Beim Hauskauf falsche Grundstücksgrenzen gezeigt bekommen. Wer übernimmt Folgekosten?
Hallo und liebe Güße,
wir haben folgendes Problem.
Meine Frau und ich haben uns ein Haus+Grundstück im ländlichen Raum gekauft. Zum entsprechenden Grundstück gehören mehrere Nebengebäude sowie ein kleiner Teich. Das Grundstück wurde vom Makler mit allen Nebengebäuden dem Teich usw. vorgestellt. Man hat sich geeinigt, die Finanzierung ist abgeschlossen, der Kaufvertrag notariell durchgeführt. Der Kaufpreis ist jedoch noch nicht bezahlt (erst nach Auflassungsvormerkung). Makler und Notar sind jedoch schon bezahlt. Nun stehen im Zuge des Bodenordnungsverfahrens in kürze Hofraumverhandlungen an. Hier ist uns erst bei einer Flurkarte (in Form eines Luftbildes) aufgefallen, dass ein Teil des Grundstückes (welches Stallungen und den Teich enthält), welches vom Makler und den Vorbesitzern zum Grundstück als dazugehörig präsentiert wurden in ein anderes Flurstück gehören. Im Exposé des Maklers war zwar auch eine Flurkarte enthalten, die zwar auch der des Luftbildes entspricht, jedoch ist mir als Leie das nicht aufgefallen. Jetzt muss man im Rahmen der Hofraumverhandlungen sehen ob dieses Stück vom Nachbarn abgegeben wird. Unser Grundstück sind ca 3000 m2 der fehlende teil ca 430 m2. Was meint Ihr. Wie sollten wir weiter verfahren? Und wer muss für die Kosten aufkommen?
Wir, weil wir so "dumm" waren und es auf der Flurkarte des Maklers nicht selbst gesehen haben oder Verkäufer und oder Makler weil sie das ganze als dazugehörig beschrieben haben.
Würden uns über Hinweise sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
9 Antworten
Hallo, wie Du an den Antworten erkennen kannst...es wird ein Streitfall. Natürlich verlässt Du Dich bei Besichtigungen auf die Erläuterungen des Maklers ..."und das ist der zugehörige Teich etc". Daher hat der Makler meines Erachtens auch den schwarzen Peter. Und hier zeigt sich mal wieder der Vorteil eines Kaufs über einen Makler, denn....er haftet für solch gravierende "Fehler". Der Privatverkäufer darf "mogeln", der Makler nicht. Vorausgesetzt ihr könnt seine Aussagen bei der Besichtigung beweisen habt ihr wohl gute Chancen. Der Makler wird aber auch auf seine Klausel auf dem Expose` verweisen ..."Die Informationen beruhen auf den Aussagen des Verkäufers und sind ohne Gewähr". Aber das bringt euch in eurem Problem noch nicht wirklich weiter. Rückabwicklung ist wohl nicht, da ihr nicht vom Verkäufer direkt "getäuscht" worden seid und zum gewünschten Gesamtobjekt kommt ihr nur wenn der Nachbar gewillt ist zu verkaufen. Da bringt ein evtl. "Schadensersatz/Kaufpreisminderung" nicht viel. Alles in allem eine verzwickte Sache. Hier hat der Makler leider versagt. Es ist und wäre definitiv seine Aufgabe gewesen so einen wichtigen Tatbestand zu erkennen und unaufgefordert darauf hinzuweisen. Denn er ist der Fachmann dafür! Wieder jemand der unseren Berufsstand in ein schlechtes Bild rückt. Ich bin gespannt was daraus wird. Wäre nett mehr davon zu hören.
Hmm, das ist jetzt wohl Verhandlungssache, indem an den Verursacher/Makler appelliert wird, den Kaufvertrag bzgl. der Flächen entsprechend verändern zu lassen, allerdings zum gleichen Kaufpreis.
Denn, und das dürfte dem Makler auch klar sein, hier die Voraussetzungen für einen langwierigen Rechtsstreit in der Luft liegen, bzw. durch seinen Fehler das ganze Geschäft zu platzen droht.
Auf jeden Fall bis zur Einigung die Auflassungsvormerkung durch den Notar stoppen, denn mit Kaufpreisfälligstellung geratet Ihr in Verzug.
Die Eintragung des Erwerbers in das Grundbuch erfolgt auf Antrag des Eingetragenen (Verkäufer) oder des Erwerbers, § 13 Abs. 1 GBO. Ist der Antrag noch nicht gestellt, so kann einer der Genannten oder auch der beurkundende Notar als Vertreter dieser Personen dies noch tun. Nach Prüfung und Bejahung der Eintragungsvoraussetzungen wird die Eintragung durch das Grundbuchamt vorgenommen.
Die Verzögerung der Zahlung bringt den Makler ja vielleicht in Bedoullie. Nur schade , dass er schon bezahlt wurde. Mehr fällt mir im Moment auch nicht ein. Falls doch, schreibe ich noch LG Lukull
Hallo, danke für das update. Es gibt hier schon verschiedene Punkte die zu berücksichtigen sind. Es wurde im Angebot mit Teich etc bebildert und ist somit auch als im Angebot inbegriffen. Sicher kann es sein, dass sich die Verkäuferin nie wirklich Gedanken darüber gemacht hat...der Nachbar ja wohl auch nicht, sonst hätte dieser sich ja schonmal gemeldet. Aber es ist eben ganz besonders die Aufgabe des Maklers die Angaben zu ÜBERPRÜFEN. Dazu ist er da und hat leider einen "Bock geschossen". Dafür muss er gerade stehen. Er ist der Verhandlungsführer gewesen und nicht die Verkäuferin. Es gilt die Prospekthaftung und dafür muss er gerade stehen. Rausreden gibt es da nicht. Das Grundstück hat nicht die zugesicherte "Eigenschaft" und ich gehe davon aus, dass ihr vom Vertrag wegen Täuschung zurück treten könntet. Das wäre für den Makler ein enormer wirtschaftler Schaden/Verlust. Notarkosten und die Kosten der Rückabwicklung müsste er tragen. Da kommt einiges zusammen. Lasst euch von so einer lapidaren Äusserung "Schuld der Verkäuferin" NICHT ABSPEISEN. Die Provision möchte er ja auch zu 100 %, daher muss er auch zu 100 % genau arbeiten. Euer Preis war 100 % für alles gezeigt, da gibt es für euch keinen Grund mehr zu bezahlen. Schaut ob der Makler freiwillig bereit ist diesen Betrag von der Provision abzuziehen, mindestens aber zu 50 %. Macht richtig Druck mit Hinweis auf die Täuschung. Ich habe zuletzt ein MFH verkauft, ich habe die Grenzen auch nachgeprüft! Es lag hier kein Fall vor in dem man etwaige Fehler hätte nicht erkennen können. Er hat einfach schlampig gearbeitet. Sowas bringt mich zur Weißglut. Bitte weitere Neuigkeiten, Danke vorab.
Ein nicht unwichtiger Bestandteil eines Grunstückskaufvertrags besteht in einem Lageplan. Wenn dieser nicht vorliegt, solltest du keinen Notarvertrag unterschreiben.
wenn dieser nicht vorliegt - führt kein normaler Notar einen Kaufvertrag durch ;-)
Man könnte zur Not auch den Vertrag anfechten, weil nicht das gewollte beurkundet wurde, bzw. ihr darüber getäuscht wurdet. Wenn der Makler und Verkäufer Euch quasi das Eigentum eines Anderen verkauft haben. Eines ist mir aber noch unverständlich, sind der Teich und die Stallungen in der Beschreibung des Vertrages enthalten, und fehlen dann nur in den Flurkarten? Und/oder wurde nur ein Flustück, nicht 2 benannt und beschrieben. Der Notar muss sich auch anhand der Grundbuchauszüge vergewissern, welche Eigentumsverhältnisse vorliegen. Wenn in der Beschreibung das fehlende Flurstück also Teich und Stallung genannt ist, dann ist vllt. dem Notar schon ein Fehler unterlaufen. Ist der Vertrag laut vorgelesen worden? Auch das Unterlassen des Vorlesens kann schon zur Nichtigkeit führen. Soweit erstmal. LG Lukull
@Lukull
in der Beschreibung des Vertrages ist das entsprechende Flurstück genannt. Kleiner Auszug: Flurstück xy = .... m2 Gebäude- und Freifläche Land-/Forstwirtschaft, Garten. Bebauung: Wohnhaus, Nebengebäude. Der Teich und die Stallungen sind hier nicht speziell aufgeführt. Sie liegen aber schon im Flurstück des Nachbarn. Im Exposé des Maklers sind sie aber auch bebildert gewesen und der Teich auch genannt. Es sieht halt auch so aus als ob das Ganze ein Grundstück ist. Habe gestern mit der Verkäuferin und dem Makler gesprochen. Der Makler wollte mir weiß machen das die Verkäuferin uns wohl täuschen wollte. Die Verkäuferin auf der anderen Seite hingegen versicherte mir das, das von jeher so war also die Grundstücksgrenzen. Ich glaube die ältere Dame hat ihr Leben lang nie ihre Flurkarte betrachtet bzw. genau betrachtet. Irgendwann vielleicht nach dem Krieg wurde da vielleicht einfach ein Stück vom Acker dazu genommen und der Nachbar hat es vielleicht stillschweigend so hingenommen. Ich weiß nicht ob ich das richtig sehe aber der Makler hätte doch sehen müssen, dass das Grundstück welches er uns vorgeführt hat nicht alles das enthält was die Flurkarte ausweist. Es ist halt ärgerlich das es mir zu spät aufgefallen ist. Wir sind bis dato wirklich zufrieden wie alles gelaufen ist aber ich möchte das nicht so belassen. Hoffen das der Nachbar das weiter so akzeptiert ist für mich keine Option. Irgendwann will er die Fläche vielleicht doch zurück und wir haben nicht mehr das Grundstück welches wir eigentlich gekauft haben. Nächste Woche ist ein Treffen mit Makler und Verkäufern geplant. Mal sehen ob das zu einer Lösung führt.
Hallo, hier ein kleines Update. Nach der Informationsveranstaltung welche für die bevorstehenden Hofraumverhandlungen durchgeführt worden ist konnten wir über die entsprechenden Mitarbeiter dort, mit der Eigentümerin des Landes auf der ein Teil "unseres" Grundstückes liegt in Verbindung treten. Sie wusste selbst nicht das dieses Stück noch ihr gehört. Das gute für uns ist, sie ist im Zuge der Hofraumverhandlungen bereit das entsprechende Stück an uns abzugeben. Da unser Grundstück damit mehr als 10 % größer wird müssen wir entsprechend einen Ausgleich zahlen (2,3 € m2). Nun ist die Frage. Kann der Makler oder der Verkäufer dort mit verantwortlich gemacht werden?
Wir haben zwar die entsprechenden 3000 m2 laut Kaufvertrag gekauft aber bei der Besichtigung gesehen haben wir ja ca 3400. Jetzt könnte man sagen wir habe die Größe bekommen die ja auch im Kaufvertrag vereinbart ist und was wir jetzt dazu kaufen ist unser Bier aber ich sehe das so.Uns wurde ja das Grundstück als ganzes gezeigt mit dem Teich und den Nebengebäuden.wenn wir das Stück jetzt nicht dazu kaufen könnten wir damit ja nichts mehr anfangen. Also sind wir durch den Fehler von Makler und Verkäufer ja gezwungen das Stück zu kaufen. Das kann doch nicht nur auf unseren Schultern lasten. Auch wenn es sich "nur" um Kosten von ca 1000-1500 € beläuft. Wir wollen da nun keinen Gerichtsstreit vom Zaum brechen aber mich würde schon interessieren welche Möglichkeiten uns bieten.
MfG