Wenn ein Fahrradfahrer stürzt, weil er durch Hundegebell erschrickt, haftet dann der Hundehalter?

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Nein. Dazu gabs mal extra irgendwo ein Urteil (finde ich leider nicht online). Da waren die Hunde allerdings auf einem Grundstück, und kamen laut kläffend ans Tor gestürzt (wie Hunde das mitunter ja tun). Ging sogar durch mehrere Instanzen, aber der Fahrradfahrer hat verloren.

Mindestens solange sie auf ihrem Grund sind, dürfen Hunde also auch Fahrradfahrer "erschrecken".

aptem  18.07.2010, 17:25

Es ist lächerlich, das sowas überhaupt vor Gericht verhandelt wird. Solange der Hund nur bellt und nicht einen anspringt ist es höchstens eine Lärmbelästigung. Es mag einige Leute erschrecken, aber so einen LKW Hupe ist auch erschreckend und man kommt nicht auf die Idee den LKW-Fahrer fürs Hupen zu verklagen.

pecudis  18.07.2010, 17:21

Hab noch was: *Urteile und Berichte

Radfahrer klagt gegen Hundehalter

(jlp) Ein auf das Wort gehorchender , nicht schwerhöriger Hund braucht auf öffentlicher Straße in der Regel nicht angeleint zu werden. Weicht dabei ein Radfahrer einem solchen Hund aus, und kommt er durch dieses Ausweichmanöver zu Fall, so ist eine Haftung des Hundehalters nicht gegeben. Dies jedenfalls dann, wenn das Verhalten des Hundes nicht den Unfall des Radfahrers ursächlich war. Da der Radfahrer diesen Beweis nicht eindeutig führen konnte, hatte seine Klage auf Schadensersatz keinen Erfolg

Oberlandesgericht München, Az: 22U6185/98

Wenn ein Fahrradfahrer stürzt, weil er Hundegebell hört, dann liegt das einzig und allein in seinem eigenen Verantwortungsbereich.

Ein Radfahrer hat - wie andere Verkehrsteilnehmer auch - so unterwegs zu sein, dass er von sich aus alles vermeidet, das andere Verkehrsteilnehmer gefährden könnte.

Und, wenn ein Radfahrer durch das Erschrecken aufgrund von Hundegebell derart erschrickt, dass er dadurch zum Sturz kommt, dann beherrscht er das Fahrradfahren nicht im ausreichenden Maße und gefährdet damit nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.

BlackCloud  18.07.2010, 17:43

Ein Radfahrer hat - wie andere Verkehrsteilnehmer auch - so unterwegs zu sein, dass er von sich aus alles vermeidet, das andere Verkehrsteilnehmer gefährden könnte.

Uff ... ja, ich hasse Radfahrer, die von hinten angerast kommen und nicht einmal die Fahrradklingel betätigen, sodass sich mein fast blinder Hund und ich jedes Mal zu Tode erschrecken -.-

Entdeckung  18.07.2010, 18:14
@BlackCloud

Da muss ich Dir leider beipflichten ... ích bin Radfahrer, begeisterter, aber selbst einem Radfahrer können diese "Kollegen" in Gefahr bringen, durch ihr unhörbares Herankommen.

Wenn zum Beispiel der Wind von vorne entgegenbläst, dann kann man leise heannahende Geräusche von hinten nicht wahrnehmen, und manches Mal muss es ganz plötzlich sein, dass man etwa einer Glasscherbe oder ähnlichem kurzfristig und ganz rasch ausweicht.

fischerhundefan  18.07.2010, 20:40
@Entdeckung

so einfach wie ihr das gerne hättet ist es leider nicht......

Tierische Urteile

► Tierhalter muss die Kosten tragen, wenn ein Mensch durch seinen Vierbeiner so erschrickt, dass er verunfallt Das Oberlandesgericht Celle hatte Recht zu sprechen im Fall eines Tierhalters, dessen Hund sich derart bellend auf eine Nachbarin zu bewegt hatte, dass sich diese gehörig erschrak. Die Frau strauchelte, stürzte und verletzte sich ordentlich. Den Hundehalter verklagte sie auf Übernahme der Behandlungs- und Krankenhauskosten und das Gericht entschied zu ihren Gunsten (AZ 20 U 49/06) . Wenn der Vierbeiner einen Menschen erschreckt und dieser dadurch verunfallt, so muss der Tierhalter die Konsequenzen daraus tragen.

Entdeckung  18.07.2010, 21:16
@fischerhundefan

In dem Fall ist es aber doch einfach, die Frage lautete wenn ein "Hund bellt" ... von auf den Fahrradfahrer zu bewegen war nicht die Rede.

Und, der Radfahrer ist als mobiler Verkehrsteilnehmer anderen Regeln unterworfen als eine Fußgängerin. Er muss eine durch das Gesetz geregelte Verkehrstüchtigkeit beweisen.

Anders sehe die Sachlage aus, wenn der Hund bellend auf den Radfahrer zuläuft und zwar in einer solchen Geschindigkeit und Art, dass der Radfahrer einen Sturz nicht mehr verhindern kann.

Und das ist zu beweisen ... bzw. dem Richter glaubhaft zu demonstrieren.

Allein die Tatsache dass man einen Hund hält genügt, dass man haftbar ist wenn jemand durch den Hund zu Schaden kommt.

Romjia  18.07.2010, 20:26

Soso und allein dadurch das man sich ein Kind angeschafft hat ist man auch immer und in jeder Situation Schuld wenn jemand durch natürliches verhalten des Kindes zu Schaden kommt? Merkst was?

fischerhundefan  18.07.2010, 21:13
@Romjia

@Romjia, merkst Du was?

Anstatt hier Blödsinn zu schreiben (das beispiel mit dem Kind) rum zu hetzen und Leute zu beschimpfen, solltest Du Dich erst einmal kundig machen! Hundehalter haben es schon schwer genug in diesem Land, dann sollte JEDER Hundehalter lieber daran arbeiten einen wohlerzogenen gerngesehenen Hund zu haben, anstatt sich hier über einen übersensiblen (?) Radfahrer aufzuregen. es gibt wirklich wichtigere probleme.....

Sehe ich so wie die anderen auch.

Bellen ist eine natürliche Aktion eines HUndes. Was anderes wäre es, wenn der Hund dem Fahrer ins Rad läuft, hinter ihm her rennt oder ihn bellend angreift.

fischerhundefan  18.07.2010, 20:46

eben! Gebell ist nicht gleich Gebell! und es kommt auf die Situation an!!

nennt sich z.B. Haftung ohne Verschulden

Haftung ohne Verschulden - Gefährdungshaftung Unsere Rechtsordnung kennt neben der Verschuldenshaftung in bestimmten Fällen eine Verantwortung für die Gefährdung anderer auch ohne eigenes Verschulden. Dazu zählt auch das „Halten von Tieren“, insb. wenn es sich um „Luxustiere“ handelt. Verantwortlich und damit schadensersatzpflichtig ist grundsätzlich der Halter des Tieres.

wenn der HUnd verwart ist,das heißt er ist z.B.auf Euren Grundstück, dann meine ich Nein,haftest nicht,...anders wäre es ,wenn der HUnd freilaufend ist...

Romjia  18.07.2010, 14:32

Da es durchaus in diesem Land genug Orte gibt an denen Hunde frei laufen dürfen sieht es auch bei freilaufenden Hunden nicht allg. anders aus. Der Hund kann bellen so viel er will. Wenn der Radfahrer wegen gebell vom Rad fällt ist er selber Schuld. Anders wäre es wenn der Hund ihn angreift. Hier ist aber die rede von gebell.

doris11  18.07.2010, 14:39
@Romjia

das stimmt,...aber wenn es z.B. ein bellender ,freilaufender Hund ist,..und der RF erschrickt,....woher weiß der RF das der Hund nicht angreift? also mir wäre das zu ungenau,...ich hab selbst einen Hund,...und mir wäre lieber das mein Hund und ich in so eine Situation nicht kommen.... weil da würden mit sicherheit die GErichte sprechen,wenn man auf den falschen RF kommt....

Romjia  18.07.2010, 14:41
@doris11

Wenn der Hund nicht in der direkten Nähe des RF ist und diesen direkt angeht hat der RF auch keine Chance. Wegen was will das Gericht denn verurteilen? Bellen des Hundes? Wohl kaum. Und wenn der Hund nicht auf den Rf zurennt und er trotzdem vom Rad fällt ist das sein Problem. Sonst müsste auch jeder Autofahrer in Zukunft aufpassen ob nicht ein Rf in der Nähe is wenn er hupt weil der könnte das ja auch sich beziehen und vor Schreck vom Rad fallen. Solange das Verhalten des Hundes keinen Angriff auf den Radfahrer erahnen lässt hat er Pech.