Wenn ein Fahrradfahrer stürzt, weil er durch Hundegebell erschrickt, haftet dann der Hundehalter?
Und macht es einen Unterschied, ob der Radfahrer, der Hund & der Hundehalter auf öffentlichen Wegen unterwegs sind, oder ob der Hund vom Privatgrundstück nach draußen bellt?
Danke für Euere Antworten!
15 Antworten
Nein. Dazu gabs mal extra irgendwo ein Urteil (finde ich leider nicht online). Da waren die Hunde allerdings auf einem Grundstück, und kamen laut kläffend ans Tor gestürzt (wie Hunde das mitunter ja tun). Ging sogar durch mehrere Instanzen, aber der Fahrradfahrer hat verloren.
Mindestens solange sie auf ihrem Grund sind, dürfen Hunde also auch Fahrradfahrer "erschrecken".
Wenn ein Fahrradfahrer stürzt, weil er Hundegebell hört, dann liegt das einzig und allein in seinem eigenen Verantwortungsbereich.
Ein Radfahrer hat - wie andere Verkehrsteilnehmer auch - so unterwegs zu sein, dass er von sich aus alles vermeidet, das andere Verkehrsteilnehmer gefährden könnte.
Und, wenn ein Radfahrer durch das Erschrecken aufgrund von Hundegebell derart erschrickt, dass er dadurch zum Sturz kommt, dann beherrscht er das Fahrradfahren nicht im ausreichenden Maße und gefährdet damit nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.
Allein die Tatsache dass man einen Hund hält genügt, dass man haftbar ist wenn jemand durch den Hund zu Schaden kommt.
Sehe ich so wie die anderen auch.
Bellen ist eine natürliche Aktion eines HUndes. Was anderes wäre es, wenn der Hund dem Fahrer ins Rad läuft, hinter ihm her rennt oder ihn bellend angreift.
wenn der HUnd verwart ist,das heißt er ist z.B.auf Euren Grundstück, dann meine ich Nein,haftest nicht,...anders wäre es ,wenn der HUnd freilaufend ist...