Rücktritt von Grundstückskauf
Hallo, folgender fiktiver Fall: Ein Käufer besichtigt mit einem Makler ein Grundstück und möchte dieses kaufen. Es wird ein Kaufvertrag bei einem Notar geschlossen. Bei dieser Gelegenheit wird, im beisein des Notars, nochmals anhand der Bilder aus dem Expose des Maklers vom Verkäufer das Grundstück als das zu verkaufende identifiziert. Einen Tag später wird dem Käufer der Lageplan vom Grundstück zugesendet und darauf ist klar zu erkennen daß das gekaufte Grundstück ca. 900m vom besichtigten Grundstück entfernt ist.
Ist das als Grund für einen Rücktritt ausreichend?
9 Antworten
ich hatte einen notarellen kaufvertag mit zeichnungen des gartens.
auf einmal wurde ein lufungsschacht in den garten gestzt und das gericht hat festgestellt das dieser lüfungschacht nicht sein darf. da im kaufvertag nicht aufgeführt wurde.
Schön, dass wir darüber geredet haben. Und sonst so?
Natürlich ist das ein Rücktrittsgrund. Ich kauf doch nicht etwas und gebe mich dann mit etwas anderem zufrieden.
Laut deiner Schilderung ist ja sogar der Notar Zeuge und könnte bestätigen das es sich um zwei verschiedene Grundstücke handelt.
- Wie immer bei solchen Fällen, sehr schwammig, schwierig und unklar. Da wird es auf Einzelheiten ankommen.
- Im allgemeinen ist im Kaufvertrag ja das Flurstück klar benannt und dem Käufer zuzumuten, das Objekt auf der Flurkarte identifizieren zu können. Soviel Mitwirken ist natürlich zumutbar. Insofern dürfte es über die Identität des Grundstücks gar keinen Zweifel geben. Flurplan und Lage sind doch eindeutig. 900 m Abstand ist so viel, dass man sich da auch als Laie nicht vertun kann.
- Gleichwohl muss der Makler natürlich das richtige Objekt anpreisen und vorführen. Wenn es Zeugen dafür gibt, dass er hier betrogen hat, dann kann er vielleicht auf Schadensersatz verklagt werden. Ob dadurch der Kaufvertrag unwirksam wird? Glaube ich eher nicht.
Dieses Problem ist ziemlich an den Haaren herbeigezogen, denn ein notarieller Kaufvertrag beschreibt die Sache mit der im Katasterplan aufgeführten Nummerierung und dieser Katasterplan muss dem Kaufvertrag in einer neueren Ausführung beiliegen.
Sollte sich das tatsächlich so zugetragen haben, dann wäre der Notar Schadensersatzpflichtig und der Kaufvertrag nichtig.
Das ist schon eine wilde Geschichte ! Rede sofort mit dem Notar. Wenn der dir nicht hilft, suche dir schnellstens einen Anwalt. Wenn in dem Kaufvertrag kein ausdrückliches Rücktrittsrecht vereinbart ist, dann gibt es keines. Dann musst du es über "Betrug" versuchen. Dazu lass dich aber anwaltlich vertreten.