Kann man ein Hausboot auf eigenem Teich haben?
Hi liebe Leute! Wir (familie) besitzen ein Grundstück in Schleswig Holstein (OH). Dieses Grundstück ist mit dem 200 Jahre alten Wohnhaus bebaut. Da sich das Grundstück jedoch im Aussenbereich (außerhalb der Ortschaft) befindet, kriegt man keine Baugenehmigung für ein neues Haus. Das alte ist jedoch sehr groß, die Sanierungskosten sind mit 1,5 Millionen Euro veranschlagt, und das Geld haben wir nicht. Aber wir wollen weiter auf dem Grundstück wohnen!
Jetzt die Idee: Zu dem Grundstück gehört auch ein Teich mit 15 Hektar. Auf diesem Teich könnte man ein Hausboot setzen, und so die Baugenehmigung umgehen.
Das Problem: Es gibt bestimmt wasserrechtliche Bestimmungen für sowas, doch ich habe nichts gefunden, was sich auf unsere Situation bezieht.
Hat vielleicht jemand Erfahrungen, die in eine ähnliche Richtung gehen?
Danke und ahoi
Rupert
und jaa, ich weiß, gutefrage.net ist für solche fragen die völlig falsche adresse...
3 Antworten
Nene, da stimmt was nicht. Es gibt garantiert einen Flächennutzungsplan. Und wenn da bereits ein Gebäude steht, dann darf man es abreißen und neu bauen. Auch wenn es im LNG wäre, weil die Bodenplatte ja steht.
Man wird nicht zur Sanierung gezwungen und der Boden ist eh verbaut.
Vorsicht! Wenn nur die Bodenplatte bleibt, ist es ein Neubau, der genehmigungpflichtig ist und daher abgelehnt werden wird.
Ein Umbau, Ausbau, Sanierung sollte genehmigt werden können.
Genau das habe ich geschrieben. Also ist es auch richtig.
Ja, der Kommentar ging auch nicht an dich, sondern an Benni. :-)
Du hast ein Däumchen bekommen ;)
Bei der Zuständigen Gemeindeverwaltung nachfragen...
Es spricht kaum was dagegen, wenn es auf dem eigenen Grundstück ist und die Voraussetzungen (Anschlüsse für Strom und Wasser und für das Boot ein Schwimmfähigkeits-Zertifikat).
http://mein-bau.com/45841/hausboot-als-dauerwohnsitz-ist-das-erlaubt/
Abgesehen von der rechtlichen Situation, die ich nicht beantworten kann, finde ich die Idee mit dem Hausboot genial!!!
Handbreit
Das ist nicht ganz richtig. Möglicherweise ist das Haus denkmalgeschützt, dann darf man es nicht abreißen - außer, es ist baufällig.
Aber bei denkmalgeschützten Häuser kann man unter Umständen Zuschüsse für die Sanierung bekommen. Bei Interesse sollte sich der Fragesteller bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde erkundigen.
Ansonsten ist es so: ein altes Haus ist sozusagen Bestand, das darf man renovieren, restaurieren und sanieren. Wenn du es aber abreist und neu baust, dann müsstest du dich an die neuen Vorschriften halten und den Bebauungsplan beachten. Wenn das Gebiet nicht als Baufläche ausgewiesen ist, dann darfst du auch nicht neubauen.