos selber bezahlen?
Guten Tag,
ich arbeite als Servicekraft in einem gastronomischen Betrieb. Leider sind die Geschäftsführer darauf aus überall auf Kosten der Mitarbeiter zu sparen wo es nur geht.
Nun sollen auch noch versehentlich falsch gebuchte Posten nicht mehr storniert, sondern vom Mitarbeiter bezahlt werden.
Beispiel: Ein Gast bestellt ein alkoholfreies Hefeweizen. Ich buche versehentlich ein "normales" Hefeweizen. Beim Servieren fällt mir der Fehler auf und ich bitte den Barman das normale Hefezweizen zurück zu nehmen und stattdessen ein alkoholfreies bereitzustellen. Hierfür muss ich nun das alkoholfreie Hefeweizen zusätzlich buchen. Das falsch gebuchte normale Hefeweizen wird nicht storniert, sondern ich muss dafür den Kartenpreis bezahlen.
Können Sie mir sagen, ob das rechtlich anfechtbar ist? Welche Institution wäre verantwortlich für die Kontrolle der Arbeitsbedingungen auf dieser Ebene.? Für Arbeitsschutz und Arbeitszeiten habe ich Ansprechpartner beim Ordnungsamt gefunden aber nicht hierfür. Einen Betriebsrat gibt es nicht.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe.
4 Antworten
Arbeitnehmerhaftung
Ein Arbeitnehmer kann ggf. für Schäden in Haftung genommen werden - dazu bedarf es aber auch einer Schuld.
Der Verschuldensgrad muß zunächst festgestellt werden; danach richtet sich die Haftung; bei geringen Schäden ist eine Haftung ausgeschlossen.
Man kann als Faustformel festmachen:
das kann passieren --> keine Haftung
das soll nicht passieren --> meist keine Haftung/ggf. anteilige Haftung
das darf nicht passieren --> anteilige Haftung/ggf. volle Haftung
das darf doch nicht wahr sein ---> ggf. volle Haftung
Der ArbG darf nicht so ohne weiteres verlangen, daß Stornobons von den Mitarbeitern bezahlt werden müssen - Du solltest Dich auf jeden Fall weigern es zu bezahlen; er kann versuchen es einzuklagen - das dürfte ins Leere laufen.
Vom Lohn darf er das auch nicht einfach abziehen; in einem solchen Fall kannst Du ihn ggf. verklagen.
Arbeitnehmerhaftungen sollten immer gerichtlich überprüft werden, da hier viele Faktoren eine Rolle spielen, die nicht direkt etwas mit dem Schaden zu tun haben, um überhaupt eine Haftung zu begründen (sonstiges Verhalten, Betriebszugehörigkeit, Höhe des Lohns/Gehaltes, Mitverantwortung des Arbeitgebers, hat der ArbG Versicherungen gegen Betriebsrisiken abgeschlossen, Streß, evtl. keine Pausen etc.).
Das kann das zuständige örtliche Gewerbeamt/Gewerbeaufsichtsamt sein; wenn Unfallgefahren drohen, auch die Berufsgenossenschaft...
das muss man nicht, wenn es zum einen nicht soooo oft vor kommt und zum anderen kein Betrug vorliegt. Jeder weiß, dass mit Storno Bons viel Geld nebenher erschlichen werden kann.
In Supermarktkassen ist man dazu übergegangen, dass nur noch 2 Mitarbeiter zusammen 1 Stornierung vornehmen können. Somit müsstest also du stornieren und der Barmann bezeugen, dass er ein Weizen übrig hat. Alternatv der Oberkellner oder shiftleader
Jeder Mensch macht auch als Arbeitnehmer Fehler. Diese machst Du ja nicht vorsätzlich, sondern bestenfalls fahrlässig. Für diese kann Dich Dein Arbeit-geber nicht belangen (indem er Dich falsch gebuchte Positionen bezahlen lässt).
Pfff. Ein Witz. Ob das rechtens ist? Keine Ahnung. Lass dich mal vom Anwalt beraten. Eventuell auch Online.
Danke. Können Sie noch sagen welche kontrollierende Institution bei unzulässigen Arbeitsbedingungen zu informieren wäre?